21.07.2026
AUFFÄLLIGKEIT

Lombarddarlehen: Emerald-Horizon-Gründer verpfändet Aktien, um Geld ins Unternehmen zu stecken

Florian Wagner, Gründer des seit kurzem an der Wiener Börse notierten Grazer Scaleups Emerald Horizon, macht mit einem weiteren ungewöhnlichen Zug auf sich aufmerksam.
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Das Emerald-Horizon-Management (vl.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf
Das Emerald-Horizon-Management (v.l.) Mario J. Müller (Vice President R&D), Philipp Pölzl (Vice President Operations) und Florian Wagner (CEO) | © Wolf

Um Bekanntheit zu erlangen, ist Auffälligkeit durchaus von Nutzen. Beim Grazer Unternehmen Emerald Horizon ist diese Auffälligkeit so etwas wie der rote Faden, der sich durch die Unternehmensstrategie zieht. Denn nicht nur sorgt man mit dem geplanten Produkt – Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Miniatomkraftwerken – für Aufsehen (brutkasten berichtete). Auffällig sind auch Personalbesetzungen wie Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer, der seinerseits kürzlich durch eine Alkohol-Eskapade öffentlich negativ auffiel. Und besonders auffällig war natürlich der Börsengang im Juni – brutkasten berichtete.

Österreichs nächstes Unicorn?

Nach diesem ist Emerald Horizon aktuell übrigens an der Börse mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet. Darüber, ob das Grazer Unternehmen nun Österreichs nächstes Unicorn ist, lässt sich dennoch streiten, nachdem die Bewertung auf vergleichsweise wenigen Trades basiert. Der Börsengang war nämlich nur ein Listing und kein IPO (Initial Public Offering). Es wurden also keine Aktien emittiert, was üblicherweise zu einer breiteren Bewertung durch den Markt führt.

Gründer Florian Wagner will selbst investieren

Statt Kapital von außen aufzunehmen, fiel Gründer und CEO Florian Wagner Ende Juni mit einer anderen Ankündigung auf: Er selbst werde 20 Millionen Euro in vier Tranchen zu je fünf Millionen Euro über einen Zwei-Jahres-Zeitraum in Emerald Horizon investieren. Er behielt sich dabei vor, dass Co-Founder Philipp Pölzl und Investor Carl Page als Co-Investoren je einen Teil der Tranchen übernehmen könnten.

Und woher kommen diese durchaus substanziellen Eigenmittel? Wagner und Pölzl betreiben mit Qbasis Invest seit mehr als 20 Jahren ein Finanzunternehmen, das laut öffentlich einsehbaren Angaben im Vorjahr aber nur rund 40.000 Euro Gewinn abwarf.

Privatdarlehen für Verpfändung von 75.000 Aktien

Mehr Aufschluss gibt wohl eine auffällige Ad-hoc-Meldung (für börsennotierte Unternehmen verpflichtende Mitteilung) von Emerald Horizon von gestern, die heute durch eine erklärende Aussendung des Unternehmens ergänzt wurde: Gründer Wagner nimmt privat ein sogenanntes Lombarddarlehen auf. Bei so einem werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Im konkreten Fall verpfändet der Unternehmer 75.000 eigene Aktien „aus seinem Altbestand“. Diese haben aktuell einen Börsenwert von rund 76 Millionen Euro. Die bewilligte Kreditsumme liegt bei derartigen Darlehen üblicherweise erheblich unter dem Marktwert der beliehenen Wertpapiere.

„Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets“

„Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten mehrstufigen Maßnahmenpakets. Entsprechend den kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit über weitere Aktivitäten informieren“, heißt es dazu von Emerald Horizon. Die Mittel sollen demnach „primär direkt und indirekt zur Kommerzialisierung von DUALstorePLUS aber auch zur beschleunigten technischen Umsetzung und industriellen Überführung des ADES/SMRX-Programms verwendet werden“. DUALstorePLUS ist die Energiespeicher-Technologie, mit der Emerald Horizon bereits am Markt ist. ADES ist der Markenname der geplanten Kleinreaktoren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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