21.08.2022

Mama geht jetzt gründen: Initiative unterstützt gründende Mütter

Die “Mama geht jetzt gründen”-Initiative aus der Steiermark unterstützt gründende Mütter bei ihren ersten Schritten ins Unternehmertum, indem sie den Austausch von Ressourcen, Business-Knowhow und Erfahrungen mit der Community ermöglicht.
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Die Founderin der Initiative
Christine Broggiato ist Leiterin des Programms "Mindful Business Start" und Initiatorin von "Mama geht jetzt gründen". (c) Mama Jama

Mütter gelten als die Meisterinnen des Multitaskings: Von der Kinderbetreuung über den Haushalt bis hin zum Beruf – sie bringen alles unter einen Hut. Dabei kommt die eigene Leidenschaft vieler Mamas viel zu kurz und der Schritt in die Selbstständigkeit scheint als ein hoffnungsloses Unterfangen. Diese Erfahrung hat auch die Einzelunternehmerin Christine Jama gemacht. Die frischgebackene Mutter startete aus diesem Grund kürzlich die Initiative “Mama geht jetzt gründen”. Ihr Ziel ist es, gründende Mütter – die sich noch nicht richtig trauen, ihr Projekt zu starten und Hilfe bei den ersten Schritten ins Business brauchen – zu unterstützen.

Mama geht jetzt gründen – Community als Inspiration

“Mama geht jetzt gründen fokussiert Mütter, die noch nicht gegründet haben. Die nicht wissen, wo sie starten sollen und zugleich den Mut nicht finden, den Schritt ins Entrepreneurship zu wagen. Die Initiative unterstützt Frauen dabei – trotz allen Gründen, die dagegen sprechen – sich ins Unternehmertum zu stürzen”, erklärt Jama, die seit 2017 in der heimischen Startup- und Innovationsszene unterwegs ist. Zuletzt war Jama als Accelerator-Managerin, Innovationstrainerin von Eary-Stage-Startups und als Mentaltrainerin tätig. Seit knapp einem Jahr führt die Gründerin auch ihren Blog „Mama Jama“, in dem sie die Freuden und Schwierigkeiten des Mama-Alltags als Gründerin mit ihren Leser:innen teilt. Nun hat sie sich das Ziel gesetzt, Mütter mit dem Traum der Selbstständigkeit zu unterstützen, indem sie eine Community rund um gründende Mamas startet.

“Frauen sind nach wie vor in der österreichischen Startup-Landschaft unterrepräsentiert”, sagt Jama. Neben allen Herausforderungen, die eine Frau als Gründerin meistern müsse, seien Mütter zudem mit dem Thema Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Haushalt und Unternehmertum konfrontiert. “Als Mutter – die gründet – suchst du nach Frauen, die denselben Herausforderungen entgegenstehen. Das ist das Wertvolle an der Mama-geht-jetzt-gründen-Community. Du siehst Fallstudien, Inspirationen und Vorbilder”, sagt die Founderin.

Networking-Möglichkeiten unter Müttern

Die Initiative wird aktuell über Jamas Blog und über Facebook beworben. Unterstützt wird die Community der gründenden Mütter mit Ressourcen, die nicht zugänglich oder nicht gut aufbereitet sind. Im Rahmen von Webinars und Coachings möchte Jama das benötigte Business-Knowhow fürs Gründen an ihre Community weitergeben.

“Die Mütter sind nicht nur über den Austausch von Informationen dankbar, sondern auch für die Networking-Möglichkeiten mit anderen Müttern. Denn aller Anfang ist schwer und eine unterstützende Community um einen herum ist sehr wichtig”, erklärt Jama.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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