29.03.2022

Wie eine App aus Graz künftig Long-Covid-Patient:innen helfen soll

Ein Konsortium rund um die digitAAL Life GmbH aus Graz forscht an einem Gedächtnis- und Aktivierungstraining via App für Zuhause, das die Symptome von Long-Covid-Patient:innen verbessern soll. Aktuell werden Betroffene und Personal aus Medizin und Pflege gesucht, um die Anforderungen an die App zu optimieren.
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(c) digitAAL Life GmbH

Schätzungen zufolge leiden etwa zehn Prozent der Corona-Erkrankten auch lange nach der Infektion noch an Long-Covid. Häufige Symptome sind kognitive Defizite, chronische Müdigkeit sowie Depressionen. Ein Konsortium rund um die digitAAL Life GmbH aus Graz arbeitet nun an einem Gedächtnis- und Aktivierungstraining via App für Zuhause, das künftig die Symptome mildern soll.

Erfahrungen mit Demenz-Erkrankung

Bei der digitAAL Life GmbH handelt es sich um ein Spin-Off von Joanneum Research, das im Frühjahr 2020 in Graz gegründet wurde. Das Unternehmen entwickelte und vertreibt ein Tablet basiertes aktivierendes Training, das in Forschungsprojekten für und mit Menschen mit Demenz entwickelt wurde. Der Prototyp hierfür wurde 2021 in den Markt eingeführt.

Dieselbe App, die älteren Menschen hilft, geistig fit zu bleiben, soll nun auch für Long Covid-Betroffene adaptiert werden. „Wir gehen davon aus, dass auch Long Covid-Betroffene von einem adaptierten Training profitieren“, so Maria Fellner, Geschäftsführerin und Mitgründerin der digitAAL Life GmbH

Konkret werden bei der multimodalen Aktivierung sowohl kognitiv stimulierende als auch körperliche Trainingsaktivitäten angeboten. Nach einer kurzen Einschulung kann allein und mit einer Online-Betreuung trainiert werden.

Long Covid
(c) digitAAL Life GmbH

Long Covid-Patient:innen & Personal aus Gesundheitswesen gesucht

In einem ersten Schritt werden dafür nun möglichst viele Teilnehmer:innen für eine kurze  Online-Umfrage gesucht. Betroffene, Angehörige, aber auch alle, die beruflich mit Long COVID-Patient:innen arbeiten, wie Ärzt:innen, diplomierte Gesundheits- und  Krankenpflegepersonen sowie Stationsleitungen oder Physiotherapeut:innen und andere Medizinisch-Technische Dienste sind aufgerufen, sich an einer Umfrage zu beteiligen. 

Die Ergebnisse der Umfrage sollen anschließend in eine Anforderungsanalyse gegossen werden. Im Herbst  soll dann ein Feldtest starten. Entwickelt wird der Prototyp in Zusammenarbeit mit dem Institut Digital der Joanneum Research weitere Projektpartner sind die Abteilung für Neurologie an der Medizinischen Universität Graz sowie die Grazer Studien-Plattform Probando, die Studienteilnehmer:innen zusammenführt und vernetzt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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