11.02.2022

Lympik: Niederösterreichisches Startup kooperiert mit Doppel-Olympiasiegerin

Lympik hat einen Zeitmesser entwickelt, der Laufzeiten in die Cloud bringt und sofort digital verfügbar macht. Damit konnte das Gründer-Duo sogar Michaela Dorfmeister als Kooperationspartnerin gewinnen.
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Lympik, Skitraining, Michaela Dorfmeister,
(c) Lympik/LinkedIn - Lympik und der NÖ- Skiverband setzen auf die Digitalisierung von Laufzeiten.

Skitrainer, die per Stoppuhr die Zeiten ihrer Athleten stoppen. Und sie per Hand mit einem Bleistift in eine Liste eintragen. Womöglich beim nächsten Lauf abgelenkt sind, vom Schneeregen bei der Dokumentation gestört werden oder ältere Laufzeiten nicht sofort parat haben. So stellen sich Thomas Peroutka und Tom Schwarz die Problematik des alltäglichen Ski-Alltags vor. Deshalb haben die Lympik-Founder ein Zeitmessgerät entwickelt, das Laufzeiten digital erfasst, sie in der Cloud speichert und in Echtzeit mittels Web-App auf einem Endgerät darstellt.

Lympik und Olympiasiegerin Michaela Dorfmeister

Beide Gründer – die bereits bei einem Wettbewerb der „European Global Navigation Satellite Systems Agency“ (GSA) mit ihrem Motion Tracker Oculus den dritten Platz erreichen konnten – haben dabei eine prominente Unterstützerin und Kooperationspartnerin ihres Messsystems für sich gewinnen können. Doppelweltmeistern, Gesamt-Weltcupsiegerin und Doppel-Olympiasiegerin Michaela Dorfmeister. Das Ski-Idol ist als Vizepräsidentin des NÖ-Skiverbandes eine technologische Partnerschaft mit Lympik eingegangen und empfindet die Technologie als Erleichterung für Skitrainer.

Läufern, Trainern und Betreuern sei es mit dem Lympik-Messer nämlich möglich, den Trainingsverlauf unmittelbar mitzuverfolgen. Auch Personen, die nicht vor Ort sind, können durch das System das Training beobachten. Dabei werden die Messgeräte stationär aufgebaut – etwa beim Start, als Zwischenzeit und als Ziel – und liefern automatisierte Datenauswertungen.

Zeit in App einsehbar

Mittels NFC-Tag kann sich der Athlet am Start identifizieren. Dieser Tag ist mit dem Profil der User:innen in der Lympik-WebApp verknüpft. Sobald der Läufer oder die Läuferin die Ziellinie überquert, ist die jeweilige Laufzeit in der App verfügbar.

Beide Gründer können sich ihre Erfindung auch durchaus für andere Sportarten, wo Zeitmessung eine Rolle spielt, vorstellen, sehen sie aber nicht Produkt, das im Wettkampf eingesetzt, sondern beim Trainieren verwendet wird. Ein Tool, um mühsame manuelle Excel-Listen-Aufbereitung zum Relikt zu erklären.


Wer mehr über Lympik erfahren möchte, hat in der nächsten Folge von „2 Minuten 2 Millionen“ am Dienstagabend die Gelegenheit dazu. Außerdem dabei: orea, Prozente4You, Afreshed und Gourmet Pralinen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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