28.04.2026
REGIERUNGSPLÄNE

Lohnnebenkostensenkung und KöSt-Erhöhung: Umverteilung auf überschaubarem Niveau

Analyse. Die von der Regierung geplante Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftssteuer für Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn kommt Startups und KMU tendenziell zugute - allerdings eher für die Kaffeekasse. Am stärksten profitieren nicht profitable Scaleups und Großunternehmen.
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Kleingeld, Euro-Scheine, Geld
(c) Imelda via unsplash

Man kann die Einigung der österreichische Bundesregierung in den aktuellen Budgetverhandlungen als eine Art wohlfahrtstaatliche Umverteilung zwischen Unternehmen verstehen: Die Lohnnebenkosten werden – ab 2028 – für alle gesenkt. Teilweise gegenfinanziert wird das mit einer Steuererhöhung, die nur Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn betrifft. Kleine Unternehmen bzw. Unternehmen, die (noch) keine Gewinne erwirtschaften werden somit entlastet – zu Lasten von Unternehmen, die hohe Gewinne erwirtschaften.

Konkret sollen die Lohnnebnkosten über die Senkung der Zahlungen in den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt reduziert werden. Die Körperschaftssteuer (KöSt) soll im Gegenzug – progressiv – ab Jahresgewinnen von einer Million Euro von 23 auf 24 Prozent erhöht werden.

Einfache Rechnungen

Was das tatsächlich für Unternehmen bedeutet, lässt sich recht einfach errechnen:

Die Zahlungen in den FLAF haben die Summe der Bruttolöhne als Bemessungsgrundlage. Sprich: Die Reduktion um einen Prozentpunkt bedeutet eine Senkung der Lohnnebenkosten um ein Prozent der Bruttolöhne. Für eine Mitarbeiterin mit 4.000 Euro Bruttolohn sind ab 2028 seitens Dienstgeber somit 40 Euro weniger pro Monat bzw. 560 Euro pro Jahr (weil 14 Gehälter) zu zahlen.

Die KöSt wird am Gewinn vor Steuern berechnet. Für eine Million Euro Gewinn sind aktuell also 230.000 Euro abzugeben. Bei zwei Millionen Euro Gewinn vor Steuern sind es zukünftig dann 470.000 statt bisher 460.000 – der erhöhte Steuersatz wird durch das dann neuerdings progressive System nur auf den Betrag angewendet, der über der Grenze von einer Million Euro liegt.

Auffettung der Startup-Kaffeekasse, Entlastung für nicht profitable Scaleups

Das Rechenbeispiel zur Lohnnebenkostensenkung zeigt: Um große Summen geht es hier – vor allem bei kleinen Unternehmen – nicht. Eine weitere Rechnung zeigt das Verhältnis: Geht man der Einfachheit halber von einem Unternehmen aus, in dem alle Mitarbeiter:innen den gleichen Bruttolohn haben, bräuchte man rund 130 Angestellte, damit die geplante Senkung der FLAF-Abgabe genug Geld für einen weiteren Arbeitsplatz mit dem gleichen Bruttolohn einspart. Bei gewinnbringenden Unternehmen in dieser Größe wird die Einsparung aber dann von der erhöhten KöSt geschluckt.

Für Startups und Kleinunternehmen bedeutet das: Die geplante Lohnnebenkostensenkung spült Geld in die Kaffeekasse – und das erst ab 2028. Eine durchaus spürbare (wenn auch trotzdem überschaubare) Entlastung bringt die Maßnahme aber für Scaleups mit vielen Mitarbeiter:innen, die noch nicht oder sehr knapp profitabel sind. Und selbstverständlich auch für alle anderen großen Unternehmen mit roten Zahlen.

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