20.03.2025
TRACKING-DEVICES

LoconIQ: Kärntner Startup entwickelt Echtzeit-Lösung für Lokalisierungen

Daniel Neuhold hat sich auf Kommunikation und Lokalisierung spezialisiert. Die Tracking-Devices seines Startups LoconIQ nutzen bereits internationale Kund:innen.
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Das Tracking-Device von LoconIQ | Foto: LoconIQ

In vielen Unternehmen müssen Mitarbeiter:innen noch manuell Daten sammeln: wie lange etwas in der Produktion ist etwa, oder wer wann welche Substanzen nutzt. Genau hier setzt das Startup LoconIQ von Daniel Neuhold an: „Wir arbeiten an hochpräziser, dreidimensionaler und echtzeitfähiger Lokalisierung“.

Die von ihm entwickelten Tracking-Devices stützen sich auf ein funkbasiertes System, das auf Basis von Ultra-Wideband funktioniert. „Über Funk sind wir in der Lage, ein eigenes Sensornetzwerk aufzubauen. Dadurch können alle Sensoren untereinander Daten austauschen. So können wir auch unser Gegenüber lokalisieren“, erklärt Neuhold. Zusätzlich zur Lokalisierung messen die Geräte auch sensorische Daten, beispielsweise Temperatur oder Luftdruck.

LoconIQ verspricht zentimetergenaue Lokalisierung

Dabei verspricht LoconIQ im Vergleich mit der Konkurrenz eine viel schnellere, viel genauere und viel robustere Lokalisierung. Das Sensorboard, das Neuhold verkauft, ist zwei bis drei Zentimeter groß, innerhalb von fünf Minuten einsatzbereit und arbeitet batteriebetrieben. Die Lokalisierung erfolgt zentimetergenau – und funktioniert sowohl Indoor als auch Outdoor.

Außerdem sei das System laut Neuhold robust gegen magnetische Störungen oder Funkstörungen und funktioniere auch an Orten, an denen WLAN oder Bluetooth keine Reichweite mehr haben. Das Startup hat dafür Algorithmen entwickelt, die solche Störungen umgehen können. „Wenn man diese Algorithmen hat, spielt es auch keine Rolle mehr, was der Use Case ist“, sagt Neuhold. Das System kalibriere sich selbst, das Produkt sei entsprechend extrem skalierbar.

LoconIQ-Gründer Daniel Neuhold | Foto: LoconIQ

Viel Zeit für die Entwicklung

Der Kern der Idee stammt aus Neuholds Doktorarbeit. „2017 haben wir an der Uni die ersten tollen Ergebnisse erreicht“, sagt der Gründer heute. 2018 meldete er Patente an – einerseits auf die Latenzzeit und andererseits auf die Präzision. Mit diesem Grundstock holte sich Neuhold erstes Feedback bei Firmen. Viele bemängelten die fehlende Robustheit bisheriger Systeme.

Anhand dieses Feedbacks entstand 2021 der erste richtige Prototyp. 2022 bekam Neuhold eine FFG-Basisprogramm-Finanzierung, zeitgleich stieg ein Investor ein. Die LoconIQ gründete er daraufhin im September desselben Jahres – brutkasten berichtete. „Danach haben wir uns wirklich eineinhalb Jahre für die reine Entwicklung Zeit genommen, um aus dem Prototypen ein Produkt zu entwickeln“, sagt Neuhold. Seit Mitte 2024 befindet sich das Produkt im Verkauf. Bis zum Ende diesen Jahres soll die Innovation abgeschlossen werden.

Ersparnis für Kund:innen

Die Tracking-Devices bekommen Kund:innen zum Einkaufspreis. Danach bezahlen sie pro Anwendung. „Wenn die Geräte genutzt werden, sparen wir dem Kunden 70 bis 100 Euro am Tag. Davon nehmen wir einen Teil von zwei bis drei Euro. Das amortisiert sich schon am ersten Tag“, sagt Neuhold. Er geht davon aus, dass das Startup in diesem Jahr mit Sicherheit Cash-Flow-positiv sein wird. Aktuell gibt es eine zweite FFG-Basisprogramm-Finanzierung.

LoconIQ liefert Analysedaten

Die Devices sind bereits in den USA, in der EU und in der Vereinigten Arabischen Emiraten im Einsatz. Aktuell führt Neuhold auch Gespräche in Japan. Zu seinen Kund:innen zählt er „einige Multi-Milliarden-Dollar-Firmen“.

Sein Produkt sei vor allem für Pharmafirmen interessant. In diesem Bereich werden sowohl Mitarbeiter:innen als auch Container, Substanzen und Arbeitsgeräte mit Tracking-Devices ausgestattet. „Wir wissen so zu jeder Zeit, welcher Mitarbeiter welche Substanz wann, wo und wie verwendet hat“, sagt Neuhold. Das alles könne LoconIQ automatisiert tracken. Auch Zugangsschranken könnten dadurch automatisch geöffnet werden.

So werden die Devices, die sogenannten „Locis“ versendet | Foto: LoconIQ

„In der Stahlindustrie tracken wir das Asset, das durch eine Produktionslinie durchgeht“, nennt Neuhold als weiteres Beispiel. Das bringe sehr genaue Analysedaten: Es ermögliche Firmen auf die Sekunde genau abzurechnen oder im Schadensfall nachzuweisen, dass das Produkt in der Produktion alle Schritte ordnungsgemäß durchlaufen hat.

Skalierung von LoconIQ geplant

Im Kernteam von LoconIQ arbeiten aktuell sechs Personen. Hinzu kommen externe Mitarbeiter:innen in Österreich und Personen, die im Ausland auf Werkvertragsbasis arbeiten. Neuhold möchte das Unternehmen aber jedenfalls skalieren. Der Fokus liege dabei auf Kund:innen, die Analysedaten benötigen – also auf Monitoring und Validierung von Prozessschritten.

Demnächst hat Neuhold einen Termin bei der US-Lebensmittelbehörde FDA: „Die wollen sich anschauen, inwieweit wir diese Prozessschritte automatisiert im Hintergrund aufzeichnen können und welchen Mehrwert wir liefern können.“

Bis jetzt sind die Devices ausschließlich im Ausland im Einsatz. Das liege einerseits an dem internationalen Netzwerk durch seine akademische Arbeit, sagt Neuhold. Andererseits habe er auch das Gefühl, dass internationalisierte Unternehmen etwas schneller agieren als österreichische. „Aber wir hoffen natürlich, dass das national auch anzieht.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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