01.03.2024

magic.dev: Ex-Tesla-AI-Director steigt bei Startup zweier Wiener Gründer ein

Erst kürzlich gab magic.dev eine Kapitalrunde über 117 Millionen US-Dollar mit einer Reihe prominenter Investoren bekannt. Nun kommt mit Andrej Karpathy noch einer dazu.
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Eric Steinberger (CEO) und Sebastian De Ro (CTO)
Eric Steinberger (CEO) und Sebastian De Ro (CTO) | Foto: Magic.dev

Gerade zwei Wochen ist es her, dass magic.dev eine Serie B-Finanzierungsrunde über 117 Millionen US-Dollar verkündete. Das von den Wienern Eric Steinberger (CEO) und Sebastian De Ro (CTO) gegründete AI-Startup, das mittlerweile seinen Sitz in den USA hat, konnte dabei eine ganze Reihe prominenter Investoren gewinnen, darunter Ex-Github-CEO Nat Friedman und der Google-VC CapitalG. Vor einem Jahr hatte das Unternehmen bereits eine Series A-Runde über 23 Millionen US-Dollar mit Beteiligung von CapitalG publik gemacht.

Andrej Karpathy: OpenAI-Gründungsmitglied und Ex-Tesla-AI-Director

Nun gab Gründer Steinberger via LinkedIn den Namen eines weiteren prominenten Investors bekannt: Andrej Karpathy. Der aus Bratislava stammende Computerwissenschaftler war 2015 Gründungsmitglied von OpenAI, das hinter ChatGPT steht, und von 2017 bis 2022 Director of Artificial Intelligence bei Tesla, wo er unter anderem für den Bereich Autopilot Vision zuständig war und direkt an Elon Musk reportete.

Wie viel Karpathy investierte und inwieweit er sich darüber hinaus beim Startup einbringen wird, wurde von magic.dev bisher nicht kommuniziert. Auch auf dem Portal Crunchbase sind noch keine Informationen zu diesem Investment eingetragen. Eine brutkasten-Anfrage bei Steinberger zu den Details des Deals blieb vorerst unbeantwortet.

magic.dev will eine Artificial General Intelligence für Programmierer:innen schaffen

Das Ziel, das magic.dev nach eigenen Angaben verfolgt, ist groß: Es will eine AGI (Artificial General Intelligence) schaffen, also per definitionem eine Künstliche Intelligenz, die tatsächlich selber denken kann bzw. dazu in der Lage ist, sämtliche intellektuellen Aufgaben zu verstehen oder zu lernen, die ein Mensch ausführen kann. Diese soll dann „nicht nur als Copilot [Anm. wohl eine Anspielung auf Microsofts KI-Assistenten] sondern als Coworker“ für Programmierer:innen – eben als „magic developer“ – tätig sein, wie es auf der Website des Startups heißt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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