18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. “Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),” sei nicht umfasst von der “nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass “Data-Mining” und “Data-Scraping” ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das “Look and Feel” geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen “large language models” wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin “The Verge” berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet “fair use” Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte “Fair-Use-Doktrin” berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter “fair use” fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen “New York Times”-Anwälte nun OpenAI.

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Verdea, CSRD
(c) Verdea - Sebastian Reich (l.) und Shane Devane von Verdea.

Während seines Studiums in Mailand hat Sebastian Reich, der das Compliance-Startup Verdea gemeinsam mit Shane Devane aus Irland gegründet hat, bei freiwilligen Beratungsprojekten leider hautnah erfahren, wie langsam und ineffizient Compliance in der EU – von Nachhaltigkeit bis Cybersicherheit – noch abläuft. Und welchen Wettbewerbsnachteil dies gegenüber den USA bedeutet.

Verdea arbeitet mit Knowledge Graphs

Der Wiener wurde anschließend in das Antler-Accelerator-Programm aufgenommen, wo er seinen Co-Founder fand, dessen letztes Startup unter anderem auch von Google gefunded worden war. “Gemeinsam haben wir uns intensiv mit neuen EU-Richtlinien auseinandergesetzt und diese so strukturiert, dass eine KI sie besser verstehen kann (Anm.: Knowledge Graphs)”, sagt er. Um mit ihrer Lösung Unternehmen dort zu unterstützen, wo Prozesse noch langsam und unübersichtlich sind. Dafür erhielt man nun ein sechsstelliges Investment.

An der Finanzierungsrunde beteiligen sich die Investoren Techsoft Invest, Daniel Wülbern, und ein weiterer Business Angel. Mit dem neuen Kapital plant Verdea, sein Angebot weiterzuentwickeln und den europäischen Markt gezielt zu adressieren. Auch soll heuer noch ein Produkt für die NIS2-Richtlinie und die AIFMD gelauncht werden.

Indexierung auf Aufbereitung von Daten

Verdea strukturiert konkret EU-Richtlinien in jene Knowledge Graphs, sodass eine KI die Anforderungen besser verstehen soll. Unternehmen könnten so verschiedene Daten mit Verdea teilen, die dann indexiert und gemäß den Anforderungen der Richtlinie aufbereitet werden. Dies erfolgt mithilfe von “Retrieval-Augmented Generation” (RAG)-Modellen.

Zusätzlich fine-tuned Verdea Open-Source-KI-Modelle, die automatisch erkennen, wo noch Daten eingesammelt werden sollten und wie diese zu finden sind.

Verdea und das Problem der Daten

Die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) betrifft etwa 50.000 Unternehmen in der EU, die relativ komplexe Anforderungen erfüllen und enorme Datenmengen aufbereiten müssen.

“Das grundlegende Problem vieler Unternehmen ist, überhaupt zu verstehen, welche Daten aus einem unstrukturierten Daten-Dschungel für die verschiedenen Compliance-Prozesse relevant sind”, erklärt Reich. “Eine vollständige Automatisierung durch KI ergibt hier wenig Sinn. Aber gezielte Unterstützung, etwa beim Lesen von tausenden Seiten Unternehmensberichten und CSV-Dateien und deren Aufbereitung gemäß den Richtlinien, kann KI sehr gut und effizient leisten.”

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