20.11.2020

Marcus Grausam: „Mit 5G kann man IoT komplett neu bewerten.“

Am 23.11. dreht sich am A1 IoT Day alles um das Internet der Dinge. Im Vorfeld haben wir Marcus Grausam, CEO von A1, die wichtigsten Fragen zu diesem Thema gestellt.
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Marcus Grausam A1 CEO
Marcus Grausam, CEO von A1. (c) Renee Del Missier
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Das Internet der Dinge (IoT) wird medial immer wieder erwähnt – aber wo wird es in Österreich wirklich eingesetzt?

Marcus Grausam: Eigentlich wird IoT schon sehr breit eingesetzt, denn es bezeichnet die Kommunikation zwischen Maschinen und Geräten. Wenn man von IoT spricht, denkt man meist an größere Lösungen, wie wir sie mit einigen Kunden bereits umsetzen konnten. Seien es smarte Produktionslinien oder auch vernetzte Luftgütemesser auf öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber in Wahrheit ist jede Smart Home Anwendung ein Beispiel für IoT.

Welche Vorteile ergeben sich durch vernetzte Geräte?

Marcus Grausam: Die Vorteile sind vielfältig und lassen sich nicht verallgemeinern: Manche IoT-Projekte haben zum Beispiel zum Ziel, die Wartung von Maschinen vorherzusagen und so teure Ausfälle zu vermeiden. Andere Projekte optimieren durch Echtzeit-Datenflüsse die Supply Chain im Produktionsprozess und sparen hier bares Geld. Unterm Strich haben aber alle IoT-Umsetzungen eines gemeinsam: Sie ermitteln Daten, deren Analyse es ermöglicht, automatisch Abläufe zu steuern. Und genau dieser Analyse-Prozess ist der komplexe Teil des Internet of Things.

Entsteht durch die Anbindung von Geräten ans Netz nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko?

Marcus Grausam: Nicht zwangsläufig: Sicherheitsrisiken entstehen dann, wenn man glaubt, dass IoT-Lösungen „von der Stange“ ausreichen. Im Zuge von IoT-Projekten ist Security immer einer der ersten Analysepunkte. Welche Daten brauche ich, wo brauche ich sie und wie kommen sie dort hin: Das sind die Fragen, die man sich sehr ernsthaft stellen sollte.

Welche Rolle spielt 5G bei IoT? Sind die Anwendungen nicht jetzt auch schon möglich?

Marcus Grausam: Es gibt Basis-Anwendungen des IoT, die auch mit 4G oder Wlan funktionieren, das ist richtig. Mit 5G haben wir aber technische Möglichkeiten, die andere Übertragungstechnologien nie erreichen werden. Das ist die Basis dafür, IoT und seine Anwendungsmöglichkeiten ganz neu zu denken und zu bewerten. Wenn ich plötzlich keine wirkliche Verzögerung im Datentransfer mehr habe, kann ich an ganz neue Einsatzmöglichkeiten denken, da einfach ein limitierender Faktor wegfällt.

Ihre Prognose: Wie vernetzt werden unsere Geräte in den nächsten Jahren sein?

Marcus Grausam: Ich glaube, dass fast kein Unternehmen, das langfristig erfolgreich sein will, an IoT-Anwendungen vorbeikommt. Vom kleinen Abfallentsorger bis hin zu globalen Produktions-Unternehmen wird der Einsatz von smarten IoT-Lösungen ein Mehr an Effizienz und Qualität und ein Weniger an Kosten bedeuten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Marcus Grausam: „Mit 5G kann man IoT komplett neu bewerten.“

  • Am 23.11. dreht sich am A1 IoT Day alles um das Internet der Dinge.
  • Wir haben Marcus Grausam, CEO von A1, Fragen zu diesem Thema gestellt.
  • Unterm Strich haben aber alle IoT-Umsetzungen eines gemeinsam: Sie ermitteln Daten, deren Analyse es ermöglicht, automatisch Abläufe zu steuern. Und genau dieser Analyse-Prozess ist der komplexe Teil des Internet of Things.
  • Im Zuge von IoT-Projekten ist Security immer einer der ersten Analysepunkte. Welche Daten brauche ich, wo brauche ich sie und wie kommen sie dort hin: Das sind die Fragen, die man sich sehr ernsthaft stellen sollte.
  • 5G ist die Basis dafür, IoT und seine Anwendungsmöglichkeiten ganz neu zu denken und zu bewerten.
  • Vom kleinen Abfallentsorger bis hin zu globalen Produktions-Unternehmen wird der Einsatz von smarten IoT-Lösungen ein Mehr an Effizienz und Qualität und ein Weniger an Kosten bedeuten.

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