29.03.2023

Mambu: Berliner Unicorn ermutigt Banken zur Kooperation mit FinTechs

Banken oder FinTechs, wer gestaltet die Zukunft? Cloud-Banking ist nicht das Ende des traditionellen Bankwesens, viel eher der Beginn einer lukrativen Zukunft. Warum sich die österreichische Bankenszene verstärkt auf FinTechs fokussieren sollte, verraten die Expert:innen des Berliner Unicorns Mambu.
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Das Berliner FinTech Mambu entwickelt die erste SaaS-Cloud-Banking-Plattform - und revolutioniert damit die internationale Bankenszene. (c) Mambu
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Mambu hat viele Bedeutungen: Zum einen handelt es sich um den malaiischen Begriff einer beliebten Bambusart. Doch hinter Mambu steckt nicht nur Bambus, sondern auch das gleichnamige Berliner FinTech – die weltweit einzige SaaS-Cloud-Banking-Plattform.

Finanzdienstleistungen werden sich in naher Zukunft in die Cloud verlagern. Darüber herrscht Einigkeit. Wie genau der Wandel zu Cloud-basierten Banking-Plattformen stattfinden wird, verraten die FinTech-Expert:innen von Mambu in einem exklusiven Gespräch mit dem brutkasten. Denn die Frage ist nicht, ob FinTech die Zukunft bestimmen wird, sondern viel eher wie.

Ist das traditionelle Bankwesen bald Geschichte? Aktuellen Entwicklungen in der AI- und Cloud-basierten FinTech-Szene zufolge könnte man denken, dass sich die analoge Welt der Banken bald verabschieden wird.

Die Mambu-Expert:innen sehen das anders. Die Zukunft des Banksystems ist kein Entweder-Oder, sondern viel eher ein Zusammenspiel aus zukunftsweisenden, Cloud-basierten FinTechs und traditionsreicher Bankenkultur. FinTechs werden Banken nicht ersetzen, sondern viele eher dabei unterstützen, nicht den Anschluss zu verlieren. Sowohl für Banken als auch für FinTechs liegt der Schlüssel in schnelleren Innovations- und Produktzyklen.

Sonnig mit Aussicht auf Cloud-Banking

Das FinTech Mambu hat mit seiner Banking-Plattform eine Marktlücke geschlossen: Sein Team, bestehend aus DataTech-, AI- und Finanzexpert:innen, entwickelt die weltweit einzige SaaS- und Cloud-basierte Banking-Plattform, die Geschäftspartner:innen bei der Entwicklung digitaler Finanzdienstleistungen unterstützt.

Mambu kann damit jegliche Prozesse rund um das digitale Banking effizienter gestalten und letztendlich Nutzererfahrungen für Endkunden optimieren. Mit seinem “Composable” Baukastensystem können ​Systemänderungen zeiteffizient und unabhängig durchgeführt werden. Wie das geht? Der brutkasten hat nachgeforscht:

Die perfekte FinTech-Welle

Die FinTech-Welle gekonnt zu erwischen ist nicht einfach. Mambu hat sich der Herausforderung gestellt und den Trend früh erkannt. Denn das Unternehmen schlug seine Wurzeln, lange bevor die FinTech-Welle und Cloud-Banking den deutschsprachigen Raum erreichten:

2009 lernten sich die Gründer:innen Eugene Danilkis, Frederik Pfisterer und Sofia Nunes in ihrem Masterstudium an einer US-amerikanischen Universität kennen und gründeten Mambu nur zwei Jahre später. Die Ähnlichkeit zur malaiischen Bambusart blieb seither unverändert, erzählt CEO Eugene Danilkis: “Bambus wächst schnell, ist flexibel und existiert in vielen Ländern rund um den Globus. Genau wie wir.”

Das Geschäftsmodell habe sich bewährt, denn FinTech-Services und Cloud-Technologien für Banken boomen. Das erkennen auch internationale Investor:innen. So wurde Mambu in seiner letzten Serie-E-Finanzierungsrunde mit 4,9 Milliarden Euro bewertet. Das FinTech zählt damit zu den am höchsten bewerteten B2B-SaaS-Unternehmen, die in Europa gegründet wurden. In Deutschland belegt Mambu außerdem Platz zwei der erfolgreichsten FinTechs, gleich hinter der Berliner Neobank N26. Auch dort hat das Unicorn seine Hände im Spiel und ermöglicht der Mobilbank, digitale Finanzprodukte auf den Markt zu bringen.

Digitale Finanzdienstleistungen schlagen Wellen und Mambu treibt dies voran. Ob die FinTech-Welle mit Mambu an Bord auch nach Österreich überschwappt und welches Potenzial in der hiesigen Finanzszene schlummert?

Banken in Österreich: Zwischen Tradition und Zukunft

Österreich ist ein traditionsliebendes Land. Das betrifft neben Kultur und Kulinarik auch die Finanz- und Bankenszene: “Der Wille zur technologischen Modernisierung ist da”, so Mambu-Expert:innen. “Fachverantwortliche sind meist aber sehr zurückhaltend, gerade auf höheren Ebenen.”

Die hiesige Bankenszene würde zu lange an alten Strukturen festhalten: “Vielen sind die Probleme, der existierenden Altsysteme bekannt, die mit ihren geschlossenen, kostenintensiven Strukturen, echter Innovation im Wege stehen”, erklärt Bedirhan Gündogdu, Kundenansprechpartner für den österreichischen Markt. “Kunden wollen jedoch besseres Banking. Das bedeutet schnelle, digitale Lösungen sowie Interaktivität, Benutzerfreundlichkeit und viele Möglichkeiten in so wenigen Apps wie möglich. Banken müssen heutzutage einen wirklichen Mehrwert für ihre Kunden schaffen – auch in Österreich.” Viele Banken scheuen jedoch den Aufwand und das vermeintliche Risiko eines Austauschs der Altsysteme, obwohl es Möglichkeiten gibt, die Transformation effizient und risikoarm zu gestalten.

Bedirhan Gündogdu ist Mambu-Kundenansprechpartner für den österreichischen Markt (c) Mambu GmbH

Wie sich die besagte Traditions- und Betriebsblindheit also beseitigen lässt? Die Expert:innen verraten Tricks, wie Banken, Kreditinstitute & Co. fit für die Zukunft werden:

#1 Starten mit einem “Schnellboot”

Statt die Modernisierung des Kernbankensystems als den Komplettaustausch des existierenden Systems zu betrachten, sollten Finanzinstitute mit einem Teilbereich beginnen. Dieser könnte ein Produktbereich, Kundensegment oder Markt sein. Somit schafft man sich sein eigenes „Schnellboot“ innerhalb der Organisation. Über die Zeit können immer mehr Bereiche auf das moderne Cloud-System migriert werden, bis das existierende System an Relevanz verliert und schließlich komplett abgeschaltet werden kann. Dank des SaaS-Ansatzes überwiegt der Mehrwert auch deutlich gegenüber den Zusatzkosten.

#2 Der “Composable” Ansatz

Klassische Kernbankensysteme kommen bei einem hohen Innovationstempo an ihre Grenzen. Die Lösung: Der sogenannte “Composable” Ansatz von Mambu. Das System von Mambu funktioniert als einfaches Baukastensystem und kann in verschiedenen Ausprägungen bei Banken integriert werden. Die Nutzer:innen der API-gesteuerten Plattform können nämlich Komponenten, Systeme und Konnektoren unabhängig und in jeder beliebigen Konfiguration kombinieren. “So können sie den Anforderungen auf Anwender- und Entwicklerseite gerecht werden”, verrät Mambu. Einem erfolgreichen FinTech-Surfgang steht damit nicht mehr viel im Wege.

#3 “Best-of-Breed” Lösungen

Die Geheimzutat: Ein umfassendes Partnerökosystem, wodurch “Best of Breed” Lösungen möglich sind. Banken und Finanzdienstleister können die jeweils am besten geeigneten Anwendungen integrieren – auch von unterschiedlichen Anbietern und so die für sie ideale Lösung zu schaffen. Auch hier ist das Ziel wieder klar: Die Modernisierung des Bankgeschäfts vorantreiben. Dank Best-of-Breed Lösungen werden Kunden besser erreicht, ein schnelleres Entwicklungstempo wird forciert und das finanzielle Outcome optimiert.

#4 Der kulturelle Wandel

Neben technologischer Neuerung fordert die Digitalisierung vor allem neue Sichtweisen und kulturelle Veränderungen. Denn die Mambu-Expert:innen wissen: Ein ganzheitlicher Wandel setzt kulturelle Änderungsbereitschaft voraus. “Unternehmen müssen agil sein und bestehende Strukturen aufbrechen. Sind Wunsch und Wille da, ein profitables Partnerökosystem zu gestalten, steht einem erfolgreichen Wandel wenig im Wege.” All das müsse jedoch in Einklang mit der Unternehmensvision passieren: “Nur so funktioniert eine Kooperation von Banken und FinTechs”, bestärkt das Mambu-Team.

Raiffeisen Digital Bank launcht mit Mambu eine neue App in nur sechs Monaten

Dass die Mambu-Expertentipps funktionieren, zeigen internationale Erfolgsstories von 250+ Unternehmen. Immerhin ist schon einigen Großbanken der Sprung auf die FinTech-Welle geglückt, darunter die Raiffeisen Digital Bank, einem Tochterunternehmen der Raiffeisen Bank International.

Mit Mambu konnte die Raiffeisen Digital Bank in nur sechs Monaten eine neue App für Privatkredite auf den Markt bringen. Die Verbraucher können in wenigen Minuten ein neues Konto einrichten und einen Kredit vollständig online beantragen, ohne Papier und ohne Besuch einer Filiale. Das FinTech bietet mit seiner flexiblen SaaS-Cloud-Banking-Plattform genau jene Voraussetzungen, die in einem derart dynamischen Geschäftsfeld von Nöten sind: Raiffeisen kann nun unabhängige, personalisierte digitale Finanzangebote entwickeln. Und das schneller und zeitsparender als zuvor.

Neben der Raiffeisen Digital Bank sind auch N26 und Western Union aktive Mambu-Kunden im österreichischen Markt.

Eine Erfolgsstory geht weiter

Die Erfolgsstory des Berliner Unicorns zeigt, welches Potenzial in der FinTech-Szene steckt und warum wir öfter einen Blick hinter die Kulissen werfen sollten. Ob die Mambu-Technologien auch in Österreich Wurzeln schlagen und Österreichs Banken auf die FinTech-Welle aufspringen werden? Laut Mambu besteht kein Zweifel daran.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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