28.10.2024
COMPLIANCE

.Loupe: Legal-Tech aus dem Mühlviertel gewann Strabag, Evva und NÖM als Kunden

Das Legal-Tech .Loupe aus St. Georgen an der Gusen hilft Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance-Management-Systemen. Und konnte dabei bereits einige namhafte Kunden gewinnen.
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Loupe, Compliance
(c) Robert Maybach - (v.l.) Martin Reichetseder, Thomas Koch und Matthias Steinbauer von Loupe.

Das oberösterreichische Legal-Tech .Loupe wurde 2018 von Matthias Steinbauer, Thomas Koch und CEO Martin Reichetseder gegründet. Mit dem Ziel, den Zugang zu Compliance zu erleichtern sowie die Implementierung und den Betrieb eines „Compliance Management-Systems“ (CMS) zu vereinfachen. Im Lauf der Jahre konnte man dabei bereits einige namhafte Kunden an Land ziehen.

.Loupe: Aus der Praxis heraus gegründet

„Der Anstoß zur Gründung kam aus meiner eigenen Praxis. Ich habe hautnah erlebt, wie komplexe Strukturen in Unternehmen dazu führen können, dass das Thema Compliance – trotz seiner Bedeutung – auf Ablehnung stößt, weil es keinen einfachen Zugang für die Belegschaft gab. Diese ‚fehlende Liebe auf den ersten Blick‘ hat uns dazu angetrieben, es besser zu machen“, erklärt Reichetseder.

Das Trio wollte eine Software-Lösung finden, die Herausforderungen aus der Praxis versteht, Compliance-Prozesse einfach abbildet und Unternehmen dabei unterstützt, Risiken effizient zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.

Reichetseder war früher selbstständiger Rechtsanwalt und ist nun neben seiner Funktion bei .Loupe sowohl Leiter der Rechtsabteilung und Compliance Officer eines international agierenden Industrieunternehmens als auch Autor im Bereich Compliance und Podcast-Host von „Code of C – der True-Compliance-Podcast von .Loupe“. Steinbauer hingegen leitet die Entwicklung eines Softwareunternehmens in Linz und ist Dozent an der FH Hagenberg. Er ist ebenfalls Fachautor.

Eine Pfadfinder-Freundschaft

„Wir beide kennen uns seit unserer Kindheit, durch die Pfadfinder. Die Idee zu .Loupe entstand, als ich Matthias kontaktierte, um ihm von meinem Konzept eines ‚Compliance Workspaces ‚aus der Praxis, für die Praxis‘ zu erzählen“, erinnert sich Reichetseder. „Ursprünglich war es als ‚Auftrag‘ gedacht, aber Matthias hatte die brillante Idee, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen. Ein Jahr später stieß Thomas Koch zu uns. Ihn habe ich bei einem Seminar zum internationalen Vertragsrecht kennengelernt, wo wir uns intensiv über die Herausforderungen im Bereich Compliance im internationalen Handel austauschten.“

So bildet das Legal-Tech-Unternehmen heute im Detail erforderliche Compliance-Prozesse ab, sodass Nutzer:innen „ohne großen Aufwand ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten können“. Dabei basiert die Lösung auf praktischer Erfahrung und setzt dort an, wo Unternehmen oft vor Herausforderungen stehen würden: der effizienten Handhabung von Compliance- und Risikomanagement-Prozessen.

NÖM, Evva und Engel Austria

Durch ein „Hinweisgebersystem“ unterstützt das eigenfinanzierte Startup Unternehmen, wie etwa die NÖM AG, Evva Sicherheitstechnologie GmbH und die Engel Austria GmbH dabei, ein System zu implementieren, mit dem Mitarbeiter:innen einfach und anonym potenzielle Risiken oder Missstände melden können.

Ein richtig betriebenes Whistleblowing Management-System fördere den Gründern nach die Beteiligung am Thema Compliance. So werde sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und gemeldet werden.

Ein weiteres Beispiel für die Arbeit von .Loupe sind automatisierte Freigabeprozesse für Sponsoring, Geschenke und Einladungen, die das Risiko von Spesenbetrug und Interessenkonflikten reduzieren sollen.

Korruptionsrisiko senken

„Dadurch wird das Korruptionsrisiko gesenkt, was nicht nur intern Vertrauen schafft, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden stärkt. Es freut uns sehr, dass wir hier die Strabag nennen dürfen“, so Reichetseder weiter. „Unternehmen können gegenüber ihren Stakeholdern beispielsweise durch .Loupe nachweisen, dass sie ein Compliance Management-System (CMS) toolunterstützt und effektiv betreiben. Gerade in Bezug auf die Lieferkettensorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Compliance zunehmend wichtig. Ein zentrales Beispiel ist die Datengrundlage zur Wesentlichkeitsanalyse, bei der .Loupe Unternehmen hilft, relevante Risiken zu identifizieren und zu bewerten.“

„Teil der Community“

Der USP bei .Loupe liegt in der Kombination von Legal-Tech und echter Praxiserfahrung, wie der Founder betont. „Während es viele Anbieter von Compliance-Software gibt, haben nur wenige einen tiefen praktischen Bezug zur Materie und Zugang zur Community. Seit 2018 entwickeln wir unsere Lösung basierend auf den Erfahrungen aus dem täglichen Umgang mit Compliance-Herausforderungen. Wir sind nicht nur Softwareentwickler, sondern auch selbst Anwender und als Compliance Officer Teil der Compliance-Community – insbesondere als Mitglied, nicht nur als Anbieter“, sagt er.

Aktuell sei es bei diesem Thema entscheidend zu verstehen, dass Compliance keine Frage der Unternehmensgröße ist, sondern eine Frage der Risiken, die das Unternehmen eingeht. Besonders im Bereich Nachhaltigkeit würde das immer sichtbarer. Unternehmen müssen zunehmend nachweisen, dass sie nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln, insbesondere im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht bei Lieferketten. Hier spiele Compliance eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken identifiziert und gemanagt werden.

„Themen wie Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Einhaltung internationaler Standards werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, und Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen und erweitern, um diesen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß Reichetseder.

.Loupe: Vertrag mit Bundesbeschaffung

.Loupe hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Kundenwachstum verzeichnet, das sich aus einer Vielzahl von Branchen zusammensetzt. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf großen Unternehmen, sondern auch auf mittelständischen Betrieben, die zunehmend die Bedeutung von Compliance erkennen würden.

„Zuletzt konnten wir einen Rahmenvertrag mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) abschließen, mit dem auch die öffentliche Hand bzw. Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, einfach auf unsere Lösungen zugreifen können“, so der Gründer. „Was den Umsatz betrifft, so sind wir stolz auf die positive Entwicklung, die wir seit unserer Gründung 2018 erlebt haben. In den letzten Jahren ist es uns gelungen, den Umsatz jährlich nahezu zu verdoppeln bzw. stabil kontinuierlich zu steigern.“

KI beim Reporting

Aktuell arbeitet .Loupe an der Einbindung von Künstlicher Intelligenz im Bereich Reporting. Mit dem Ziel sinnvolle AI-basierte Lösungen zu entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen soll, noch präzisere und effizientere Auswertungen ihrer Compliance-Daten zu erstellen. Durch den Einsatz von AI möchte man komplexe Zusammenhänge schneller erfassen und die Qualität der Berichterstattung verbessern.

„.Loupe hat ursprünglich als Hobbyprojekt begonnen, aber wir konnten in kurzer Zeit viele namhafte Kunden gewinnen, die sowohl unsere Lösung als auch unseren praktischen Ansatz zu Compliance schätzen. Unser nahes Ziel ist es, die Nummer 1 im Bereich Compliance-Software in Österreich zu werden“, sagt Reichetseder. „Dank unserer kontinuierlichen Weiterentwicklung und der engen Zusammenarbeit mit unseren Kunden sind wir auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Langfristig streben wir auch an, zu den Top-5-Anbietern von Compliance-Lösungen in Europa zu gehören. Hierbei setzen wir auch auf strategische Partnerschaften, um unser Wachstum zu beschleunigen und unsere Präsenz in Europa zu stärken.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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