21.08.2022

Mama geht jetzt gründen: Initiative unterstützt gründende Mütter

Die “Mama geht jetzt gründen”-Initiative aus der Steiermark unterstützt gründende Mütter bei ihren ersten Schritten ins Unternehmertum, indem sie den Austausch von Ressourcen, Business-Knowhow und Erfahrungen mit der Community ermöglicht.
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Die Founderin der Initiative
Christine Broggiato ist Leiterin des Programms "Mindful Business Start" und Initiatorin von "Mama geht jetzt gründen". (c) Mama Jama

Mütter gelten als die Meisterinnen des Multitaskings: Von der Kinderbetreuung über den Haushalt bis hin zum Beruf – sie bringen alles unter einen Hut. Dabei kommt die eigene Leidenschaft vieler Mamas viel zu kurz und der Schritt in die Selbstständigkeit scheint als ein hoffnungsloses Unterfangen. Diese Erfahrung hat auch die Einzelunternehmerin Christine Jama gemacht. Die frischgebackene Mutter startete aus diesem Grund kürzlich die Initiative “Mama geht jetzt gründen”. Ihr Ziel ist es, gründende Mütter – die sich noch nicht richtig trauen, ihr Projekt zu starten und Hilfe bei den ersten Schritten ins Business brauchen – zu unterstützen.

Mama geht jetzt gründen – Community als Inspiration

“Mama geht jetzt gründen fokussiert Mütter, die noch nicht gegründet haben. Die nicht wissen, wo sie starten sollen und zugleich den Mut nicht finden, den Schritt ins Entrepreneurship zu wagen. Die Initiative unterstützt Frauen dabei – trotz allen Gründen, die dagegen sprechen – sich ins Unternehmertum zu stürzen”, erklärt Jama, die seit 2017 in der heimischen Startup- und Innovationsszene unterwegs ist. Zuletzt war Jama als Accelerator-Managerin, Innovationstrainerin von Eary-Stage-Startups und als Mentaltrainerin tätig. Seit knapp einem Jahr führt die Gründerin auch ihren Blog „Mama Jama“, in dem sie die Freuden und Schwierigkeiten des Mama-Alltags als Gründerin mit ihren Leser:innen teilt. Nun hat sie sich das Ziel gesetzt, Mütter mit dem Traum der Selbstständigkeit zu unterstützen, indem sie eine Community rund um gründende Mamas startet.

“Frauen sind nach wie vor in der österreichischen Startup-Landschaft unterrepräsentiert”, sagt Jama. Neben allen Herausforderungen, die eine Frau als Gründerin meistern müsse, seien Mütter zudem mit dem Thema Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Haushalt und Unternehmertum konfrontiert. “Als Mutter – die gründet – suchst du nach Frauen, die denselben Herausforderungen entgegenstehen. Das ist das Wertvolle an der Mama-geht-jetzt-gründen-Community. Du siehst Fallstudien, Inspirationen und Vorbilder”, sagt die Founderin.

Networking-Möglichkeiten unter Müttern

Die Initiative wird aktuell über Jamas Blog und über Facebook beworben. Unterstützt wird die Community der gründenden Mütter mit Ressourcen, die nicht zugänglich oder nicht gut aufbereitet sind. Im Rahmen von Webinars und Coachings möchte Jama das benötigte Business-Knowhow fürs Gründen an ihre Community weitergeben.

“Die Mütter sind nicht nur über den Austausch von Informationen dankbar, sondern auch für die Networking-Möglichkeiten mit anderen Müttern. Denn aller Anfang ist schwer und eine unterstützende Community um einen herum ist sehr wichtig”, erklärt Jama.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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