14.06.2019

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

Heutzutage reicht es nicht mehr, bloß seine Produkte auf Amazon zu platzieren. Händler müssen auch Werbung über Amazon Advertising schalten, um von Kunden wahrgenommen werden. Jan Bechler, Geschäftsführer von Finc3, spricht darüber auf der Interactive West und bietet der brutkasten-Community ein gratis Whitepaper an.
/artikel/marketing-werbung-amazon-strategie
Bechler Finc3 Amazon Werbung und Marketing
(c) Paula Markert
kooperation

Es gibt wohl kaum eine Marke oder Branche, für die Amazon kein relevanter Sales- oder Marketingkanal ist – das gilt für B2C-, aber zunehmend auch immer mehr für B2B-Lösungen. Gleichzeitig wandeln sich die Verantwortlichkeiten von Abteilungen in Unternehmen: Früher wurde Amazon schlichtweg als weiterer Vertriebskanal gesehen, über den die Sales-Mitarbeiter Produkte verkauften – mit den zahlreichen neuen Werbemöglichkeiten ist das Thema jedoch auch zunehmend in der Marketingabteilung angesiedelt.

+++Da sind die beliebtesten Marken der österreichischen Teenager+++

„Der sinnvollste Ansatz ist hier wohl, wenn Marketing und Vertrieb gemeinsam eine integrierte Amazon-Strategie entwickeln“, sagt Jan Bechler, Gründer und Geschäftsführer von Finc3. Die Agentur bietet ihrer Kunden E-Commerce-Beratung, Bechler wird als Speaker auf der Interactive West in Dornbirn auftreten.

Warum an Amazon kein Weg vorbei führt

Trotz Amazons Marktdominanz meiden manche Unternehmen den US-Konzern und setzen lieber auf einen eigenen Shop. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Schuherstellers Birkenstock, bei dem es reichlich Verwirrung rund um das Thema Produktpiraterie gab. „Amazon wird allerdings besser darin, dass Problem der Produktpiraterie in den Griff zu kriegen“, sagt Bechler. Außerdem gilt: Die Fake-Produkte gibt es auf der Plattform auch dann, wenn man als Händler nicht dort aktiv ist – man schadet sich also nur selbst, wenn man den Vertriebskanal aus diesem Grund auslässt.

+++Nur 34 Prozent der österreichischen KMU nutzen SEO+++

Ein anderes Argument ist, dass der eigene Onlineshop profitabler ist als eine Präsenz auf Amazon. „Allerdings gibt es zu bedenken, dass 55 Prozent aller Produktsuchanfragen weltweit über Amazon laufen“, sagt Bechler: Unternehmen müssen sich daher fragen, ob sie im Vergleich dazu mit einem eigenen Onlineshop relevant genug sein können. Es spreche zwar generell nichts dagegen, einen eigenen Onlineshop zu betreiben – aber auf Amazon sollte man trotzdem nicht verzichten.

Willkommen im Haifischbecken

Allerdings reicht es nicht, einfach auf Amazon präsent zu sein: Allein im DACH-Raum sind dort über 200 Millionen Produkte gelistet, der Konkurrenzkampf um die Aufmerksamkeit der Kunden wird also immer härter.

Vor ein paar Jahren war es noch ausreichend, ein entsprechendes „Amazon SEO“ zu betreiben – also auf gute Texte mit den richtigen Keywords, qualitativ hochwertige Bilder und eine Seitenstruktur zu achten, die vom Amazon-Algorithmus interpretiert werden kann. Heutzutage ist dies jedoch lediglich die Pflicht – die Kür hingegen ist, Amazon Advertising in den eigenen Media Mix zu integrieren.

„Amazon wird mit Amazon Advertising neben Facebook und Google zur dritten Kraft im Online-Werbemarkt“, sagt Bechler: im Gegensatz zu den beiden anderen großen Playern hat Amazon jedoch Daten zum realen Kaufverhalten der Kunden, und diese sind für Werbetreibende extrem wertvoll, wie Bechler ausführt.

Werben in Suchergebnissen

Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um auf Amazon zu werben. Eine davon ist, dass das Produkt als „Sponsored Product“ noch vor den unbezahlten Suchergebnissen aufscheint, wenn der Kunde spezifisch nach einem Produkt sucht.

Vergleichbar ist dieser Ansatz mit jenem von Google – und auch hier ist es wichtig, auf eine entsprechend gut aufgebaute Produktseite, sowie auf die Verwendung der richtigen Keywords zu achten.

Targeting via Demand Side Platform

Eine andere Möglichkeit ist, den User mittels einer Demand Side Platform (DSP) gezielt zu adressieren. Diese hat ähnliche Funktionen, wie man sie von Facebook kennt. Kunden werden also nicht aufgrund einer spezifischen Produktsuche, sondern aufgrund ihres Kaufverhaltens oder soziodempgraphischer Merkmale adressiert.

Hier ist es erstens möglich, Kunden direkt auf Amazon anzusprechen. Zweitens hat Amazon aber auch Werbeplätze auf anderen Websites gebucht, auf denen die Werbung ausgespielt wird. Es kann also sein, dass ein Kunde ein Produkt angesehen, aber nicht gekauft hat und daraufhin eine Werbung dafür auf der Website eines Nachrichtenmediums sieht.

Warnung vor Fake-Bewertungen

Bechler rät übrigens stark davon ab, über Drittanbieter Fake-Bewertungen zu kaufen. Denn Amazon kann diese inzwischen gut als solche erkennen und straft die Unternehmen dementsprechend ab.

Allerdings wurde als Alternative dazu das Projekt Amazon Vine geschaffen: Hier bezahlt der Händler Amazon dafür, dass Produkte an eine Gruppe ausgewählter Tester weitergibt und diese daraufhin eine Bewertung schreiben. Es gibt allerdings keine Verpflichtung dazu, dass die Kritik positiv ausfällt: Hier muss das Produkt also gut sein, damit die Aktion wirkt, dafür ist im Gegenzug die Bewertung umso authentischer.

Amazon-Whitepaper zum kostenlosen Download

Finc3 hat ein Whitepaper zum Thema Amazon Advertising erstellt und der Community des brutkasten freundlicherweise zum kostenlosen Download angeboten. Hier werden die behandelten Punkte weiter im Detail ausgeführt.

Zum Download des F3C Whitepaper Amazon Advertising OMR 2019

Jan Bechler wird außerdem als Speaker auf der Interactive West am 18.6. in Dornbirn auftreten.

==> Zur Website der Konferenz

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Marketing und Werbung auf Amazon: Kostenloses Whitepaper zum Download