06.05.2025
VOR GERICHT

Markenrechtstreit: Wenn ein Konzern ein Startup schikaniert

Fertilabs, das Wiener Kinderwunsch-Startup, geriet in einen Markenrechtsstreit wegen des Namens ihres Präparates Vilavit. Ein Pharmakonzern hat Widerspruch eingelegt und war nicht bereit sich mit der Founderin zu einigen. Gründerin Claudia Gessler-Zwickl erzählt von dem Fall, gesteht ihren Fehler und hat Rat parat, wie Gründer:innen nicht in den Sog so einer Geldvernichtungsmaschinerie hineingeraten.
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Fertilabs, Vilavit, Konzern, Markenstreit, Marke
(c) Fertilabs/Canva - Claudia Gessler-Zwickl, Gründerin Fertilabs.

David gegen Goliath. Eine epische Geschichte eines Kampfes, die Zuhörer:innen eines lehren soll: auch der Kleine kann gewinnen. Sie symbolisiert Hoffnung, Tapferkeit und den Glauben an Überraschungsaktionen. Findet heutzutage jedoch ein Zwist zwischen einem übermächtigen Gegner und einem vermeintlich schwächerem statt, so ist es nicht der Speer des Riesen, der das Ende des heimlichen Favoriten besiegeln kann. Es ist der schier unendliche Kapitaleinsatz, der Schikanen kreiert und Unterdrückte zurücklässt. Vor allem im Entrepreneurship.

Claudia Gessler-Zwickl machte mit ihrem Kinderwunschstartup Fertilabs und ihrem Produkt Vilavit eine ähnliche Erfahrung. Und dass nicht unbedingt mit einem zufriedenstellendem Ende.

Markenrecht

Bei dieser Geschichte dreht sich alles um das Markenrecht. Wie das Patenamt informiert, beträgt die durchschnittliche Markenprüfungsverfahrensdauer zwei bis drei Monate, allerdings verlängert jeder Schriftwechsel diese Zeitspanne. Soll heißen, um den Namen seines Produktes zu sichern, muss man ein Vierteljahr warten, das zugleich auch für potentielle Konkurrenz als Widerspruchsfrist gilt. Widersprechen kann man, wenn befürchtet wird, dass eine Namensgleichheit oder -ähnlichkeit sich negativ auf den eigenen Betrieb auswirken kann. Die WKO schreibt dazu: „Um einen starken Markenschutz zu erzielen, empfehlen wir daher, vor der Anmeldung nach identen und ähnlichen (verwechselbaren) Marken, Produkten etc. zu suchen oder suchen zu lassen. (…) Die Recherche liefert Informationen darüber, ob die Marke in gleicher oder ähnlicher Form in den gewünschten Ländern/Produktbereichen bereits existiert.“

Nun ist es einmal so, dass Startups agil sind und manchmal schnell reagieren müssen. Im Falle von Fertilabs wurde das Präparat Vilavit 2023 gelauncht und gleich auf den Markt gebracht. Man hat die Website installiert, mit Ärzten und speziell mit Gynäkolog:innen gesprochen sowie Urolog:innen und Kinderwunschkliniken kontaktiert und war voll und ganz in die Produktion gegangen.

Vilavit und das Problem zweier Buchstaben

„Wir wollten möglichst schnell auf den Markt und haben diese Widerspruchsfrist, die es nach der Anmeldung einer Marke gibt, nicht abgewartet“, gesteht Gessler-Zwickl ihren Fehler. Aus oben genannten Gründen. „Nach zweieinhalb Monaten kam der Widerspruch von einem großen Pharmakonzern, der Gummibären für Kinder macht, die mit Vitaminen versetzt sind. Und nicht den gleichen, aber einen Namen haben, der mit den ersten beiden Buchstaben beginnt wie unser Produkt.“

Die Founderin möchte nicht, dass der (der Redaktion bekannte) Name des Konzerns genannt wird, aber dafür eines deutlich sagen: „Große und etablierte Unternehmen, die profitabel sind und lange existieren, wollen kleine Firmen aus dem Markt drängen, indem sie gegen neue Marken Widerspruch einlegen. In unserem Fall ist ihr Produkt bunt, unser Design dagegen minimalistisch gehalten, wir haben auch eine ganz andere Zielgruppe. Unser Vorschlag, dass wir beide Co-Existieren wurde abgelehnt.“

Hohe Anwaltskosten

In diesem Rechtsstreit zwischen einem Produkt für Kinder und einem für Kinderwunsch musste Gessler-Zwickl mittlerweile über 30.000 Euro an Anwaltskosten und viel Zeit hineinstecken. Sie nennt es eine „Beschäftigungstherapie für Kanzleien, die nichts anderes machen, als zu ‚monitoren‘ und den Fortschritt (Anm.: von Startups oder kleineren Unternehmen) in die Länge zu ziehen. „Unser Vorschlag uns auf Reproduktionsmedizin einzugrenzen wurde abgelehnt. Das wäre ein Weg gewesen, wie wir unseren Namen Vilavit behalten hätten können.“

Rund acht Monate dauerte dieser Streitfall und endete vor kurzem schlussendlich doch mit einer „erzwungenen“ Einigung, da sich Fertilabs nicht mehr leisten konnte und wollte, weiter sinnlose Kosten und Energie in Anwälte zu stecken. Das Übereinkommen beinhaltet, dass Fertilabs Vilavit nicht unter diesem Namen in diversen Gebieten vertreiben darf, weil der Pharmakonzern dort „sehr stark“ sei. Darunter: Osteuropa, konkreter, Tschechien, Slowakei, Ungarn und das Baltikum.

Die Rückkehr des Widerspruchs

„Ohne sinnvolle Begründung“, sagt Gessler-Zwickl und meint damit die Forderung des Pharmariesen. „Wir sind kein Konkurrenzprodukt. Aus meiner Laiensicht gibt es keinerlei Ähnlichkeiten, die Markenbotschaft und die Markensprache sind ganz anders. Die eigentliche Sachlage ist einfach, dass der Markenanmeldeprozess ein großer Nachteil für Startups ist. Wir brauchen ein Eilverfahren, um nicht Monate zu warten, damit dann ein Konzern Widerspruch einlegt. Die Bewertungskriterien müssen überdacht werden, das aber gibt die aktuelle Rechtsprechung nicht her.“

Was aber aktuell bei Fertilabs weiter passiert, hört sich wie ein bösartiger Witz an, denn: Die zweite und neue Marke Allervit (ein Allergieprodukt) des Startups überschneidet sich erneut mit den ersten beiden Buchstaben mit dem Produkt eines anderen Pharmakonzerns. Vor rund zwei Wochen erhielt das Wiener Startup nach dem Widerspruch für Vilavit erneut einen. Auch diesmal knapp vor Ende der Widerspruchsfrist.

„Das ist eine reine Schikane und soll kleinen Unternehmen Steine in den Weg legen“, sagt Gessler-Zwickl. Da man sich aktuell in Verhandlungen befindet, möchte sich die Gründerin zu dieser Causa nicht tiefer äußern, die sie eine reine Geldvernichtung nennt.

Vilavit wird umbenannt

„Es ist ein Kostenblock, der im Wachstum fehlt, auch wenn es uns in unserer Existenz nicht bedroht“, betont die Founderin und erklärt, dass man in Sachen Vilavit jetzt als Notlösung auf eine Zweimarkenstrategie zurückgreift. Und das Präparat in den genannten Märkten umbenennt.

Gessler-Zwickl möchte, dass andere Gründer:innen aus ihrer Erfahrung lernen und gewarnt sind. Denn Anwaltskosten und alles was bei einem solchen Rechtsstreit dazugehört, können einen in den Ruin treiben. Sie rät dazu, sich bestmöglich vorzubereiten sowie Recherche zu betreiben. Und wenn möglich, einen finanziellen Puffer für derartige Angriffe anzulegen, um durchzuhalten. „Und vor allem die Widerspruchsfrist abzuwarten, bevor man ins Branding geht“, sagt sie. „Wir hätten uns so sehr viel erspart.“

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Für 28 Artikel soll es Nachfüllprodukte geben. (c) Canva

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Von Parfum bis Lippenstift messbare Einsparungen

Mit Beginn der Initiative werden nicht nur klassische Duschgels, sondern auch Parfums oder Lippenstifte von L’Oréal als Refill-Produkte angeboten. Ein zentrales Element der Kampagne ist der Nachhaltigkeitsnachweis, gekennzeichnet auf jedem Produkt, der den sofortigen Effekt des Nachfüllens angibt. Ein Beispiel: Bei einer Refill-Creme von Lancôme wird im direkten Vergleich zum Standard-Tiegel der Einsatz von Glas komplett (100 %), Metall um 95 %, Kunststoff um 42 % und Karton um 36 % reduziert. Diese Zahlen sollen die unmittelbare Materialeinsparung belegen und sich bewusst von unkonkreten Prognosen abgrenzen.

„Mit 18 Marken und 28 Produkten zeigen wir, dass nachfüllbare Schönheit für jeden da ist – über alle Kategorien, Preisklassen und Kanäle hinweg. Wir helfen den Verbrauchern, eine einfache Veränderung vorzunehmen: sich für ein Refill zu entscheiden. Nicht als Verzicht, sondern als die bessere Option. Weniger Auswirkungen auf den Planeten, besser für den Geldbeutel“, so Blanca Juti, Chief Corporate Affairs & Engagement Officer bei L’Oréal.

„Say-do Gap“

Zwar sei der Wunsch nach nachhaltigeren Produkten bei den meisten Verbraucher:innen verankert, doch L’Oréal verzeichnet eine spürbare Lücke, wenn es um die tatsächliche Kaufentscheidung geht. Es entsteht ein „Say-do Gap“. Mit der Kampagne will der Konzern nachhaltigere Produkte zunächst zugänglich machen. Gleichzeitig soll aber auch die Sichtbarkeit, beispielsweise durch gezielte Platzierungen in Regalen im Einzelhandel, erhöht werden.

„Nachhaltiger Konsum scheitert im Alltag oft an der Macht der Gewohnheit“, weiß Stefan Geister, Nachhaltigkeitschef von L’Oréal DACH. „Gemeinsam mit unseren Handelspartnern in Drogerien, Parfümerien, Apotheken und Friseursalons wollen wir das ‚Nachfüllen zu Hause‘ als neuen Standard etablieren. Die Erfolgsfaktoren liegen auf der Hand: Ein umfassendes Angebot, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und kontinuierliche Sichtbarkeit im stationären und digitalen Handel. Wenn wir diesen Weg partnerschaftlich, ausdauernd und konsequent beschreiten, lassen wir aus guten Absichten echtes neues Handeln entstehen.“

100 Mio. Euro für Innovation & Startups

Begleitet werden die Maßnahmen von einem 100-Millionen-Euro-starken Innovationsfonds. Mit dem unternehmenseigenen L’AcceleratOR-Programm werden gezielt Startups und junge Talente unterstützt. Die Ansätze reichen von biologisch abbaubaren Materialien auf Algenbasis über Biokunststoffe aus Zuckerrohr bis hin zu recycelbaren Papierflaschen.

Mit 22 Forschungszentren in sieben regionalen Hubs weltweit, über 4.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie mehr als 8.000 Fachkräften aus den Bereichen Digitales, Tech und Data bündelt der Konzern seine Ressourcen. Ziel dieser Investitionen in die Startup-Förderung und die eigene Forschung ist es, als vernetztes „Beauty-Tech-Powerhouse“ die technologische Zukunft der Kosmetikbranche maßgeblich zu gestalten. Im Jahr 2025 wurde L’Oréal vom Fortune-Magazin zum innovativsten Unternehmen Europas gekürt.

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