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Lange wurde in der Branche auf sie gewartet, nun wurde eine Einigung erzielt. Die Rede ist von der sogenannten Marktprämienverordnung, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist. Konkret regelt sie künftig im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), ob Betreiber:innen von Ökostromanlagen einen Zuschuss zur Erzeugung bekommen, sofern die Marktpreise zu niedrig sind. In der Vergangenheit kritisierten Branchenvertreter:innen, dass viele Anlagen aufgrund des fehlenden Anzreissystems nicht realisiert wurden.
Von der IG-Windkraft heißt es dazu beispielsweise: “Nach einer mehr als 1.000 Tage dauernden Durststrecke können damit endlich wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Seit Anfang 2020 befinden sich allein auf Grund des Ökostromregimes fertig genehmigte Windkraftprojekte im Ausmaß von 140 MW auf einer Warteliste.”
Die Details zur Marktprämienverordnung
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte am Sonntag via Twitter die Details zur Marktprämienverordnung. Erstmals wird die Förderung von Ökostromanalgen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 15 Megawatt Biomasse und 1,5 Megawatt Biogas zur Verfügung. Zudem gibt es 2022 für die Windkraft 390 Megawatt und 90 Megawatt für die Wasserkraft. 2023 dann 400 Megawatt Windkraft und 170 Megawatt Wasserkraft.
Erstmals wird die Förderung von Ökostromanlagen für 2 Jahre festgeschrieben: je 700 MW #Photovoltaik (2022 & 2023), 390 MW #Windkraft (2022) bzw. 400 MW (2023), je 15 MW #Biomasse (2022 & 2023), 90 MW #Wasserkraft (2022) & 170 MW (2023) & je 1,5 Megawatt Biogas. (2/3)
— Leonore Gewessler (@lgewessler) October 2, 2022
IG Windkraft sieht Bundesländer am Zug
Die Marktprämienverordnung bedeutet in Zeiten hoher Strompreise laut IG Windkraft keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger:innen, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise wird eine Marktprämie ausbezahlt, wobei jedoch durch höhere Strompreise erzielte Einkünfte in diesem Fall Großteils in Abzug zu bringen sind, so die Interessensvertretung in einer ersten Reaktion.
Wie die IG Windkraft abschließend anmerkt, liegt nun der Ball für die Energiewende bei den Bundesländern. Diese müssten die entsprechenden Flächen ausweise. “Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei weitem nicht aus, um das Ziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen”, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.