09.03.2016

Marie Hélène Ametsreiter: “Investoren stehen nicht Schlange”

Beim Seven Ventures Pitch Day kürte die Jury der "2 Minuten 2 Millionen"-Show aus vier Startups einen Gewinner. Marie-Hélène Ametsreiter von Speedinvest erklärte dem Brutkasten in diesem Zusammenhang, in wieweit sich der Investor bei seinen Startups einmischen darf - und wann ein guter Zeitpunkt für den Verkauf eines Unternehmens ist. 
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In Kooperation mit dem Brutkasten wurde der Seven Ventures Pitch Day gestern via Livestream übertragen. Im Anschluss fand die Ausstrahlung von “2 Minuten 2 Millionen” statt.

Gewinn: 25.000 Euro Mediavolumen

Vier Startups durften vor Marie Hélène Ametsreiter, Michael Altrichter, Heinrich Prokop, Hans Peter Haselsteiner, Markus Breitenecker und Daniel Zech ihr Unternehmen pitchen. Zwei Unternehmen schafften es in die engere Auswahl der Jury: BLINOS, das Außenrollos für Mietwohnungen herstellt und andmetics, Enthaarungsstreifen für Augenbrauen, belegten die ersten beiden Plätze. Die beiden Startups Gensoup, eine Online-Plattform für Ahnenforschung und Gofoxbox, kamen bei den Juroren weniger gut an.

+++GoFoxBox: Wiener Startup hilft beim Umzug +++

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(c) PULS 4/Buchwald: Altrichter, Gofoxbox, Zech, Breitenecker, AndMetics, Ametsreiter, Prokop, Gensoup Haselstseiner, Blinos

Schlussendlich setzte sich aber andmetics durch. Das Startup darf sich über 25.000 Euro Mediavolumen freuen, eine Rublys-Kampagne in der Höhe von 5.000 Euro und einen Fixstartplatz bei der nächsten “2 Minuten 2 Millionen” Staffel.

+++ Das Wiener Startup rublys macht seine Nutzer täglich zu Gewinnern +++

2 Minuten 2 Millionen

Bei der anschließenden Startup-TV-Show pitchte neben den Unternehmen Freemotion (Skischuh-Hersteller), Vitolerance (Online-Supermarkt für Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten), Tie-Angel (Anti-Klecks-Krawatte), auch das Startup dvel (Hier geht es zum Artikel).

+++ Wiener Startup dvel casht ab und geht nach LA +++ 

Interview mit Marie-Hélène Ametsreiter

Der Brutkasten hat bei der Speedinvest-Partnerin nachgefragt, wie sehr sich ein Investor bei seinen Startups einmischen darf. Außerdem wollten wir von der Investorin wissen, wann der richtige Zeitpunkt für einen Exit ist. Schließlich hat Speedinvest erst kürzlich mit dem Exit des FinTech-Startups Holvi Schlagzeilen geschrieben.

+++ Speedinvest-Exit: FinTech-Startup „Holvi“ geht an Bankengruppe BBVA +++

Wie sehr “darf” sich ein Investor bei seinen Startups einmischen?

Marie Hélène Ametsreiter: Das ist von Startup zu Startup sehr unterschiedlich. Es gibt welche, die brauchen ausschließlich in Sachen “Fundraising”, im Sales, oder beim Absatzkanal Unterstützung. Und dann gibt es Startups, die ganz klar auch auf der Produktseite noch große Fragezeichen haben und hier eine Begleitung benötigen. Je nach dem, was das Bedürfnis ist, kann ein Investor begleitend wirken. Das ist ganz klar ein miteinander – zwischen Startup und Investor. Im Vorfeld kann man schwer Grenzen festlegen, das ergibt sich am Weg.

Oft gilt ein Startup als erfolgreich, wenn es verkauft wird. Wieso ist das so?

Hier gilt wieder: Welche Art Investor ist man? Speedinvest ist ganz klar ein Venture Capital Fonds. Hinter uns stehen hundert private Investoren, die uns ihr Geld geben – natürlich, um eine Rendite zu verdienen. Das steht über allem. Zusätzlich haben sie ein strategisches Interesse, um an die Startup Welt anzudocken. Aber im Normalfall gilt für erfolgreiche, internationale Fonds, wenn das zweieinhalb oder dreieinhalbfache des investierten Kapitals wieder zurück gespielt wird, ist das Unternehmen bzw. Startup erfolgreich.

Ab wann ist der richtige Zeitpunkt, sein Unternehmen zu verkaufen?

“Es ist ja meist nicht so, dass die Investoren einem die Tür einrennen und Schlange stehen”, Marie Hélène Ametsreiter.

Das ist wohl jener Zeitpunkt, wenn man einen erfahrenen Investor an seiner Seite schätzen lernt. Denn man muss aufpassen, dass man nicht zu früh verkauft. Oft ist es besser, wenn man noch eine Finanzierungsrunde dazwischen einlegt, um dann beweisen zu können, dass das Startup wirklich groß werden und wachsen kann. Und natürlich, weil man den Wert bei einem Exit massiv steigern kann. Verkauft man zum falschen Zeitpunkt, bekommt man um ein vielfaches weniger an Erlös, als man könnte. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch eine Frage von Angebot und Nachfrage. Es ist ja meist nicht so, dass die Investoren einem die Tür einrennen und Schlange stehen. Aber das spürt man meistens, wann der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf ist. Viele Startups lehnen ab und sagen nein. Die wollen weitermachen und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Exit andenken.

Danke.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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