28.09.2023

Lookas: Startup stoppt Kinder bei zu viel Videoschauen – mit einer Münze

Die Video-Endlosschleifen auf Streaming-Diensten oder Videoplattformen “machen Kinder regelrecht süchtig und Eltern ratlos”, sagt Mutter und Startup-Co-Gründerin Annette Muckle. Mit ihrer Erfindung Lookas will sie den Medienkonsum von Kindern mittels Münzeinwurf bewusster gestalten.
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Lookas reguliert die Mediennutzung von Kindern mit einer Münze (c) lookas.eu / Adobe Stock

Mamas, Papas und Erziehungsberechtigte kennen das Leuchten in Kinderaugen, wenn es darum geht, welches Video oder welche Sendung nun das oder die “wirklich allerletzte” ist. Dass es oft schwer ist, seinen Schützlingen den Wunsch nach mehr Medienkonsum abschlagen zu müssen, ist leider Teil elterlicher Erziehungsarbeit. Mit dem deutschen Startup Lookas soll sich dies nun ändern.

Münze reguliert, wie viele Videos abgespielt werden

Die beiden Gründer Annette Muckle und Benjamin Bates haben ein Produkt namens Lookas entwickelt, das Eltern und Kindern im verantwortungsvollen Umgang mit Medien helfen soll. Bei Lookas handelt es sich um eine Videobox mit Münz-Einwurf-System. Erst nach Einwerfen eines sogenannten RFID-Coins erlaubt die Box das Abspielen von Videos.

Gründerin Muckle, selbst Mama einer 8-jährigen Tochter, weiß aus Erfahrung, wie sich übermäßige Medienangebote auf Kinder auswirken können. “Die Riesenauswahl an Kindervideos überfordert ein Kind und kann sogar Stress auslösen”, meint die Co-Gründerin von Lookas.

Autoplay auf Videoplattformen „stresst Kinder“

Im Internet oder über Streaming-Dienste kommen nach Abschluss eines Videos meist sofort Vorschläge für weitere Inhalte – bis hin zum Autoplay, also dem automatischen Abspielen des nächsten Videos. “Ich als Mutter habe dann kaum noch die Kontrolle darüber, was abgespielt wird. Diese Endlosschleife mach die Kinder regelrecht süchtig und uns Eltern ratlos“, sagt die Gründerin.

RFID-Coins und Videobox für zuhause und unterwegs

Kinder können die Abspielbox für Videos und Hörbücher eigenständig bedienen. Die Münzen, die die jungen Mediennutzenden in die Box einwerfen müssen, enthalten RFID-Chips. RFID bezeichnet eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme, die Objekte mittels Radiowellen automatisch und berührungslos identifizieren und lokalisieren können. Erst mit Münzeinwurf wird das Abspielen eines Videos möglich.

Eltern und Erziehungsberechtigte können insofern also entscheiden, wie viele Coins (Münzen) ihr Kind pro Tag zur Mediennutzung bekommt. Die Nutzung ist aber nicht stationär an das Heimkino oder Wohnzimmer gebunden. Lookas kann nämlich mithilfe eines Tragegurtes überall hin mitgenommen werden. Dafür wird die Videobox durch einen robusten Silikon-Bumper geschützt, erzählen die Gründer:innen.


Aktuell gibt es Lookas nur in Prototypen-Form. In der kommenden Folge der Höhle der Löwen versuchen Muckle und Bates, mit einem Investment das Serienprodukt fertigzustellen. Weiters dabei sind: Die Ölfreunde, Compounder, Herbal Spa und Beezer.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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