28.03.2025
CAMPING

LooBuddy: Kärntner Startup bringt Wohnmobil-Klo-Entleerung im Restmüll

Chemie-Toiletten von Campern müssen in speziellen Entsorgungsstationen entleert werden. Das Kärntner Startup LooBuddy will Campern mit seinem System mehr Freiheit verschaffen.
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(vl.) René Gasser und Oliver Kanduth von LooBuddy | (c) LooBuddy
(vl.) René Gasser und Oliver Kanduth von LooBuddy | (c) LooBuddy

Ein eigenes Wohnmobil ist für viele Menschen auch der realisierte Traum der großen (Reise-)Freiheit. Theoretisch – denn de facto darf man bekanntlich nicht überall einfach im Camper schlafen. Und auch wenn man diesen erlaubterweise zur Übernachtung auf einem Privatgrund abstellt, ergibt sich eine andere Herausforderung: Die verbaute Chemie-Toilette darf nur in speziellen Entsorgungsstationen – üblicherweise auf entgeltlichen Campingplätzen – entleert werden.

„Meine Familie und ich lieben das Reisen, und etwa die Hälfte der Zeit stehen wir autark, die andere Hälfte auf Campingplätzen. Doch eines hat mich beim autarken Campen immer genervt: Alle zwei bis drei Tage musste ich eine Entsorgungsstation für unser Chemieklo ansteuern. Stressig, umständlich und die meisten dieser Stationen gibt es ohnehin nur auf Campingplätzen – oft gegen Gebühr“, erzählt René Gasser, Gründer und Eigentümer des Kärntner Startups LooBuddy, auf der Website des Unternehmens.

Entsorgung im Restmüll dank schadstofffreiem „Superabsorber-Granulat“

Am Markt fand Gasser keine Lösung dafür, also entwickelte der Maschinenbauingenieur und Elektroniker selbst eine. LooBuddy nutzt ein „Superabsorber-Granulat“ und kann anstatt der Chemiekasette beim Wohnmobil-Klo eingesetzt werden. Ein Umbau sei also nicht notwendig, die Chemiekasette könne jederzeit wieder eingesetzt werden, betont man beim Startup.

Der Clou: Im Gegensatz zur gängigen Lösung landen die Ausscheidungen samt Granulat in einem Müllsack, der einfach im Restmüll entsorgt werden kann. Denn das Granulat sei chemie-, schadstoff- und mikroplastikfrei.

LooBuddy seit Oktober 2024 offiziell am Markt

Unterstützt unter anderem durch das build! Gründungszentrum Kärnten gewann Gasser mit LooBuddy bereits im Jahr 2023 erste Testkund:innen. 2024 erfolgte die Gründung einer FlexCo im Kärntner Ort Stockenboi und der Gründer holte den Elektrotechnikingenieur Oliver Kanduth an Bord, der auch über 20 Jahre Marketing-Erfahrung verfüge. Im Oktober folgte der offizielle Marktstart.

Nicht nur beim Thema Entsorgung, sondern auch in der Produktion, lege man Wert auf Nachhaltigkeit, betont man bei LooBuddy. Das Produkt besteht aus 100 Prozent recyceltem Kunststoff und wird von einem Partnerunternehmen in Klagenfurt per 3D-Druck hergestellt, erklärt Gasser in einem Beitrag der Kleinen Zeitung.

Aktuell auf Vertreibspartner-Suche

Aktuell verkauft das Startup den LooBuddy im eigenen Webshop. 790 Euro kostet das Gerät – für 50 Euro mehr gibt es eine elektrische Füllstandsanzeige. Nun sei man auch auf der Suche nach Vertriebspartnern wie Camping-Fachhändlern und klappere Messen ab, sagt der Gründer der Kleinen Zeitung. Im nächsten Schritt wolle man – nach entsprechender Nachfrage – auch eine Lösung für Boote entwickeln.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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