09.10.2024
INVESTMENT

Longevity-Startup rund um CEO Markus Gstöttner holt Millioneninvestment

Zellen, die sich von selbst verjüngen und Alterungsprozesse umkehren. Das Potenzial hinter diesem Mechanismus hat das Longevity-Startup clock.bio erforscht - und holte sich dafür ein Millioneninvestment, unter anderem von Onsight Ventures mit Hermann Hauser an Bord. CEO des Startups ist Markus Gstöttner, der früher in den Kabinetten der Bundeskanzler Sebastian Kurz und Karl Nehammer gearbeitet hatte.
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Markus Gstöttner, CEO von clock.bio
Markus Gstöttner, CEO von clock.bio | Foto: clock.bio

Der Longevity-Trend ist in aller Munde: Mit Tricks und gezielten Maßnahmen ein längeres und gesundes Leben zu fördern, scheint sich bereits in der Startup-Welt als lukratives Geschäftsfeld etabliert zu haben.

Dieses Potenzial erkannte auch der Wiener Markus Gstöttner: Seit März ist er CEO des in Cambridge ansässigen Longevity-Startups clock.bio rund um Mitbegründer und Chairman Mark Kotter. Damit hat er sich dem Thema „Rejuvenation“ – zu Deutsch „Verjüngung“ – verschrieben. Dafür, konkret für den sogenannten „Atlas of Rejuvenation Factors“, erhielt das Startup rund um Gstöttner ein Seed-Investment in Höhe von 5,3 Millionen US-Dollar.

Angeführt wurde die Seed-Runde von der britischen VC-Firma LocalGlobe mit Beteiligung von BlueYard Capital, Onsight Ventures mit Hermann Hauser an Bord und Dr. Jonathan Milner, dem Gründer von Abcam, einem Online-Handelsunternehmen für Antikörper.

Markus Gstöttner: Startup-, McKinsey- und Politik-Erfahrung

Clock.bio-CEO Markus Gstöttner war von von 2011 bis 2017 Associate Partner bei McKinsey in London. Dann wechselte er in die Politik, wo er unter anderem stellvertretender Kabinettschef des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) sowie zuletzt bis Herbst 2022 Kabinettschef des aktuellen Kanzlers Karl Nehammer war. 2020 ist er selbst für die ÖVP in den Wiener Gemeinderat eingezogen, wo er weiterhin aktiv ist. Seine politische Arbeit trenne er streng von seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit, sagte Gstöttner gegenüber brutkasten.

Im März 2023 übernahm er dann die CEO-Rolle bei clock.bio. Zuvor war er einige Monate als Entrepreneur in Residence (EiR) bei BlueYard Capital tätig gewesen. Schon vor seiner Zeit in der Politik hatte Gstöttner Startup-Erfahrung gesammelt, als er Co-Founder des FoodTechs Meatable war. Das 2017 gegründete Startup hatte sich auf die Entwicklung von kultiviertem Fleisch spezialisiert. Gstöttner zog sich aus dem Startup 2018 operativ zurück, um sich auf seine Tätigkeit in der Politik zu fokussieren. Der nunmehrige Clock.bio-Mitgründer Mark Kotter ist bei Meatable ebenfalls schon an Bord gewesen.

Clock.bio soll bislang über 100 Gene identifiziert haben, die den bereits genannten „Atlas der Verjüngungsfaktoren“ bilden. Genauer: Alle „somatischen Zellen“ altern irreversibel. Stammzellen hingegen haben die Fähigkeit, sich zu regenerieren und demnach zu verjüngen, heißt es per Aussendung.

Stammzellen beseitigen Merkmale des Alterns

Clock.bio arbeitete deshalb mit sogenannten menschlichen induzierten pluripotenten Stammzellen, den sogenannten iPSCs. Mit diesen hat clock.bio ein Alterungsmodell entwickelt, das Stammzellen zum Altern zwingen kann und die bekannten Merkmale des Alterns nachbildet.

Damit konnte das in Cambridge ansässige Team einen „Selbstverjüngungsmechanismus“ auslösen. Genauer: iPSCs können Merkmale des Alterns reparieren und wieder jung und gesund werden.

Standort Cambridge

Aktuell sitzt das BioTech clock.bio am Millner Therapeutics Institute der Universität Cambridge. Gemeinsam wollte man „diesen Verjüngungsprozess entschlüsseln, verstehen“ und erkennen, „welche Gene diesen Prozess regulieren“. Die gewonnen Erkenntnisse sollen fortan in klinische Anwendungen implementiert werden.

Die Forschung des BioTechs ergab schließlich Erkenntnisse über den „Verjüngungsmechanismus“ von Stammzellen – und daraufhiin den „Atlas der Verjüngungsfaktoren“, zusammengestellt aus über 100 Genen.

Als nächsten Schritt will man derartige „Verjüngungsfaktoren“ auch in somatischen Zellen, also in jene, die sich nicht von selbst reparieren können, analysieren. Und letztlich einen Konnex zu spezifischen Krankheitsbildern herstellen.

Ziel sei es indes, Alterungsprozesse umzukehren. Dafür sollen bestehende Medikamente „umgewidmet“ und neue Behandlungsmethoden für altersbedingte Krankheiten entwickelt werden.

„Wir wollen das gesunde Altern um mehrere Jahre verlängern“

„Unsere Vision ist es, das gesunde Altern des Menschen um mehrere Jahre zu verlängern, um der steigenden Lebenserwartung gerecht zu werden. Unser Ansatz entschlüsselt einen bestehenden Teil der menschlichen Biologie, was uns zuversichtlich macht, dass die Ergebnisse übertragbar sein werden“, sagt Gstöttner.

„Der Atlas des Unternehmens birgt das Potenzial, mehrere neue Wege zur Behandlung altersbedingter Krankheiten zu eröffnen. Wir sind entschlossen, diese Entdeckungen in klinische Anwendungen zu überführen, die sich als transformativ erweisen könnten“, sagt Ferdi Sigona von LocalGlobe, der sich im Rahmen der Finanzierungsrunde am BioTech beteiligte.

Nach der Team-Erweiterung und Erkenntnisgewinnung rund um den Verjüngungs-Atlas will das Team nun Partner:innen akquirieren, die den Beginn klinischer Studien unterstützen sollen.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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