11.07.2025
LUMINOUS LABS

Longevity: Grazer Startup holte Forscher aus Bryan Johnsons Team nach Wien

Bryan Johnson ist einer der bekanntesten Vertreter der Longevity-Szene - aufgrund seines radikalen Ansatzes aber durchaus auch umstritten. Auf Einladung des Grazer Startups Luminous Labs war Ali Ghanem aus Johnsons Team in Wien und gab Einblicke in die Arbeit mit dem exzentrischen Biohacker.
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Ali Ghanem von Blueprint und Thomas Lechner von Luminous Labs im Pop-up-Store von Luminous Labs
Ali Ghanem von Blueprint und Thomas Lechner von Luminous Labs | Foto: brutkasten

Das Thema Longevity boomt – es sind aber durchaus unterschiedliche Ansätze und Vorgehensweisen, die mit dem Begriff verbunden werden. Besonders umstritten ist jener von Bryan Johnson: Der 47-jährige Amerikaner hat 2013 mit dem 800 Mio. US-Dollar schweren Exit des von ihm gegründeten Unternehmens Braintree an Paypal ein Vermögen gemacht. Anfang der 2020er-Jahre wendete er sich dann dem Themenbereich Longevity und Biohacking zu – und zwar in einer besonders radikalen Form.

Johnson will seinen eigenen Alterungsprozess umkehren und verfolgt dazu einen strikten Ernährungs- und Trainingsplan, den er streng einhält, und der unter anderem beinhaltet, dass er täglich über 100 Supplement-Kapseln und -Tabletten schluckt. In die Umsetzung des Plans und dessen wissenschaftliche Begleitung investiert Johnson nach eigenen Angaben rund 2 Mio. Dollar pro Jahr. Mit der Anfang 2025 veröffentlichten Netflix-Doku „Don’t Die“ wurde Johnsons umstrittener Ansatz auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Luminous Labs eröffnete im Juni Pop-up-Store in Wien

Mittlerweile hat Johnson auch ein weiteres Unternehmen gegründet: Blueprint. Es wertet kontinuierlich die Gesundheitsdaten von Johnson sowie aktuelle Studien aus und fasst die Erkenntnisse zu einem öffentlich einsehbaren Tagesplan für Ernährung, Bewegung, Schlaf und Hautpflege zusammen. Geld verdient die Firma mit den passenden Produkten – vorgekochten Mahlzeiten, Proteinpulvern, Vitamin- und Mineralstoffpaketen sowie einem Abo, das die empfohlenen Nahrungsergänzungen monatlich nach Hause liefert.

Bei Blueprint ist Ali Ghanem im Bereich Research, Science and Communications tätig. Kürzlich war er in Wien, um Einblicke in seine Arbeit mit Bryan Johnson zu geben. Dies geschah auf Einladung des von Thomas Lechner und Barbara Sekulovska gegründeten Grazer Startups Luminous Labs. Dieses betreibt seit Ende Juni in der Mariahilfer Straße einen Pop-up-Store. Der Store wird vorerst bis Ende September bestehen und ist auf Initiative des Luminous-Labs-Investors Biogena entstanden, wie Luminous-Labs-Co-Founder Thomas Lechner gegenüber brutkasten sagte.

Ali Ghanem von Blueprint und Thomas Lechner von Luminous Labs im Pop-up-Store des Startups | Foto: brutkasten

In eben diesem Pop-up-Store stellte sich Ghanem den Fragen Lechners, der den Abend moderierte, aber auch der anwesenden Biohacking-Interessierten. Ghanem lebt in Heidelberg in Deutschland, wo er auch sein Doktorat in Pharmazie abgeschlossen hat. Zuvor hatte er dasselbe Fach in Damaskus studiert.

Es war auch seine Doktorarbeit, die ihn zur Langlebigkeitsforschung brachte, wie er auf der Veranstaltung erzählte: „Ich habe damals an Zellmetabolismus gearbeitet, konkret daran, wie man Krebszellen gezielt beeinflussen kann. Ich habe mich dann zunehmend für das Thema interessiert: erst durch Begegnungen, später in meinem Postdoc, wo ich an viraler Gentherapie gearbeitet habe.“ Nach einem Abstecher in die Unternehmungsberatung kam Ghanem im Juli 2024 zum Core-Science-Team von Johnsons Unternehmen Blueprint.

Ali Ghanem über das „fortlaufende Experiment“ Bryan Johnson

Ali Ghanem von Blueprint und Thomas Lechner von Luminous Labs | Foto: brutkasten

Die Arbeit dort beschreibt er folgendermaßen: „Man kann es als fortlaufendes Experiment betrachten. Unser Protokoll entwickelt sich ständig weiter. Wir lesen viel, bekommen viele Vorschläge – und bewerten sie im Kontext: Passt das gerade zu unserem Status? Wo stehen wir aktuell? Was macht Sinn?“. Einzelne Interventionen – wie beispielsweise bestimmte Nahrungsergänzungsmittel – sollen dabei möglichst isoliert getestet werden – „also nicht zwei neue Supplements gleichzeitig“, so Ghanem.

Von Lechner nach überraschenden Ergebnissen befragt, verwies Ghanem auf das in der Longevity-Szene populäre Anti-Aging-Medikament Rapamycin. „Viele sehen es als ‚Pflichtmaßnahme'“, schildert er. „Aber bei Bryan hatten wir starke Nebenwirkungen: Stoffwechselprobleme, schlechte Regeneration, Schlafstörungen.“ Somit setzte das Team das Mittel wieder ab.

Als gegenteiliges Beispiel nannte Ghanem die Sauna: „Wir dachten, dass das ein ’nice to have‘ ist. Aber die Effekte waren größer als gedacht: Wir haben Verbesserungen der Herz-Kreislauf-Werte gesehen, Entgiftung über den Schweiß und eine Verbesserung der Herzfrequenzvariabilität“.

„80 Prozent der Wirkung durch Schlaf, Ernährung, Bewegung“

Ali Ghanem (rechts) mit Bryan Johnson (Mitte) und Blueprint-Co-Founderin Kate Tolo | Foto: Ali Ghanem/LinkedIn

Ist aber Johnsons Programm nicht ein Elite-Projekt, das für die breite Masse ohnehin unerreichbar ist? Im Gespräch mit brutkasten relativiert Ghanem diese Kritik: „Ich denke, 80  Prozent der Wirkung bekommt man durch einfache Dinge: guter Schlaf, ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung – das kostet wenig oder nichts. Bryan geht natürlich weiter, testet viele Protokolle. Aber das bedeutet nicht, dass man das kopieren muss. Es geht nicht darum, Bryan zu werden, sondern das eigene Potenzial zu entfalten“.

Die Kritik an Johnson entstehe auch deshalb, weil viele Leute ein Bild auf ihn projizierten, führt Ghanem weiter aus. Early Adopter im Longevity-Bereich seien wie Angel-Investoren, die zur technologischen Entwicklung beitragen würden. „Früher waren Handys unbezahlbar, heute hat sie jeder. Ich finde das positiv: Menschen investieren Zeit, Geld, Energie, damit wir alle daraus lernen können“, sagt Ghanem.

Luminous Labs GmbH , Biogena
Thomas Lechner und Barbara Sekulovska von Luminous Labs | Foto: Luminous Labs

Zu den Unternehmen, die dazu beitragen wollen, dass Menschen gesünder und länger leben, zählt jedenfalls Luminous Labs. Das Startup entwickelt Geräte für Rot- und Nahinfrarot-Lichttherapie, um Zellenergie zu steigern und damit Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Aktuell vermarktet Luminous Labs zwei Kerngeräte: Kini, ein tragbares Wearable für punktuelle Anwendungen, besonders im Bereich Frauengesundheit; und Essential, ein kompaktes Panel für tägliche Heim­anwendungen. Eine großflächige „Pro Series“ ist bereits angekündigt und per Warteliste reservierbar. Im vergangenen Sommer ist Biogena als Investor bei Luminous Labs eingestiegen (brutkasten berichtete).

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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