24.03.2025
URLAUBSPLANUNG

Majourny will mit KI individuelle Reiseerlebnisse schaffen

Mit Majourny wollen Fabian Pischinger und Severin Bergsmann Reisenden das Leben leichter machen: KI übernimmt in ihrer App die Reiseplanung.
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Die Majourny-Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann
Die Majourny-Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann | Foto: Fabian Pischinger

Der Gedanke an Urlaub löst bei vielen Menschen große Freude aus. Der Gedanke, ihn planen zu müssen, dagegen eher weniger. Um sich die Nerven zu sparen und die Zeit für den tatsächlichen Trip zu nutzen, haben Fabian Pischinger und Severin Bergsmann einen AI-Reiseplaner entwickelt: Majourny. 

Idee entstand im Urlaub

Angefangen hat alles, wie sollte es anders sein, auf einer Reise. Vor einigen Jahren war Pischinger auf Bali unterwegs. „Es war extrem aufwendig, sich für jede neue Location auch neue Aktivitäten zu suchen“, erzählt der Co-Founder im Gespräch mit brutkasten. Schon da entstand die Idee, eine App zu entwickeln, auf der Reisende ihre Routen mit anderen teilen können. Aber der Einfall gerät in den Hintergrund – bis die ersten Large Language Models entstehen.

Hier kommt Severin Bergsmann ins Spiel, ebenfalls Reiseliebhaber und zusätzlich AI-Student. Die beiden melden sich beim Startup-Inkubator tech2b an und gründen ein Unternehmen. Gleich danach, im März 2024, wird aus der Idee ein Business.

Routenerstellung in einer App

Mit Majourny haben die Gründer eine App entwickelt, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzt. Basierend auf ihren Interessen bekommen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen können Nutzer:innen dann in einem Feed teilen – das soll Vertrauen schaffen und die App von rein algorithmischen Planern unterscheiden.

Bei ihrem Produkt wollen Pischinger und Bergsmann außerdem auf Nachhaltigkeit setzen. „CO2-neutral zu reisen ist zwar grundsätzlich nicht möglich. Aber wir können sehr wohl darauf achten, dass die Aktivitäten an einem Tag immer nur in einem Viertel der Stadt sind und nah beieinander liegen, damit man kein unnötiges CO2 verbraucht“, sagt Pischinger. In Zukunft werden in den Vorschlägen der App auch Transportmittel zu sehen sein – da werde dann immer die nachhaltigste Transportmethode empfohlen. Abgesehen von der Wahl der Transportmittel bekommen User:innen Tipps, um sich in der jeweiligen Kultur respektvoll zu verhalten.

Finanzierungsrunde geplant

Das Geschäftsmodell von Majourny basiert auf Abos und Einmalzahlungen von Nutzer:innen sowie Provisionen von Reiseveranstaltern. Später möchte das Startup auch durch Werbeeinnahmen Umsatz generieren.

Finanziert hat sich das Startup bis jetzt mithilfe unterschiedlicher Förderungen. Für das erste Quartal 2026 ist aber jedenfalls die erste Finanzierungsrunde geplant. „Wir wollen die App bis dahin noch weiter verbessern“, sagt Pischinger.

One-Stop-Shop für Reiseinformationen

Bereits jetzt können Interessierte die App weltweit downloaden. „Sie wird auch in allen Ländern der Welt installiert“, sagt Pischinger. Gerade habe Majourny die Marke von 5000 Downloads überschritten.

Aktuell arbeiten die beiden Founder vor allem an zwei Dingen. Einerseits sollen Nutzer:innen in einer neuen Version der App ihre Reisen für ganze Länder planen können – und nicht nur für einzelne Städte. Andererseits sollen langfristig möglichst viele Verknüpfungen entstehen, mehr Schnittstellen für die KI sozusagen.

Auf diesem Weg will Majourny ein One-Stop-Shop für Reiseinformationen werden, inklusive Buchungslinks. „User sollen alle reiserelevanten Informationen in einer App haben“, sagt Pischinger. Derzeit ist er gemeinsam mit Bergsmann auf der Suche nach einer Co-Founderin: Sie soll in Zukunft den Bereich Social-Media-Marketing übernehmen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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