03.12.2024
ENERGIEWENDE

Ein Jahr nach Haselsteiner-Ausstieg: LZH Group gründet neues „Energy-as-a-Service“-Unternehmen

Die LZH Group will mit der Gründung von LZH Energy die Energiewende vorantreiben und setzt auf ein „Energy-as-a-Service“-Modell, das nachhaltige, lokal erzeugte Energie direkt an Immobilienbewohner liefert. Alexander Sommer-Fein und Christoph Pachner haben uns mehr zu den Hintergründen und Wachstumsplänen erzählt.
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Christioph Pachner und Alexander Sommer-Fein | (c) brutkasten / Viktoria Waba

Die Ursprünge der LZH Group gehen auf das Jahr 2018 und die Haselsteiner-Privatstiftung zurück. Das Unternehmen hat sich auf die Schaffung von leistbarem Wohnraum in Regionen mit erwartetem Bevölkerungszuzug und Wertsteigerungspotenzial spezialisiert. Im Fokus stehen teilautomatisierte Planung und Modulfertigung. Seit der Gründung konnte so ein Immobilienportfolio in Höhe von rund 250 Millionen Euro aufgebaut werden.

Im Jahr 2023 erfolgte ein Management-Buyout, bei dem die bisherigen Führungskräfte Dominik Paul, Rafael Lughammer, Philip Mader und Alexander Sommer-Fein die Anteile des Unternehmens übernahmen. Dieser Schritt markierte nicht nur die Unabhängigkeit von den bisherigen Investoren, sondern gab dem Management die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder strategisch zu erschließen. Und so folgte Ende Juni die Gründung der LZH Energy GmbH.

„Der Management-Buyout hat uns ermöglicht, die Vision der LZH Group in eine neue Dimension zu heben. Wir konnten unser Unternehmen stärker auf die Zukunft ausrichten und neue Wege einschlagen, die uns vorher nicht möglich waren“, erklärt Alexander Sommer-Fein, Managing Partner der LZH Group. Mit der Gründung von LZH Energy möchte sich das Team nun einer neuen Herausforderungen stellen: der Energiewende.

Das Geschäftsmodell: Energy-as-a-Service

Das Konzept von LZH Energy basiert auf “Energy-as-a-Service“. Das Unternehmen bietet Immobilienbesitzer:innen und Mieter:innen Zugang zu lokal erzeugter, nachhaltiger Energie – dabei übernimmt LZH Energy nicht nur die Installation und den Betrieb von nachhaltigen Energieerzeugungsanlagen, sondern betreibt und verwaltet auch die Energiegemeinschaften. Die Energie wird direkt vor Ort erzeugt, etwa durch Photovoltaikanlagen auf Dächern, und an die Bewohner der Gebäude weitergegeben. Dies reduziert nicht nur CO₂-Emissionen, sondern auch die Energiekosten.

„Unser Ziel ist es, eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist. Wir möchten, dass unsere Kunden nicht nur von leistbaren Energiekosten profitieren, sondern auch aktiv zur Energiewende beitragen”, so Sommer-Fein über die Vision.

Pilotprojekt in Haag

Die Umsetzung dieser Vision startete mit einem Pilotprojekt im niederösterreichischen Haag. Dort wurden in drei Mehrparteienhäusern, Photovoltaikanlagen in Kombination mit Wärmepumpen installiert, wobei die so erzeugte Energie zu einem Großteil direkt in den Wohnhausanlagen verbraucht werden kann. Das Besondere: Überschüssige Energie wird in einer Energiegemeinschaft geteilt, wodurch auch Nachbarn von dem Modell profitieren sollen.

„Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass unser Konzept funktioniert. Die Bewohner sind begeistert, weil sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch Teil einer innovativen Lösung für die Energiekrise sind“, berichtet Sommer-Fein. Die Erkenntnisse aus Haag sollen nun auf weitere Projekte in ganz Österreich übertragen werden.

USP: Datengetriebene Energiewende

LZH Energy unterscheidet sich von klassischen Energieanbietern auch durch seinen datengetriebenen Ansatz. Bevor ein Projekt umgesetzt wird, analysiert das Unternehmen umfassend die Gegebenheiten vor Ort. Faktoren wie der Energieverbrauch, die geografische Lage und die Bevölkerungsstruktur fließen in die Planung ein. Christoph Pachner, Head of Operations bei LZH Energy, erklärt: Wir wollen sicherstellen, dass jedes Projekt maximal effizient ist. Dafür nutzen wir modernste Analysetools und setzen auf modulare Lösungen, die exakt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer abgestimmt sind.“

Ein Beispiel für diese datenbasierte Herangehensweise ist die Standortanalyse. LZH Energy prüft nicht nur die Eignung von Gebäuden für Photovoltaikanlagen, sondern auch die Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu gründen. Solche Gemeinschaften ermöglichen es, Energie innerhalb einer Nachbarschaft zu teilen, wodurch nicht nur die Kosten, sondern auch die Abhängigkeit von zentralen Energieversorgern reduziert wird.

Wachstumspläne und Kapitalbedarf

LZH Energy hat eine ambitionierte Wachstumsstrategie entwickelt. Bis 2026 sollen mehr als 1,2 Megawattpeak an Photovoltaikleistung installiert werden. Zum Vergleich: Dies reicht aus, um etwa 300 bis 400 Haushalte ein Jahr mit Strom zu versorgen. Parallel dazu plant das Unternehmen den Markteintritt in Deutschland, wo das Konzept „Energy-as-a-Service“ ebenfalls großes Potenzial habe.

Um diese Pläne zu finanzieren, arbeitet LZH Energy derzeit an einer Seed-Finanzierungsrunde, die Anfang 2025 abgeschlossen werden soll. „Wir sehen großes Interesse von Investoren, die erkennen, wie wichtig dezentrale Energielösungen für die Zukunft sind“, so Sommer-Fein. „Die Seed-Runde wird uns helfen, unsere Projekte schneller umzusetzen und unsere Vision weiter voranzutreiben.“

Appell an die Politik

Trotz des bisherigen Erfolgs sieht Sommer-Fein Herausforderungen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Eine davon ist der politische Rahmen. Die Verabschiedung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (EIWOG) wurde in der vergangenen Legislaturperiode verschoben, was die Umsetzung dezentraler Energielösungen derzeit erschweren würde. “Wir brauchen dringend klare und flexible Rahmenbedingungen, um die Energiewende voranzutreiben. Nur wenn Politik und Wirtschaft an einem Strang ziehen, können wir die Herausforderungen der Energiekrise bewältigen”; so Sommer-Fein.

Ein weiteres Problem sieht Sommer-Fein in den steigenden Netzkosten. Diese würden nicht nur die Verbraucher:innen belasten, sondern würden es auch für neue Anbieter schwieriger machen, wettbewerbsfähige Preise anzubieten. „Die Energiewende darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Es braucht eine klare Linie von der Regierung, um Innovationen zu fördern und Investitionen anzuziehen“, so Sommer-Fein.

Partnerschaften und technologische Offenheit

Zukünftig plant LZH Energy auch die Integration von gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen, die durch ihre Effizienz besonders in urbanen Gebieten Vorteile bieten. Zudem sollen Energiemanagementsysteme entwickelt werden, die künstliche Intelligenz nutzen, um den Energieverbrauch optimal zu steuern. „Die Energiewende ist nicht nur erneuerbar, sondern auch digital. Smarte Lösungen sind entscheidend, um das Potenzial voll auszuschöpfen“, so Pachner.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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