06.09.2024
INVESTMENT

Luminous Labs: Biogena steigt mit sechsstelligem Betrag ein – Seed-Runde noch offen

Luminous Labs gibt Biogena als Lead-Investor bekannt und startet damit die noch offene Seed-Runde. Auch eine Entwicklungspartnerschaft mit dem Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen geht mit diesem Investment einher.
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Luminous Labs GmbH , Biogena
(c) Luminous Labs GmbH - Thomas Lechner und Barbara Sekulovska von Luminous Labs.

Luminous Labs wurde 2021 von Thomas Lechner und Barbara Sekulovska gegründet. Das Startup entwickelt Rotlichttherapie-Geräte, mit denen positive Effekte auf Langlebigkeit und Wohlbefinden erzielt werden sollen. Der als Biohacking bekannte Prozess wird vom Grazer Unternehmen durch den Einsatz der firmeneigenen Lichtmischung mit speziellen Lichtwellenlängen vermarktet. Damit konnte man nun die Biogena Group unter der Leitung von Albert Schmidbauer als Investor für sich gewinnen, die mit einem sechsstelligen Betrag eingestiegen ist.

Luminous Labs: CellLight-Technologie

Dieses Investment stellt den Anfang der noch offenen Seed-Runde dar, wie Co-Founderin Sekulovska bestätigt. „Dieser Meilenstein markiert den Beginn der Seed-Finanzierungsrunde des Unternehmens, dessen Mission es ist, das weltweit erste digitale Supplement zu entwickeln. Dieses unterstützt die mitochondriale Gesundheit durch die CellLight-Technologie auf Basis von Photobiomodulation (PBM)“, so das Founder-Team präzisierend. Luminous Labs plant konkret noch eine halbe Million Euro an Kapital bis zum Abschluss der Seed-Runde aufzunehmen.

„Es baut sich ein unbestreitbares Momentum auf, und wir spüren eine starke Antizipation“, sagt Sekulovska dazu. „Die Plätze in der Seed-Runde füllen sich schnell, das Zeitfenster, Teil dieser wegweisenden Reise zu werden, schließt sich rasch.“

Global Skalieren

In Zusammenarbeit mit Biogena möchte Luminous Labs seine CellLight-Technologie global und vielfältig skalieren. Neben der Investition wurde dafür auch eine strategische Entwicklungspartnerschaft begonnen, die Anfang 2025 im Bereich Langlebigkeit und Biohacking-Dienstleistungen gestartet werden soll.

Mit dem Ziel, für Luminous Labs neue Vertriebskanäle zu erschließen, einen schnelleren Markteintritt ihrer KI-basierten Lichtanwendungen und der Erweiterung ihres Geschäftsmodells auf ein Subscription-Modell zu unterstützen und damit ihre Position im globalen Langlebigkeitsmarkt zu sichern. Der adressierte Markt hierzu wird voraussichtlich auf 60 Milliarden Euro geschätzt, mit einer jährlichen Wachstumsrate von 8,5 Prozent.

Optimierung von IVF-Behandlungen

Das Startup hat ebenso eine Kooperation mit einer österreichischen Kinderwunschklinik initiiert, bei der die eigene Technologie ein hohes Potential zur Optimierung von IVF-Behandlungen und der Unterstützung von Frauen in den Wechseljahren zeigen soll. Darüber hinaus hat Luminous Labs kürzlich eine Entwicklungspartnerschaft mit einem renommierten deutschen Premium-Autohersteller unterzeichnet. Wobei genaue Details dazu noch geheim sind.

Luminous Labs in Gstaad

„Der Zeitpunkt dieser Seed-Runde ist strategisch“, sagte Co-Founder Lechner. „Wir wurden erneut zur exklusiven ‚Longevity Investors Conference‚ in Gstaad eingeladen, wo wir letztes Jahr als eines von nur sieben Startups weltweit unsere Technologie präsentieren durften. Mit der Unterstützung von Biogena und der bevorstehenden Konferenz stehen wir an einem spannenden Punkt und sind bestrebt, diese Runde schnell abzuschließen.“


Aus dem Archiv:

Barbara Sekulovska und Thomas Lechner von Luminous Labs im Videotalk (April 2023):

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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