22.11.2022

MAMMOth: KI-Tendenz zur Diskriminierung durchbrechen

Ein EU-Projekt gegen AI-Diskriminierung und für "multikriteriellen Fairness". Mit dabei: eine österreichische Forscherin des "Complexity Science Hub Vienna"
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(c) Stock.Adobe/ra2 studio - Science Hub entwickelt dafür sgn. "Fairness-Messungen".

Das Problem beim Einsatz Künstlicher Intelligenz ist, dass sie dazu tendiert, diskriminierende Entscheidungen zu treffen – etwa in der Bildung, bei Bewerbungsverfahren oder in der Werbung. Amazon, als Beispiel, schaffte vor vier Jahren eine KI-Software für die Bewerberauswahl wieder ab, weil die eingebaute AI Frauen benachteiligte. Microsoft nahm seinen Chatbot „Tay“ bereits zwei Jahre davor zurück, nachdem jener rassistische und extremistische Inhalte getwittert hatte. Das Projekt MAMMOth möchte dieses allgemeine Problem nun angehen.

MAMMOth = Multi-Attribute, Multimodal Bias Mitigation in AI Systemen

Denn, Unternehmen, Politik und viele andere Bereiche verlassen sich zunehmend auf Künstliche Intelligenz und treffen auf dieser Grundlage weitreichende Entscheidungen für den Einzelnen und die Gesellschaft.

„Einerseits eröffnet dies enorme Möglichkeiten für verschiedene Sektoren wie Bildung, Bankwesen oder Gesundheitswesen, aber auch auf persönlicher Ebene, zum Beispiel bei Stellenbewerbungen oder beim Targeting von Werbung. Andererseits besteht gerade bei künstlicher Intelligenz (KI) die Gefahr, dass sie die Diskriminierung von Minderheiten und Randgruppen in der Bevölkerung – basierend auf sogenannten geschützten Merkmalen wie Geschlecht, Rasse und Alter – weiter verstärkt“, erklärt Fariba Karimi, Senior Scientist bei „Computational Social Science“ am CSH in Wien.

Der „Science Hub“ entwickelt mit der Wissenschaftlerin sogenannte Fairness-Messungen, die nicht nur ein Attribut wie die Hautfarbe berücksichtigen, sondern mehrere sich überschneidende Attribute wie Geschlecht, Alter und Rasse.

„Wir wollen zum Beispiel, dass unsere Fairness-Messungen nicht nur für Frauen funktionieren, sondern auch für Frauen, die Einwanderer sind oder aus benachteiligten ethnischen Gruppen stammen“, sagt Karimi. Ihr Fokus liegt auf genau dieser „multikriteriellen Fairness“ in Netzwerkdaten – wenn beispielsweise Ungleichheiten daraus resultieren, dass Menschen im Kontext eines zugrunde liegenden Netzwerks unterschiedliche Positionen einnehmen.

Minderheiten sollten in Algorithmen nicht unsichtbar werden

Diskriminierung sei kein neues Problem, aber die Tatsache, dass die KI-Technologie sie weiterhin verstärke, habe zum Aufstieg des fairnessbewussten maschinellen Lernens (ML) als Teil der verantwortungsvollen KI geführt.

Ziel ist die Entwicklung von Modellen des maschinellen Lernens, die einerseits gute Vorhersagen machen, andererseits aber nicht nach geschützten Merkmalen wie Geschlecht oder Rasse diskriminieren.

„Es wurden viele Anstrengungen unternommen, aber bisher haben die vorgeschlagenen Methoden nur eine begrenzte Wirkung und spiegeln nicht die Komplexität und die Anforderungen der realen Anwendungen wider“, so Karimi weiter.

MAMMOth: Zwölf Institute ziehen an einem Strang

Beim EU-Projekt MAMMOth indes entwickeln Experten aus zwölf verschiedenen Institutionen eine innovative, auf Fairness ausgerichtete, datengestützte KI-Grundlage, die die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung stellt, um Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung abzuschwächen und die Verantwortlichkeit von KI-Systemen zu gewährleisten.

„Durch die Entwicklung und Umsetzung von multikriteriellen Fairness-Maßnahmen und Abschwächungen wollen wir sicherstellen, dass Minderheiten in Algorithmen nicht sichtbar sind und in Bereichen, die sich bei Entscheidungsprozessen auf Maschinen verlassen, fair behandelt werden“, erklärt Karimi. „Gerechtere Algorithmen bedeuten eine bessere Repräsentation und Vielfalt in der Gesellschaft, was wiederum eine integrativere und gerechtere Gesellschaft bedeutet.“

Zu diesem Zweck wird sich das Projekt von Anfang an aktiv an zahlreiche Gemeinschaften von gefährdeten bzw. unterrepräsentierten Gruppen in der KI-Forschung wenden. Der sogenannte Co-Creation-Ansatz soll dafür sorgen, dass die tatsächlichen Bedürfnisse und Nöte der Nutzer:innen im Mittelpunkt der Forschungsagenda stehen und die Aktivitäten des Projekts leiten.

Die entwickelten Lösungen werden, laut Karimi, folglich in Pilotprojekten in drei relevanten Bereichen (Finanz-/Kreditanwendungen, Identitätsüberprüfungssysteme und akademische Bewertung) demonstriert.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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