05.06.2019

Drei nützliche Insights für ein bessere Facebook-Marketingstrategie

Welche grundlegenden Regeln gilt es zu beachten, damit eine Marketing-Kampagne auf Facebook gelingt? Welche Rolle spielt Bewegtbild? Welcher Content funktioniert? Und wie wichtig ist Conversational Commerce? Facebook-Managerin Nadine Neubauer gibt nützliche Tipps.
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(c) fotolia/ Kaspars Grinvalds
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Facebook ist – auch für Startups – einer der wichtigsten Marketing-Kanäle im digitalen Zeitalter. Wer allerdings auf dem Social Network nicht untergehen möchte, der sollte diverse Regeln einhalten. Doch worauf kommt es wirklich an? Niemand kann diese Frage wohl besser beantworten als jene Experten, die direkt bei Facebook arbeiten.

Gegenüber dem brutkasten gibt daher Nadine Neubauer, Product Marketing Manager (Central Europe) bei Facebook, wertvolle Tipps dazu, was man auf Facebook beachten sollte – unter anderem im Bereich Bewegtbild.

Facebook
(c) Facebook

Was sind generell die Dos und Don’ts, die ein Unternehmen für seine Facebook-Marketingstrategie beachten sollte?

Nadine Neubauer: Unternehmen können kreative Werbeinhalte für Facebook ganz einfach zeit- und ressourcensparend erstellen. Sie brauchen dafür kein teures Equipment oder viel Personal. In Gesprächen mit kleinen Unternehmen höre ich immer wieder, dass häufig schon ein Smartphone und ein paar Stunden pro Woche reichen, um kosteneffizient Marketing auf unseren Plattformen zu betreiben.

Viel wichtiger als eine aufwendige Produktion ist es, im Vorfeld von Kampagnen eindeutige Ziele zu definieren und dann entsprechend die richtigen Kennzahlen auszuwerten. Nur so können Unternehmen nachvollziehen, welche Inhalte wirklich gut ankommen und welchen Einfluss Facebook-Werbung auf das Erreichen ihrer Geschäftsziele hat.

Immer wichtiger wird außerdem das Thema Conversational Commerce, also die Ansprache der Kunden über die gesamte Customer Journey hinweg. Im Messenger werden jeden Monat mehr als acht Milliarden Nachrichten von Kunden an Unternehmen geschickt. Wir verstehen Messenger als One-Stop-Shops, in denen Unternehmen erst Aufmerksamkeit für Produkte aufbauen, dann die Kundenbeziehung bis hin zum Kauf vorantreiben und im Anschluss die Kommunikation in Form von effizientem Kundenservice fortsetzen können.

Welche Bedeutung hat Bewegtbild auf Facebook?

Nadine Neubauer: Das Smartphone ist heute der Bildschirm, auf dem am meisten Bewegtbild konsumiert wird. Laut einer Studie von Cisco werden bis Ende 2021 knapp 80 Prozent des mobilen Traffics für Video genutzt werden. Durch diesen Anstieg des mobilen Videokonsums können Unternehmen ihre Kunden mit Videoinhalten überall und zu jeder Zeit erreichen. Dadurch kann ein direkter Einfluss auf KPIs wie Abverkäufe und Markenwahrnehmung genommen werden – besonders dann, wenn die Videos für Mobile optimiert und bestenfalls vertikal ausgerichtet sind.

Wir haben im letzten Jahr eine fortlaufende Video-Wirkungsstudie gestartet, die die Wirkung von TV-Spots und Facebook Videoanzeigen miteinander vergleicht. Die Studie hat gezeigt, dass die Kaufwahrscheinlichkeit bei Personen, die mobile Videowerbung auf Facebook oder Instagram sehen, kurzfristig um 13 Prozent steigt, bei Erstkäufern sogar um 34 Prozent. Das bedeutet, Unternehmen müssen sich damit beschäftigen, wie sie mobile Videos optimal gestalten, um ihre Botschaften zu transportieren. Die wichtigste Regel dabei lautet: Mobile Videos müssen Botschaften kurz, klar und prägnant vermitteln, denn Menschen verbringen mobil durchschnittlich nur 1,7 Sekunden mit einem Inhalt.

Hast du einen Tipp dazu, welcher Content gut funktioniert?

Nadine Neubauer: Unternehmen müssen ein Gespür dafür entwickeln, was ihre Zielgruppe wirklich interessiert, bewegt und welche Inhalte für sie relevant sind. Sie können zum Beispiel neue Produkte vorstellen, auf Angebote und Aktionen hinweisen oder Einblicke in den Unternehmensalltag oder die Produktion geben. Wichtig ist, dass die Unternehmen dabei authentisch bleiben. So werden sie für ihre Kunden nahbarer und persönlich relevant. Besonders kleinere Unternehmen, wie zum Beispiel die Concept Stores Frau Hansen und Hayashi, machen das schon sehr gut. Sie zeigen im Feed und in Stories auf Facebook und Instagram regelmäßig neue Produkte, bieten Inspiration für Outfits oder Interior und ermöglichen Einblicke hinter die Kulissen.


Nadine Neubauer wird als Expertin einen Vortrag auf der Interactive West (IAW) halten, die am 18.6. im Messequartier Dornbirn stattfindet.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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