12.04.2023

Loonshot Ventures aus Tirol & Wien will „neuer Stern am Investorenhimmel“ sein

Die drei Founding Partner wollen mit Loonshot Ventures die Erfahrungen aus ihren bisherigen Beteiligungsgesellschaften zusammenführen. Mit der neuen Gesellschaft setzen sie auf Syndizierung.
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Zwei der drei Loonshot Ventures Founding Partner: Bernhard-Stefan Müller und Hermann Schmidt
Zwei der drei Loonshot Ventures Founding Partner: Bernhard-Stefan Müller und Hermann Schmidt | (c) Loonshot Ventures

Man sei „der neue Stern am Investorenhimmel“. Die Gesichter dahinter seien jedoch „erfahren und alt bekannt“, heißt es in einer Aussendung der neuen Beteiligungsgesellschaft Loonshot Ventures mit Sitzen in Tirol und Wien. Die Founding Partner sind Bernhard-Stefan Müller und Hermann Schmidt vom Company Builder Tantum sowie Sebastian Scholda von Weilburg Ventures. Mit der neuen Gesellschaft greifen sie einen aktuellen Trend im Investment-Bereich auf: Angel-Syndizierung.

Bündelung gegen Captable als „Schweizer Käse“

Der Trend gehe in Richtung Risikostreuung und kleinerer Tickets, heißt es von Loonshot Ventures: „Der Captable gerät in Gefahr, wie ein Schweizer Käse und damit unattraktiv für Folgerunden zu wirken. Außerdem scheuen viele Business Angels aufgrund von Ressourcen in den Lead zu gehen“. Das gehe auch aus dem Austrian Investing Report 2022 hervor. Zuletzt sei man immer häufiger mit diesen Fragen konfrontiert gewesen, erklärt Bernhard-Stefan Müller, der als CEO der neuen Gesellschaft fungiert. „Dabei fiel uns auf, dass wir durch unseren Hintergrund als Company Builder das Können besitzen, die Ressourcen und gleichzeitig eine Affinität dazu haben, den von anderen Investoren oftmals gefürchteten Lead zu übernehmen“.

Tickets ab 20.000 Euro

Konkret bündelt Loonshot Ventures kleinere Investments in der Gesellschaft und übernimmt das operative Management. „So können auch kleinere Tickets ab 20.000 Euro sinnvoll umgesetzt werden. Dennoch bleibt für die Investoren eine Bündelung der Kräfte und für das Startup ein Ansprechpartner sowie ein sauberer Captable“, so Müller. Sebastian Scholda skizziert die Vorteile des Modells: „Wir haben dieses Konzept [mit Weilburg Ventures] bereits erprobt und sowohl wir als auch unsere Investoren schätzen den starken und ständigen Deal Flow, die einfache und unkomplizierte Abwicklung sowie die Chance, Teil von Club-Deals zu werden oder diese sogar zu initiieren. Die Möglichkeit, trotz kleinerer Tickets ‚direkt‘ an den Startups beteiligt zu sein und jeden Deal isoliert zu betrachten und zu entscheiden, eröffnet den Investoren einen einmaligen Zugang“.

Loonshot Ventures will noch dieses Jahr sechs Runden abschließen

Thematisch liegt der Investment-Fokus von Loonshot Ventures in den Bereichen Fast Moving Comsumer Goods (FMCG), Agrartech und digitale Geschäftsmodelle. Investiert wird im Early Stage-Bereich, wie Hermann Schmidt ausführt: „Wir haben einen klaren Fokus. Wir investieren mit unseren Investoren in Startups mit Bewertungen bis zu fünf Millionen Euro, bei Ticketgrößen bis zu 500.000 Euro. Dies sichert uns eine Phase, in der wir auch durch unser Netzwerk und Know-how viel beitragen können und dem Startup einen echten Mehrwert mit direktem Impact bringen“. Dieses Jahr soll es fünf bis sechs Investments geben. Eines davon sei schon unterschriftsreif, ein weiteres in Verhandlung.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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