14.09.2020

Die selben Werte nach innen und außen: Ex-Airbnb-HR-Chef im Gespräch

Wir haben im Vorfeld des EX Summit mit dem ehemaligen Airbnb-HR-Chef und Employee Experience-Pionier Mark Levy gesprochen.
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Mark Levy - der ehemalige HR-Chef von Airbnb gilt als einer der Pioniere der Employee Experience
(c) Mark Levy - der ehemalige HR-Chef von Airbnb gilt als einer der Pioniere der Employee Experience
kooperation

Mark Levy gilt als einer der Pioniere im Bereich Employee Experience. Nach zahlreichen beruflichen Stationen im HR-Bereich bei großen Unternehmen baute er bei Airbnb den Personalbereich komplett neu auf. Breitenwirksam honoriert wurde das 2016 durch die Auszeichnung als „Best Place to Work“ durch Glassdoor.

Am 6. Oktober wird Mark Levy beim EX Summit in Wien auftreten. Wir haben ihn im Vorfeld gefragt, wie er die Employee Experience bei Airbnb aufgebaut hat und wie er die Zukunft dieses Megatrends im HR-Bereich sieht.

Du giltst als Pionier im Feld Employee Experience. Gab es eine besondere Erfahrung, die dich zu diesem Thema geführt hat?

Ich wurde von Brian Chesky, CEO und Mitbegründer von Airbnb, gebeten, einen Weg zu finden, die verschiedenen Aktivitäten, mit denen die Mitarbeiter unterstützt wurden, und diejenigen, die für diese Aktivitäten verantwortlich waren, so zusammenzubringen, dass die großartige Unternehmenskultur, die bei Airbnb aufgebaut worden war, nicht zerstört würde. Man gab mir die Freiheit, die Art und Weise neu zu erfinden, wie die HR strukturiert war und wie die Arbeit mit den Mitarbeitern angegangen wurde. Ich nahm das Customer Experience-Modell und wandte es auf die Mitarbeiter an, mit der Annahme, dass, wenn wir unsere Mitarbeiter so behandeln, wie wir wollen, dass sie unsere Kunden behandeln, sie einfühlsamer, engagierter, vernetzter und produktiver sind.

Was waren die konkreten Änderungen, die Du umgesetzt hast?

Das war zunächst ein Umdenken, dass wir Dinge mit und für unsere Mitarbeiter tun anstatt ihnen Dinge anzutun. Dabei haben wir die Arbeitsweise auf Co-Creation umgestellt. Wir bezogen die Mitarbeiter stärker in die Gestaltung des Arbeitsplatzes ein, und auch in die Definition, wie mit Kunden am besten umgegangen werden kann, und wie der Dialog zwischen Mitarbeitern und Unternehmen funktionieren soll. Organisationsseitig haben wir die traditionellen HR-Funktionen um die Bereiche interne Kommunikation, Mission & Werte, Essen, Facilities, Sicherheit und Umwelt sowie Wellness und Social Impact bzw. Volunteering erweitert.

Gibt es „one size fits all“ Regeln für Unternehmen in der Employee Experience?

Ja, definitiv:

  • Verbinde das interne Versprechen – also Mission und Werte – mit dem externen Versprechen, das du mit den Kunden teilst. Es muss eine Verschmelzung zwischen den beiden bestehen.
  • Stelle sicher, dass Mission und Werte klar sind und in allen Mitarbeiterpraktiken verankert sind. Sie sollten die Art und Weise sein, in der jeder denkt und handelt, und Ausrichtung und Filter für alle Entscheidungen sein.
  • Finde Wege, um deinen Mitarbeitern eine Stimme zu geben, einen Dialog in beide Richtungen zu führen und sich gehört zu fühlen.
  • Stelle sicher, dass du keinen „one size fits all“-Ansatz für deine Kommunikation oder Programme verwendest, denn die Mitarbeiter sind vielfältig: Menschen lernen und kommunizieren unterschiedlich, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen. Am Arbeitsplatz gibt es heute allein mehr als vier Generationen, die alle anders denken, arbeiten und leben.
  • Daher ist es auch wichtig, Verbindungen zwischen deinen Mitarbeitern herzustellen – um Zugehörigkeit und einen integrativen Arbeitsplatz zu schaffen.
  • Es ist auch wichtig, Verbindungen zwischen deinen Mitarbeitern und Kunden sowie zwischen deinen Mitarbeitern und dem sozialen Umfeld, in dem sie sich bewegen zu schaffen – etwa über Social Impact-Projekte und Freiwilligenarbeit.
  • Es handelt sich bei all dem nicht einfach um eine EX- oder HR-Initiative. Es muss von ganz oben, von allen Funktionen vorangetrieben werden.
  • Schließlich muss die Employee Experience auch technologisch ermöglicht werden. Unser Leben wird durch Technologie vereinfacht, und die Menschen erwarten, dass der Arbeitsplatz genauso einfach ist, wie ihr Privatleben. Finde Wege zur Einführung von Technologie, die dazu beiträgt, menschliche Verbindungen zu schaffen und die Arbeit effizienter zu machen.

Ist es für große Unternehmen oder für Startups einfacher, Employee Experience zu implementieren?

Ich denke, es ist einfacher, gleich mit diesem Ansatz zu beginnen, als später dazu überzugehen. Doch es ist eine Evolution, keine Revolution, und sie kann klein anfangen und dann an Fahrt gewinnen. Letztlich ist die einfache Prämisse kaum zu bestreiten, dass, wenn die Mitarbeiter so behandelt werden, wie man will, dass sie die Kunden behandeln, die internen und externen Werte übereinstimmen werden und die Mitarbeiter mehr Wissen, Einfühlungsvermögen und Engagement haben werden, um die Unternehmensziele zu erreichen.

Zuletzt: Kann ein Unternehmen an unglücklichen Mitarbeitern scheitern?

Ja, wenn man sie ignoriert oder ihre Probleme und Herausforderungen nicht angeht, können sie ein Unternehmen zu Fall bringen. Man muss den Mitarbeitern zuhören, und wenn es berechtigte Bedenken gibt, oder Wege, wie ihre Herausforderungen angegangen werden können, dann sollte man gemeinsam einen besseren Weg nach vorne finden. Dabei gilt: Wenn Mitarbeiter Dinge einfordern, die nicht gesund für das Unternehmen, nicht richtig für den Kunden oder unrealistisch sind, dann kann es sein, dass dies nicht der richtige Ort für sie ist, um zu arbeiten, und man muss ihnen helfen, das zu verstehen und auszusteigen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Die selben Werte nach innen und außen: Ex-Airbnb-HR-Chef im Gespräch

  • Mark Levy gilt als einer der Pioniere im Bereich Employee Experience.
  • Nach zahlreichen beruflichen Stationen im HR-Bereich bei großen Unternehmen baute er bei Airbnb den Personalbereich komplett neu auf.
  • Breitenwirksam honoriert wurde das 2016 durch die Auszeichnung als „Best Place to Work“ durch Glassdoor.
  • Wir haben im Vorfeld des EX Summit am 6. Oktober mit ihm gesprochen.
  • „Wir bezogen die Mitarbeiter stärker in die Gestaltung des Arbeitsplatzes ein, und auch in die Definition, wie mit Kunden am besten umgegangen werden kann, und wie der Dialog zwischen Mitarbeitern und Unternehmen funktionieren soll“, erzählt Levy unter anderem im Interview.

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