23.03.2022

Lohnbot: Startup verspricht geringere Kosten bei Lohnabrechnung

Lohnbot ist ein digitales Lohnverrechnungstool, mit dem Ziel, die monatliche Lohnabrechnung für Arbeitgeber komplett zu automatisieren.
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Lohnbot
(c) Iris Winkler Fotografie - Elias Rut (li.) und Thomas Hapala wollen die Lohnverrechnung entbürokratisieren.

Kurzarbeit, Urlaubstage, Sonderzahlungen- für Unternehmer:innen gilt es bei der Lohnverrechnung viel im Blick zu haben. Man weiß, dass sich in den letzten Jahren einiges beim Digitalangebot für österreichische Betriebe getan hat. Von der Handysignatur bis hin zu Finanzonline wurden viele Angebote modernisiert. Nur die Lohnverrechnung blieb weiterhin aufwändig, undurchsichtig und teuer. Das zumindest meinen die Gründer von Lohnbot, CEO Thomas Hapala und CTO Elias Rut.

Sie möchten deshalb mit einer intelligenten Software dieses Problem aus der Welt schaffen und monatliche Lohnverrechnungen komplett automatisieren.

Hohe monatliche Kosten

Die Founder wissen, dass Gründer:innen bisher nur zwei Optionen bei der Lohnverrechnung hatten: Entweder komplexe Software nutzen und viel Zeit verlieren oder das gesamte Thema an Steuerberater:innen abgeben. Doch auch die externe Lohnverrechnung birge einige Schwachstellen. Zu den hohen monatlichen Kosten kämen oft Zeitabrechnungen für jede Telefonrückfrage oder Sonderanforderung hinzu. Außerdem wüssten Unternehmer:innen nie, wie hoch die Lohnnebenkosten im nächsten Monat ausfallen werden, was die Planung deutlich erschwere.

Genau diese Problematik war die Motivation für die beiden Gründer Lohnbot zu entwickeln. Die, eigenen Angaben nach, erste digitale Lohnverrechnungs-Software für Klein- und mittelgroße Unternehmen (KMUs) und Startups erlaubt User:innen ihre Angestellten ins System einzutragen, ihre Firmendaten hinzuzufügen und danach ihre monatliche Personalverrechnung automatisch mit einem Klick durchzuführen.

So funktioniert die Ein-Klick Lohnverrechnung: Zuerst werden speziell designte Lohnzettel an alle Mitarbeiter:innen automatisch ausgesendet, dann die Meldungen ans Finanzamt und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) digital über Lohnbot-Schnittstellen übermittelt. Als nächstes werden Bankanweisungen für gängige Finanzdienstleister erstellt, die man ins Netbanking importieren muss. Danach können nach Bedarf Buchungen direkt an die Steuerberater gesendet werden. So könnten, laut Lohnbot, die Kosten bis zu 75 Prozent im Vergleich zur manuellen Lohnverrechnung gesenkt werden.

Lohnbot-Gründer: „Endlich Kontrolle über Entlohnung“

Nachdem die Gründer alle notwendigen Gesetzesvorgaben digitalisiert und in das Systemeingebaut haben, verlässt das Produkt nun die „Stealth-Phase“ und konnte in den letzten Wochen bereits hunderte Firmen gewinnen, wie Hapala sagt: „Uns ist wichtig, dass Unternehmer:innen endlich Kontrolle über die Entlohnung ihres Personals haben. Man sollte nicht bei jeder An- und Abmeldung von Mitarbeiter:innen seine/n Steuerberater:in kontaktieren müssen – das sollte mit einem Klick gehen und kein Geld kosten.“

„Uns war auch die Planbarkeit für Gründer:innen enorm wichtig“, fügt Rut hinzu. „Es gibt nirgendwo bei der ÖGK oder dem Finanzamt eine Vorschau, wie hoch die Mitarbeiterkosten im nächsten Monat ausfallen werden. Bei Lohnbot sehe ich – auch bei Sonderzahlungen – sofort, wieviel Geld ich für mein Personal im nächsten Monat zur Seite legen muss.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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