21.10.2024
EXPANSION

100.000 Tonnen pro Jahr: Wiener Insekten-Startup Livin Farms expandiert in Europa

Neben der eigenen Insektenzucht-Anlage in Wien betreut Livin Farms mittlerweile mehrere Kundenprojekte in vier Ländern.
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Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | Foto: Paris Tsitsos / Livin Farms

Insekten als Proteinquelle – womit sich viele Menschen in ihrer Ernährung (noch) nicht anfreunden können, ist im Bereich Tierfutter ein aufstrebender Markt. Die Vorteile lassen sich gut darlegen, wie es vom Wiener Startup Livin Farms heißt: Protein aus Insekten spare demnach 92 Prozent der Emissionen ein, die etwa zur Produktion von Sojaprotein anfallen. Und für jede Tonne Insektenmehl, die anstelle von Fischmehl in der Tierfütterung (etwa in der Geflügel- und Schweinezucht) eingesetzt werde, würden fünf Tonnen Fisch im Ozean verschont.

Larven als Protein- und Fett-Quelle sowie Düngemittel-Rohstoff

Livin Farms rund um Katharina Unger beschäftigt sich bereits mehr als ein Jahrzehnt mit der Erforschung der optimalen Produktionsprozesse der schwarzen Soldatenfliegenlarve – brutkasten berichtete mehrmals, etwa über eine Sechs-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde 2022. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf Larven als Protein-, sondern auch als Fett-Quelle und Düngemittel-Rohstoff. Nun verkündet das Startup einen großen Expansionsschritt: Neben der eigenen Produktionsanlage in Wien Simmering betreue man mittlerweile eine Reihe von Kundenprojekten in Spanien, Österreich, Belgien und Deutschland.

Larven der schwarzen Soldatenfliege aus der Living Farms-Produktion | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Larven der schwarzen Soldatenfliege aus der Living Farms-Produktion | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms

Unger: „Das Livin Farms Team ist aktuell von einer Baustelle zur anderen in ganz Europa im Einsatz“

„Das Livin Farms Team ist aktuell von einer Baustelle zur anderen in ganz Europa im Einsatz. Mit unseren derzeit in Bau befindlichen Insektenmastanlagen werden unsere Kund:innen 2025 bis zu 100.000 Tonnen organisches Material pro Jahr, großteils Nebenprodukte aus Lebens- und Futtermittelindustrie zu Proteinen, Fett und Dünger verwandeln“, sagt Gründerin und Geschäftsführerin Katharina Unger. Die Anlagen seien modular skalierbar, teil- oder auch vollautomatisiert und robotisiert.

Stark automatisierter Prozess

Kern der Livin Farms-Technologie ist die selbst entwickelte, patentierte und vom Unternehmen gebaute „Tray Handling Robotik Linie“, die die Handhabung von Vormast- und Mast der Insektenlarven übernimmt. „Dieses System entleert die Produktionseinheiten (“Trays”) effizient,
befördert das zu erntende Material weiter für die Trennung, dosiert Futter, dosiert die Babylarven
(„Seedlings“) robotisch und präzise und befördert Trays zum Waschen – wodurch die manuelle Arbeit minimiert und die Hygiene optimiert wird“, heißt es vom Startup.

Modulare Anlage kann leicht erweitert werden

Durch die Standardisierung und Automatisierung der Arbeitsprozesse, und das von Livin Farms dabei weitergegebene biologischen Know-How ermögliche das System Kund:innen, sofort mit der Produktion von Insektenlarven zu starten, ohne eigene Entwicklungszeit auf sich zu nehmen. Das modulare System eigne sich dabei sowohl für kleine oder mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe als auch für große Konzerne. „Das System kann in unterschiedlichen Bauhöhen und Automatisierungsstufen umgesetzt werden und wird bisher meist so geplant, dass bereits eine Skalierung am Standort absehbar und rasch durchführbar ist“, heißt es vom Unternehmen weiter. Unternehmen könnten mit einem kompakten Aufbau starten und diesen im Fall von erhöhten Produktionsanforderungen durch Hinzufügen von Modulen einfach erweitern.

Die Livin Farms-Produktionsanlagen sind weitgehend automatisiert | (c) Aurelian Böhler / Livin Farms
Die Livin Farms-Produktionsanlagen sind weitgehend automatisiert | (c) Aurelian Böhler / Livin Farms

Eigene Livin Farms-Anlage in Simmering dient mehreren Zwecken

Auf nicht weniger als 2.500 Quadratmetern betreibt Livin Farms auch eine eigene Anlage in Wien Simmering. Diese fungiert als Demonstrations-, Test und Reproduktionsanlage. Durch die „echten operativen Erfahrungen mit der Anlagentechnik“ dort soll der Prozess auch für Kund:innen weiter optimiert werden. Zudem werden in der Anlage kundenspezifische und kostenoptimierte Futterrezepte entwickelt, „die auf die verfügbaren Rohstoffe des Kunden sowie die gewünschten Spezifikationen der Endprodukte (Proteinpulver, Fett und Dünger) eingehen“.

„Fidele und fresshungrige“ Larven

Und drittens werden vor Ort Millionen an Fliegen in von Livin Farms entwickelten vollautomatisierten Fliegenkäfigen gezüchtet, die für die Produktion der Babylarven zuständig sind. „Unsere Seedlings schlüpfen aus automatisiert geernteten Eiern aus unseren ersten vollautomatisierten Fliegenkäfigen der Welt. Sie sind wohl auch die längsten Käfige der Welt, mit ca. 30 Metern Länge. Seedlings sind quasi die ‚Kapseln‘ in unserem industriellen System für Insekten. Sie werden bei uns vor Ort produziert, grammgenau dosiert, in spezielle Verpackungen verpackt und an unsere Kundenstandorte geschickt, wo sie robotisch eindosiert werden“, erklärt Unger. „Pro Packungseinheit befinden sich, in nur wenigen Gramm, ca. eine halbe Million Tiere, die fidel und fresshungrig nach dem Transport bei unseren Kund:innen auf organisches Material, also Futter gesetzt werden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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