13.12.2021

Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber geplant

Arbeitsminister Kocher stellt eine Reduktion der Lohnnebenkosten auf Arbeitgeberseite in Aussicht. Dazu sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds halbiert werden.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Gefordert wird es seitens der Wirtschaft laufend, nun soll es passieren: eine Senkung der Lohnnebenkosten. Entsprechende Pläne äußerte Arbeitsminister Martin Kocher heute in einer Aussendung. Konkret sollen die Zahlungen in den Insolvenzentgeltfonds von 0,2 Prozent auf 0,1 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttolohn zzgl. Sonderzahlungen) halbiert werden (bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro geht es also um rund drei Euro pro Monat). Aus dem Fonds wird die Fortzahlung der Gehälter von Arbeitnehmer:innen in insolventen Unternehmen sichergestellt.

Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten bringt 2.500 bis 3.000 neue Jobs

Insgesamt soll die Maßnahme der gesamten heimischen Wirtschaft eine Entlastung von 125 Millionen Euro jährlich bringen. Er erwarte sich zudem, dass dadurch 2.500 bis 3.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, heißt es von Kocher. Er erhoffe sich einen „wirtschaftlichen Impuls“. Die Rücklagen des Insolvenzentgeltfonds sieht er auch nach einer Senkung als ausreichend. Ein Entwurf sei derzeit in Begutachtung, schon am Freitag soll es ein Ergebnis geben.

Begrüßt wird das seitens der Industriellenvereinigung (IV). „Mit der avisierten Senkung der Lohnnebenkosten wird eine Empfehlung der Industrie aufgegriffen, die Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlasten würde. Gleichzeitig wäre das ein wichtiger Impuls für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung“, kommentiert IV-Präsident Georg Knill in einer Aussendung. Die Maßnahme sei „ein klarer Schritt in die richtige Richtung und gleichzeitig eine kluge Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert und stärkt“.

ÖGB: Kritik und Sorge um Insolvenzentgeltfonds

Kritisch hingegen zeigt sich der Gewerkschaftsbund ÖGB. Leitende Sekretärin Ingrid Reischl zweifelt in einer Aussendung an den erwarteten positiven Effekten: „Eine Senkung der Lohnnebenkosten spart kaum Geld auf Arbeitgeberseite, kleine Betriebe ersparen sich nichts Spürbares und große Unternehmen schaffen damit keine Arbeitsplätze“. Eine Senkung bei den Arbeitgeber:innen werde weder zwangsläufig an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben, noch könnten kleine und mittlere Betriebe mit dem ersparten Geld neue Arbeitskräfte anstellen. Die Argumentation Kochers, dass dadurch neue Jobs geschaffen werden könnten sei also nicht nachvollziehbar.

Problematisch sieht Reischl auch die Kürzung des Insolvenzentgeltfonds per se: „Gerade in unsicheren Pandemiezeiten lässt sich kaum voraussehen, wie sich die Insolvenzzahlen entwickeln werden. Erhöht werden die Beiträge in Zukunft wohl eher nicht, auch wenn es möglicherweise notwendig sein würde“. Anderer Meinung ist hier IV-Präsident Knill, der schreibt: „Die Unternehmen haben mit ihren Beiträgen ausreichend Rücklagen für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds gebildet“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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