13.09.2021

Exit für Wiener Smart-Leuchten-Startup Luke Roberts

Der Münchner Designleuchten-Hersteller Occhio übernimmt Luke Roberts. Das Unternehmen wird umbenannt, bleibt aber mit dem Team bestehen.
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Luke Roberts, Florian Gschwandtner,, Startup, Trivago, 8eyes, 2 Minuten 2 Millionen, Puls 4,
(c) Luke Roberts - Die Gründer Lukas Pilat und Robert Kopka (mittlerweile nicht mehr dabei)

Erstmals 2015 berichtete der brutkasten über das Wiener Startup Luke Roberts mit seinen smarten Leuchten. Schnell wurde das Unternehmen damals zum bekannten Vertreter der noch jungen heimischen Startup-Szene. Mit einer Kampagne bei der 410.000 Euro mit dem Lampenmodell „Fluxo“ hereinkamen, gelang der damalige heimische Kickstarter-Rekord (und natürlich kam es damals zu den auch von anderen dort erfolgreichen Startups bekannten Problemen in der zeitgerechten Erfüllung der Versprechen auf der Crowdfunding-Plattform).

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In den Jahren darauf wurde es etwas leiser um das Vorzeige-Hardware-Startup. Mit einem Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen 2019 gelang es noch einmal, viel Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Einen Deal vor der Kamera gab es damals nicht, aber abseits davon holte man sich 500.000 Euro unter anderem von Florian Gschwandtner. Immer wieder gab es seitdem positive Nachrichten – etwa im Vorjahr zu guten Verkaufszahlen in den USA über Amazon. Der Anfangs angestrebte große Durchbruch der mit dem Smartphone steuerbaren smarten Lampe, die immer das richtige (LED-)Licht zur aktuellen Stimmung liefert, blieb aber aus. Statt im Mainstream kam sie in der eher exklusiven Designleuchten-Welt an.

Luke Roberts: Münchner Europa-Marktführer Occhio übernahm 100 Prozent

Diese Entwicklung wurde nun mit einem Exit besiegelt. Der Münchner Designleuchten-Hersteller Occhio übernahm Luke Roberts mit 1. Juli zu 100 Prozent, wie das Startup nun bekanntgab. Im Zuge der Übernahme wurde der Firmenname von Luke Roberts GmbH auf LR Innovation Lab GmbH geändert. Der Sitz bleibt wie bisher in Wien. Auch suche man am Standort derzeit verstärkt nach weiteren Mitarbeitern, um die geplanten Produkte umzusetzen, heißt es vom Unternehmen. Das Geschäft mit den Leuchten von Luke Roberts werde unverändert fortgeführt.

Co-Founder Robert Kopka kommentiert: „Für uns ist der Zusammenschluss von Luke Roberts und Occhio die perfekte Möglichkeit, um unsere Vision von intelligentem Licht noch schneller und noch mehr Menschen näherzubringen. Durch die starke Marke Occhio eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten“. Gemeinsam mit dem 1999 gegründeten europäischen Marktführer im Luxus-Leuchten-Segment, werde man in den kommenden Jahren weitere einzigartige Innovationen entwickeln und auf den Markt bringen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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