08.05.2018

m-Government-Ausbau: Eine Mio. Österreicher nutzen Handy-Signatur

Ministerin Margarete Schramböck will vom "E-Government zum m-Government". Die millionste Anmeldung für die Handysignatur sieht sie als "Schallmauer".
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
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Böse Zungen könnten behaupten, Österreich sei auch beim E-Government noch nicht dort, wo es sein sollte. Der Vergleich mit Ländern wie Estland zeigt schließlich einen klaren Aufholbedarf auf. Dennoch will Digitalisierungsministerin Margarte Schramböck bereits jetzt einen Schritt weiter: “Die technologischen Möglichkeiten verlangen auch von der Verwaltung permanente Weiterentwicklung. Der große Zuspruch bei der Handysignatur bestärkt uns bei unserem Weg vom E-Government zum mobile Government”, sagt die Ministerin anlässlich der millionsten Registrierung für die Handy-Signatur, die gestern erfolgte. Und das E-Government gleich direkt als m-Government auszubauen dürfte wohl auch sinnvoll sein.

+++ Startup-Frühstück: Schramböck fragte Gründer nach Painpoints +++

Das Amt der Zukunft ist, wo die Bürger sind”

Schließlich gehen unterschiedliche statistische Erhebungen von einem Anteil zwischen rund 70 Prozent und etwa 95 Prozent von Smartphone-Nutzern in der österreichischen Bevölkerung aus. Die Nachfrage, auch Behördenwege damit erledigen zu können, ist entsprechend groß. Schramböck drückt es im Marketing-Sprech aus: “Das Amt der Zukunft ist, wo die Bürger sind”. Mit der 1 Million-User-Marke bei der Handy-Signatur sei eine Schallmauer durchbrochen worden. Möglich ist die Unterschrift per Handy bereits seit 2010. Beim Service-Provider A-Trust verzeichnet man seitdem einen kontinuierlichen Anstieg. Herausragende Peaks gebe es etwa rund um Volksbegehren, bei denen User via Handy-Signatur abstimmen können, heißt es vom Anbieter.

Unternehmen nutzen Handy-Signatur

Rund 200 Anwendungen im behördlichen und privatwirtschaftlichen Bereich können mittlerweile mit der Handy-Signatur erledigt werden. Sie ist damit schon lange nicht mehr auf die Erledigung von Behördenwegen beschränkt. Auch Unternehmen nutzen sie, beispielsweise für den gesicherten Einstieg ihrer Mitarbeiter bzw. Kunden in Firmenportale oder für die Einholung von Unterschriften auf Verträgen und anderen Dokumenten. Der Millionste Nutzer bekommt von A-Trust übrigens einen 2000 Euro-Reisegutschein, den Schramböck persönlich überreichen wird.

Ausbau auch abseits von m-Government

Das Ministerium verspricht indessen den weiteren Ausbau – nicht nur der Handy-Signatur. An der neuen Online-Plattform oesterreich.gv.at werde– unter Einbindung von Nutzerinnen und Nutzern – zurzeit mit Hochdruck gearbeitet. Mit der geplanten Einführung des E-ID – des elektronischen Identitätsnachweises – könne künftig eine ganze Reihe von zusätzlichen Daten und Merkmalen gesichert nachgewiesen werden. Dabei ginge es etwa um Führerschein- oder Zulassungsdaten oder den Altersnachweis. Die Entscheidung darüber, welche Daten wem und zu welchem Zeitpunkt freigegeben werden, obliege in jedem Fall den Bürgerinnen und Bürgern, heißt es dazu in einer Aussendung.

⇒ Zur Page von A-Trust

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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