18.08.2023

Machtkampf: New York Times will OpenAI wegen ChatGPT klagen

Die US-Tageszeitung "New York Times" will verhindern, dass ihre Inhalte unerlaubt als Trainingsdaten von KI-System genutzt werden. Laut Berichten erwägt das Medienhaus nun, die ChatGPT-Mutter OpenAI zu verklagen.
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Foto: Unsplash/Jakayla Toney
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Zwischen der US-Zeitung „New York Times“ und dem Unternehmen hinter ChatGPT, OpenAI, scheint es Streit zu geben. Erst kürzlich hat die Times ihre Nutzungsbedingungen geändert. „Die Entwicklung von Softwareprogrammen, etwa das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI),“ sei nicht umfasst von der „nicht-kommerziellen Nutzung der Inhalte“, heißt es explizit in den Bestimmungen, die seit dem 03. August 2023 online sind. Die aktuellen Regelungen legen auch fest, dass „Data-Mining“ und „Data-Scraping“ ohne schriftliche Zustimmung des US-Mediums nicht gestattet sind. Egal, ob dafür automatisierte Tools wie Website-Crawler oder andere manuelle oder automatische Werkzeuge verwendet werden. Neben den Texten werden auch andere Inhalte, wie Illustrationen, Audio- oder Videoclips, Daten und das „Look and Feel“ geschützt.

Nun soll die renommierte Tageszeitung zum Schutz ihres Contents den nächsten Schritt planen und den ChatGPT-Mutterkonzern verklagen wollen. Das berichtet der US-Hörfunksender NPR und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Demnach würden New York Times-Anwälte aktuell eine Klage gegen OpenAI zum Schutz des geistigen Eigentums der Zeitung prüfen.

Angst vor direkter Konkurrenz

Konkret geht es um mögliche Urheberrechtsverstöße. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, wäre dies die bisher größte rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Urheberrechts und generativer KI, schreibt NPR. Die Hauptsorge der Zeitung soll sein, dass sich der Chatbot ChatGPT quasi zu einem direkten Konkurrenten entwickeln könnte. Diese Möglichkeit könnte eintreten, wenn die von GPT erstellten Texte auf der New York Times-Berichterstattung beruhen.

Zur Datenaquise durchsuchen „large language models“ wie ChatGPT große Teile des Internets und sammeln Informationen. Die Datenauswertung erfolge dabei ohne Erlaubnis. Ob das Abgreifen dieses riesigen Datenbestands legal ist, bleibt die Frage, die letztendlich juristisch zu klären sein wird. Interessant ist, das die Zeitung zwar die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training untersagt hat, technisch jedoch keine Änderungen vorgenommen haben soll. Wie das US-Magazin „The Verge“ berichtet, sollen an der Datei, die Suchmaschinen-Crawler darüber informiert, auf welche URLs sie zugegriffen können, keine Neuerungen vorgenommen worden sein.

Bis zu 150.000 Dollar Strafe

Sollte sich herausstellen, dass OpenAI beim Auswerten der Daten Urheberrechte verletzt hat, könnten hohe Strafen fällig werden. Berichtet wird von Geldstrafen in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Als ultima ratio sehe das Gesetz darüber hinaus vor, dass die rechtsverletzenden Artikel nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Konkret sollen Gerichte OpenAI also anweisen können, den Datensatz von ChatGPT zu zerstören und fortan nur noch Daten zu verwenden, zu deren Verwendung es berechtigt ist.

Allerdings ist OpenAI nicht das einzige KI-Unternehmen, das wegen seiner Anwendungen geklagt wird. Auch die Firma Stability AI, die den Bildgenerator Stable Diffusion vertreibt, befindet sich aktuell in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bilderagentur Getty Images. Stability AI wird vorgeworfen ohne Genehmigung ein KI-Modell auf mehr als zwölf Millionen Getty-Fotos trainiert zu haben.

Klage als strategische Erwägung?

Abgesehen von den rechtlichen Folgen für OpenAI wird gemutmaßt, dass die New York Times aus strategischen Erwägungen klagen könnte. Erst im Februar hat das Medienunternehmen einen 100-Millionen-Dollar-Deal mit Google geschlossen, der der Suchmaschine erlaubt, in den nächsten drei Jahren Times-Inhalte auf Google-Plattformen zu veröffentlichen. Beide Unternehmen wollen nun gemeinsam an Tools arbeiten, heißt es von der Tageszeitung. Ähnliche Gespräche soll es auch mit OpenAI geben, die Verhandlungen aber derzeit stocken. Es ist also möglich, dass die Änderungen der Servicebedingungen sowie die Berichte über eine mögliche Klage ein strategischer Move Richtung OpenAI und Microsoft sind, um den Druck zu erhöhen.

Schlüsselfrage: Findet „fair use“ Anwendung?

Expert:innen gehen davon aus, dass sich OpenAI in Verfahren auf die so genannte „Fair-Use-Doktrin“ berufen könnte. Diese erlaubt die Nutzung eines Werks ohne Genehmigung in bestimmten Fällen. Darunter fallen etwa Lehre, Forschung sowie Medienberichterstattung. In einem Präzedenzfall im Jahr 2015 urteilte ein Gericht etwa, dass die Google-Books-Bibliothek und ihre unzähligen eingescannten Bücher unter „fair use“ fallen und somit zulässig sind. In der Begründung hieß es, dass Googles digitale Bibliothek nicht mit den Originalwerken konkurriere. Eben diese Konkurrenz-Beziehung unterstellen „New York Times“-Anwälte nun OpenAI.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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