10.10.2022

Eloop: Werkstattkette Lucky Car investiert in Wiener E-Carsharing Startup

Das Wiener Startup Eloop holt die Kfz-Werkstattkette Lucky Car als strategischen Investor an Bord.
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Eloop und Lucky Car
Nico Prugger (l.) und Max Schalkhammer (r.) von Eloop mit Mitar Kos (m.). | (c) ivanashoots/YIELD

Rund 200 Teslas sind für das E-Carsharing-Service des Wiener Startups Eloop mittlerweile in Wien im Einsatz. Vor einem Jahr waren es erst etwa 100. Ein Jahr davor setzte das damals noch sehr junge Startup seine ersten operativen Schritte. Dieser schnelle Flotten-Aufbau ist mehreren Finanzierungsrunden im Laufe der vergangenen zwei Jahre geschuldet – auch das „günstige“ Tesla Modell 3, auf das das Startup setzt, ist bekanntlich nicht billig. Neben einigen VCs und dem European Super Angels Club sind unter anderem auch Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer und Andreas Ivanschitz, ehemals Kapitän der österreichischen Fußball-Nationalmannschaft als Investoren an Bord. Nun holte sich Eloop mit der Kfz-Werkstattkette Lucky Car einen neuen strategischen Investor ins Boot.

Synergien bei Lucky Car-Einstieg im Vordergrund

Über die Höhe des aktuellen Investments wurde keine Angabe gemacht, es dürfte aber weniger um das Kapital, als um Synergien zwischen den Unternehmen gehen. „Lucky Car ist mit seiner Expertise ein toller strategischer Partner. Wir wollen mit der Zusammenarbeit unsere Effizienz im Bereich der Werkstattaufenthalte steigern und unsere Autos nach Wartung und Service beziehungsweise im Reparaturfall so schnell wie möglich wieder auf die Straße bringen. Bei unseren Zielen braucht es eine starke Werkstatt im Rücken, das kann uns Lucky Car bieten“, kommentiert Eloop-Gründer Leroy Hofer.

Steigender Bedarf an Werkstätten für E-Autos

Lucky Car-Geschäftsführer Mitar Kos meint: „Der Bedarf an Werkstätten für E-Autos wird in den nächsten Jahren stetig wachsen. Das haben wir frühzeitig erkannt und viele unsere Filialen dementsprechend nachgerüstet. Dieses Wissen und dieses Können wollen wir nun auch der E-Auto-Flotte von Eloop zur Verfügung stellen“. Er skizziert auch die Vorteile, die sein Unternehmen von der Beteiligung haben soll: „Lucky Car hat sich in den letzten Jahren sehr stark im B2C-Sektor aufgestellt. Durch unser stetiges Wachstum haben wir zuletzt einiges an Kapazität gewonnen, wodurch künftig auch der B2B-Bereich einen Teil der Kundschaft ausmachen wird. Hier können wir Unternehmen mit unserem dichten nationalen Netzwerk beispielsweise als externer Fuhrparkmanager unterstützen“.

Eloop plant 600 E-Autos in Österreich und Expansion nach Deutschland

Lucky Car beschäftigt an 41 Standorten in Österreich insgesamt rund 300 Mitarbeiter:innen. Kürzlich erfolgte die Expansion in die Schweiz mit einer ersten Filiale. Auch bei Eloop bestehen – bereits früher kommunizierte – Expansionspläne, nämlich nach Deutschland. Zudem will das Wiener Startup seine Flotte in Österreich sukzessive auf 600 E-Fahrzeuge erweitern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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