20.04.2022

Lucky Plant: Michael Ballack gründet Dünger-Startup

Gemeinsam mit Bernhard Unger und Thomas Hüster hat der ehemalige Kapitän des deutschen Nationalteams ein Unternehmen erschaffen, das ein biologisches Pflanzenstärkungsmittel erzeugt.
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(c) commons.wikimedia/Lucky Plant - Der Vizeweltmeister von 2002 kümmert sich nun um Stärkung der Pflanzen.

Es sind schmerzhafte Erinnerungen: 2008. Es ist Fußball-EM. Nach zwei Spielen hält Österreich bei einem Punkt. Nur ein Sieg gegen Fußballmacht Deutschland würde den Aufstieg bedeuten. Das Spiel selbst ist nicht wirklich gut, eher hart umkämpft. Schließlich werden 50.000 Fans im Happel-Stadion Zeuge, wie Ballack den EM-Gastgeber mit 121 km/h aus dem Turnier schießt. Österreich scheidet nach dem Gewaltschuss des deutschen Kapitäns aus, Deutschland wird schlussendlich Vize-Europameister. 14 Jahre später: Ballack verfolgt das Spiel auf dem grünen Rasen nur noch von Außen. Hat aber Erfahrungen mitgenommen, die ihn heute dazu bringen, mit Lucky Plant ins Unternehmertum einzusteigen. Und Pflanzen zu fördern.

Lucky Plant: Ein Energydrink für Pflanzen

Bei Ballack waren es wohl nicht nur die Füße, die im Laufe seiner Karriere den Rasen betreten haben, sondern auch sein Kopf. Der Schütze des „Tor des Jahres 2008“ hatte sich in seiner Laufbahn intensiv mit den Produkten beschäftigt, die auf Rasenplätzen zum Einsatz kommen.

„Schnell bemerkte ich, dass diese hohe chemische Anteile haben“, erklärt er. „Zusammen mit meinem Freund Bernhard (Unger), der seit vielen Jahren einen Blumen- und Pflanzenhandel betreibt, suchten wir nach einer Alternative – und zum Glück lernten wir Thomas (Hüster) kennen.“

+++ Mehr Stories aus der „Höhle der Löwen +++

Gemeinsam hat das Trio Lucky Plant gegründet, ein Startup, das ein biologisches Pflanzenstärkungsmittel erzeugt. Konkret wasserlösliche Tabletten, die als Düngemittel für Pflanzen verwendet werden können und auch als Pulver für Obst- und Gemüsesaaten erhältlich sind. Er selbst nennt es einen „Energydrink für Pflanzen“.

Nachbarschaftshilfe a la Pflanze

Dabei greift Lucky Plant auf die Pechnelke zurück, die besondere sekundäre Pflanzenstoffe produziert und dabei das Wachstum, die Entwicklung von Pflanzen und die Aufnahme von Nährstoffen fördert. Das Besondere an ihr sei, dass sie ihre Fähigkeit nicht nur für sich selbst nutze, sondern auch andere Pflanzen unterstütze, die in ihrer Nähe wachsen. Mit dem Ergebnis: Mehr Blütenbildung, eine längere Blühphase, robustere Rasenflächen und höhere Ernten.


Wer mehr über Lucky Plant erfahren möchte, hat am Montagabend in der „Höhle der Löwen“ Gelegenheit dazu. Außerdem dabei: Read-O, Le Gurque, Retter Kräcker und Xeem.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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