06.09.2024
INVESTMENT

Luminous Labs: Biogena steigt mit sechsstelligem Betrag ein – Seed-Runde noch offen

Luminous Labs gibt Biogena als Lead-Investor bekannt und startet damit die noch offene Seed-Runde. Auch eine Entwicklungspartnerschaft mit dem Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen geht mit diesem Investment einher.
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Luminous Labs GmbH , Biogena
(c) Luminous Labs GmbH - Thomas Lechner und Barbara Sekulovska von Luminous Labs.

Luminous Labs wurde 2021 von Thomas Lechner und Barbara Sekulovska gegründet. Das Startup entwickelt Rotlichttherapie-Geräte, mit denen positive Effekte auf Langlebigkeit und Wohlbefinden erzielt werden sollen. Der als Biohacking bekannte Prozess wird vom Grazer Unternehmen durch den Einsatz der firmeneigenen Lichtmischung mit speziellen Lichtwellenlängen vermarktet. Damit konnte man nun die Biogena Group unter der Leitung von Albert Schmidbauer als Investor für sich gewinnen, die mit einem sechsstelligen Betrag eingestiegen ist.

Luminous Labs: CellLight-Technologie

Dieses Investment stellt den Anfang der noch offenen Seed-Runde dar, wie Co-Founderin Sekulovska bestätigt. “Dieser Meilenstein markiert den Beginn der Seed-Finanzierungsrunde des Unternehmens, dessen Mission es ist, das weltweit erste digitale Supplement zu entwickeln. Dieses unterstützt die mitochondriale Gesundheit durch die CellLight-Technologie auf Basis von Photobiomodulation (PBM)”, so das Founder-Team präzisierend. Luminous Labs plant konkret noch eine halbe Million Euro an Kapital bis zum Abschluss der Seed-Runde aufzunehmen.

“Es baut sich ein unbestreitbares Momentum auf, und wir spüren eine starke Antizipation”, sagt Sekulovska dazu. “Die Plätze in der Seed-Runde füllen sich schnell, das Zeitfenster, Teil dieser wegweisenden Reise zu werden, schließt sich rasch.”

Global Skalieren

In Zusammenarbeit mit Biogena möchte Luminous Labs seine CellLight-Technologie global und vielfältig skalieren. Neben der Investition wurde dafür auch eine strategische Entwicklungspartnerschaft begonnen, die Anfang 2025 im Bereich Langlebigkeit und Biohacking-Dienstleistungen gestartet werden soll.

Mit dem Ziel, für Luminous Labs neue Vertriebskanäle zu erschließen, einen schnelleren Markteintritt ihrer KI-basierten Lichtanwendungen und der Erweiterung ihres Geschäftsmodells auf ein Subscription-Modell zu unterstützen und damit ihre Position im globalen Langlebigkeitsmarkt zu sichern. Der adressierte Markt hierzu wird voraussichtlich auf 60 Milliarden Euro geschätzt, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 8,5 Prozent.

Optimierung von IVF-Behandlungen

Das Startup hat ebenso eine Kooperation mit einer österreichischen Kinderwunschklinik initiiert, bei der die eigene Technologie ein hohes Potential zur Optimierung von IVF-Behandlungen und der Unterstützung von Frauen in den Wechseljahren zeigen soll. Darüber hinaus hat Luminous Labs kürzlich eine Entwicklungspartnerschaft mit einem renommierten deutschen Premium-Autohersteller unterzeichnet. Wobei genaue Details dazu noch geheim sind.

Luminous Labs in Gstaad

“Der Zeitpunkt dieser Seed-Runde ist strategisch”, sagte Co-Founder Lechner. “Wir wurden erneut zur exklusiven ‘Longevity Investors Conference‘ in Gstaad eingeladen, wo wir letztes Jahr als eines von nur sieben Startups weltweit unsere Technologie präsentieren durften. Mit der Unterstützung von Biogena und der bevorstehenden Konferenz stehen wir an einem spannenden Punkt und sind bestrebt, diese Runde schnell abzuschließen.”


Aus dem Archiv:

Barbara Sekulovska und Thomas Lechner von Luminous Labs im Videotalk (April 2023):

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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