28.04.2026
REGIERUNGSPLÄNE

Lohnnebenkostensenkung und KöSt-Erhöhung: Umverteilung auf überschaubarem Niveau

Analyse. Die von der Regierung geplante Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftssteuer für Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn kommt Startups und KMU tendenziell zugute - allerdings eher für die Kaffeekasse. Am stärksten profitieren nicht profitable Scaleups und Großunternehmen.
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Kleingeld, Euro-Scheine, Geld
(c) Imelda via unsplash

Man kann die Einigung der österreichische Bundesregierung in den aktuellen Budgetverhandlungen als eine Art wohlfahrtstaatliche Umverteilung zwischen Unternehmen verstehen: Die Lohnnebenkosten werden – ab 2028 – für alle gesenkt. Teilweise gegenfinanziert wird das mit einer Steuererhöhung, die nur Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn betrifft. Kleine Unternehmen bzw. Unternehmen, die (noch) keine Gewinne erwirtschaften werden somit entlastet – zu Lasten von Unternehmen, die hohe Gewinne erwirtschaften.

Konkret sollen die Lohnnebnkosten über die Senkung der Zahlungen in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt reduziert werden. Die Körperschaftssteuer (KöSt) soll im Gegenzug – progressiv – ab Jahresgewinnen von einer Million Euro von 23 auf 24 Prozent erhöht werden.

Einfache Rechnungen

Was das tatsächlich für Unternehmen bedeutet, lässt sich recht einfach errechnen:

Die Zahlungen in den FLAF haben die Summe der Bruttolöhne als Bemessungsgrundlage. Sprich: Die Reduktion um einen Prozentpunkt bedeutet eine Senkung der Lohnnebenkosten um ein Prozent der Bruttolöhne. Für eine Mitarbeiterin mit 4.000 Euro Bruttolohn sind ab 2028 seitens Dienstgeber somit 40 Euro weniger pro Monat bzw. 560 Euro pro Jahr (weil 14 Gehälter) zu zahlen.

Die KöSt wird am Gewinn vor Steuern berechnet. Für eine Million Euro Gewinn sind aktuell also 230.000 Euro abzugeben. Bei zwei Millionen Euro Gewinn vor Steuern sind es zukünftig dann 470.000 statt bisher 460.000 – der erhöhte Steuersatz wird durch das dann neuerdings progressive System nur auf den Betrag angewendet, der über der Grenze von einer Million Euro liegt.

Auffettung der Startup-Kaffeekasse, Entlastung für nicht profitable Scaleups

Das Rechenbeispiel zur Lohnnebenkostensenkung zeigt: Um große Summen geht es hier – vor allem bei kleinen Unternehmen – nicht. Eine weitere Rechnung zeigt das Verhältnis: Geht man der Einfachheit halber von einem Unternehmen aus, in dem alle Mitarbeiter:innen den gleichen Bruttolohn haben, bräuchte man rund 130 Angestellte, damit die geplante Senkung der FLAF-Abgabe genug Geld für einen weiteren Arbeitsplatz mit dem gleichen Bruttolohn einspart. Bei gewinnbringenden Unternehmen in dieser Größe wird die Einsparung aber dann von der erhöhten KöSt geschluckt.

Für Startups und Kleinunternehmen bedeutet das: Die geplante Lohnnebenkostensenkung spült Geld in die Kaffeekasse – und das erst ab 2028. Eine durchaus spürbare (wenn auch trotzdem überschaubare) Entlastung bringt die Maßnahme aber für Scaleups mit vielen Mitarbeiter:innen, die noch nicht oder sehr knapp profitabel sind. Und selbstverständlich auch für alle anderen großen Unternehmen mit roten Zahlen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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