04.01.2017

Lonely Cat Kombucha: Unpasteurisiert und beschnurrt

Startup-Steckbrief Lonely Cat Kombucha-Founder Manfred Kuegel erzählte dem Brutkasten, warum es gut ist, wenn ein Getränk lebt und warum er seines mit Katzenschnurren beschallt.
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(c) Lonely Cat Kombucha: Founder Manfred Kuegel mit Katzen.

Manfred Kuegel lebte und arbeitete längere Zeit in den Vereinigten Staaten und kam dort auf den Geschmack von Kombucha. Vor allem in Kalifornien zählt dieses unpasteurisierte Getränk zum „healthy Lifestyle“. Zurück in Österreich, produziert er seit diesem Jahr sein eigenes „lebendes Getränk“ in Oberösterreich und kombiniert sein Startup mit Charity – und zwar für Katzen aus dem Tierheim. Sein Ziel für 2017: Ausbau der Lonely Cat Kombucha-Produktion.

 Manfred Kuegel im Brutkasten-Adventkalender

Wie bist du auf die Idee gekommen?

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(c) Lonely Cat Kombucha

Ich bin in den USA auf den Kombucha-Geschmack gekommen. Ich habe Kombucha nach dem Yoga getrunken, beim Klettern oder einfach am Abend statt Bier oder Wein. Unpasteurisiertes Kombucha ist ein köstliches, natürliches Getränk, das es so in Österreich noch nicht gibt. Generell sind „lebende“ Lebensmittel selten. Sehr viele Lebensmittel werden durch Pasteurisieren haltbar gemacht. Uns tun außerdem die Katzen im Tierheim leid. Als Models auf den Flaschen machen wir jede Katze zu einer Berühmtheit. Vor einiger Zeit haben wir dann gehört, dass Bäume schneller wachsen, wenn man ihnen Mozart vorspielt – da haben wir sofort ausprobiert unser Kombucha mit Katzenschnurren zu beschallen. Die Kombination aus diesen Zutaten ist Lonely Cat Kombucha.

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Wie setzt sich dein Team zusammen und wie habt ihr euch gefunden?

Operativ ist Lonely Cat Kombucha noch eine One-Man and Cat Show. Ich habe aber eine „Beraterin“ – meine Freundin, die zur Zeit noch in den USA wohnt. Wir haben uns gefunden wie sich Mann und Frau eben finden (lacht).

Welche Eigenschaften muss ein guter Mitarbeiter für dich haben?

Es gibt für mich ein paar Metaeigenschaften, die wirklich wichtig sind: Neugierde, Integrität, Arbeitsmoral und Geschmack. Fachwissen ist dabei nicht so wichtig. Mit diesen Metaeigenschaften kann man sich jedes Wissen aneignen.

Welche Learnings waren für dich als Founder besonders wichtig?

Manchmal ist es einfacher etwas zu beginnen, als lange darüber nachzudenken. Außerdem finde ich es wichtig seine Risiken auszubalanzieren. Ähnlich wie bei einem Investmentportfolio. Meistens ist es besser alle Optionen offen zu halten als für eine Idee oder ein spezielles Konzept all-in zu gehen.

Was würdest du deinem jüngeren Ich mitgeben bzw. raten?

Ein wenig abgedroschen, aber gerade in Österreich finde ich es sehr wichtig: „Try new stuff and break things!“ Keine Angst vor Fehlern zu haben, Fehler zu machen und daraus zu lernen ist extrem wichtig!

Dein Rückblick auf 2016?

Ich habe viele nette Menschen getroffen, die an die Lonely Cat-Idee glauben. Nicht jeder fand es am Anfang gut, ein Haustier am Etikett eines Premium-Getränks abzubilden. Die Idee findet immer mehr Anklang. Das freut mich sehr.

Welche Ziele hast du 2017?

Die Lonely Cat Kombucha-Idee weiter verbreiten und gleichzeitig unsere Produktion ausbauen. Der Großteil der Getränke, die es am Markt gibt ist eigentlich schlecht für die Gesundheit. Wir wollen Kombucha als echte Alternative dazu anbieten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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