12.04.2021

lucky loop-Gründerin plant mit Hestekin-Technologie Sitz-Innovation

Mariam Vollmar möchte mit ihrer patentierten "Hestekin-Technologie" und einer Sitzfläche, die die exakten Bewegungen eines schreitenden Pferdes simuliert, das Sitzen neu gestalten und gleich verschiedene Märkte erobern.
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(c) lucky loop - Die vierteilige Sitzfläche von lucky loop, die Reitbewegungen simuliert.

Bei lucky loop handelt es sich um eine dynamische, viergeteilte Sitzfläche, die dem Rücken eines schreitenden Pferds nachempfunden ist. Damit möchte Gründerin Mariam Vollmar dem ungesunden Sitzen den Kampf ansagen. Die Volkskrankheit Nummer eins, wie sie sie bezeichnet, nämlich Rückenschmerzen entsteht durch falsches Sitzen und Bewegungsmangel, wie sie weiß.

Hestekin-Technologie von lucky loop

Laut Vollmar beträgt die durchschnittliche Sitzdauer einer Person rund 7,4 Stunden am Tag, bei Büroarbeitern steige dies auf 9,3 Stunden an. Ihre Lösung: Die Simulation der Reitbewegung mittels lucky loop. „In der Sportmedizin und im Reha-Bereich ist die fitness-steigernde, rückenstärkende Wirkung der Bewegung auf einem schreitenden Pferd als wirkungsvollste Therapie etabliert. Lediglich logistische und finanzielle Hürden stehen häufig im Weg. Die Hestekin-Technologie löst dieses Problem“, heißt es auf der Webseite des deutschen Startups.

Patentierte Bewegungsmuster

Die Hestekin-Technologie ist das patentierte Bewegungsmuster, das die Sitzflächen von lucky loop ausmacht. Jene wurde in Zusammenarbeit mit Universitäten, Orthopäden, Hebammen und Ingenieuren als authentische Pferde-Schrittbewegung entwickelt und technisch umgesetzt. Damit sollen Kunden von der Wirkung profitieren, die beim Reiten auf einem echten Pferd gegeben ist: Muskeltraining, aufrechte Sitzhaltung, dreidimensionale Schwingungen auf Rumpf und Gehirn. Das Sitzen auf einer Hestekin-Sitzfläche sei laut lucky loop, hochkomfortabel, energetisierend und im Gegensatz zu jedem herkömmlichen Sitzmöbel nicht ermüdend.

Buggy & Therapiesessel

Bisher liegen sowohl Datensätze der Technologie für mechanische Produkte, sowie auch für den elektrischen Antrieb vor. Individuell skaliert soll die Hestekin-Sitzfläche auch in verschiedene Anwendungsbereiche des Sitzens integriert werden. Etwa beim Autositz oder im Bürosessel. Bisher hat das Startup einen Reit-Kinderbuggy und einen motorgetriebenen Therapiestuhl entwickelt. Die Reitsimulation dabei wird mit einem lautlosen Elektromotor erzeugt.

Vollmar stellt ihre Technologie heute Abend in der „Höhle der Löwen“ vor. Weiters mit dabei: Bierkruste, Werksta.tt, Sause und Pinky.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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