21.10.2024
EXPANSION

100.000 Tonnen pro Jahr: Wiener Insekten-Startup Livin Farms expandiert in Europa

Neben der eigenen Insektenzucht-Anlage in Wien betreut Livin Farms mittlerweile mehrere Kundenprojekte in vier Ländern.
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Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | Foto: Paris Tsitsos / Livin Farms

Insekten als Proteinquelle – womit sich viele Menschen in ihrer Ernährung (noch) nicht anfreunden können, ist im Bereich Tierfutter ein aufstrebender Markt. Die Vorteile lassen sich gut darlegen, wie es vom Wiener Startup Livin Farms heißt: Protein aus Insekten spare demnach 92 Prozent der Emissionen ein, die etwa zur Produktion von Sojaprotein anfallen. Und für jede Tonne Insektenmehl, die anstelle von Fischmehl in der Tierfütterung (etwa in der Geflügel- und Schweinezucht) eingesetzt werde, würden fünf Tonnen Fisch im Ozean verschont.

Larven als Protein- und Fett-Quelle sowie Düngemittel-Rohstoff

Livin Farms rund um Katharina Unger beschäftigt sich bereits mehr als ein Jahrzehnt mit der Erforschung der optimalen Produktionsprozesse der schwarzen Soldatenfliegenlarve – brutkasten berichtete mehrmals, etwa über eine Sechs-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde 2022. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf Larven als Protein-, sondern auch als Fett-Quelle und Düngemittel-Rohstoff. Nun verkündet das Startup einen großen Expansionsschritt: Neben der eigenen Produktionsanlage in Wien Simmering betreue man mittlerweile eine Reihe von Kundenprojekten in Spanien, Österreich, Belgien und Deutschland.

Larven der schwarzen Soldatenfliege aus der Living Farms-Produktion | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Larven der schwarzen Soldatenfliege aus der Living Farms-Produktion | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms

Unger: „Das Livin Farms Team ist aktuell von einer Baustelle zur anderen in ganz Europa im Einsatz“

„Das Livin Farms Team ist aktuell von einer Baustelle zur anderen in ganz Europa im Einsatz. Mit unseren derzeit in Bau befindlichen Insektenmastanlagen werden unsere Kund:innen 2025 bis zu 100.000 Tonnen organisches Material pro Jahr, großteils Nebenprodukte aus Lebens- und Futtermittelindustrie zu Proteinen, Fett und Dünger verwandeln“, sagt Gründerin und Geschäftsführerin Katharina Unger. Die Anlagen seien modular skalierbar, teil- oder auch vollautomatisiert und robotisiert.

Stark automatisierter Prozess

Kern der Livin Farms-Technologie ist die selbst entwickelte, patentierte und vom Unternehmen gebaute „Tray Handling Robotik Linie“, die die Handhabung von Vormast- und Mast der Insektenlarven übernimmt. „Dieses System entleert die Produktionseinheiten (“Trays”) effizient,
befördert das zu erntende Material weiter für die Trennung, dosiert Futter, dosiert die Babylarven
(„Seedlings“) robotisch und präzise und befördert Trays zum Waschen – wodurch die manuelle Arbeit minimiert und die Hygiene optimiert wird“, heißt es vom Startup.

Modulare Anlage kann leicht erweitert werden

Durch die Standardisierung und Automatisierung der Arbeitsprozesse, und das von Livin Farms dabei weitergegebene biologischen Know-How ermögliche das System Kund:innen, sofort mit der Produktion von Insektenlarven zu starten, ohne eigene Entwicklungszeit auf sich zu nehmen. Das modulare System eigne sich dabei sowohl für kleine oder mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe als auch für große Konzerne. „Das System kann in unterschiedlichen Bauhöhen und Automatisierungsstufen umgesetzt werden und wird bisher meist so geplant, dass bereits eine Skalierung am Standort absehbar und rasch durchführbar ist“, heißt es vom Unternehmen weiter. Unternehmen könnten mit einem kompakten Aufbau starten und diesen im Fall von erhöhten Produktionsanforderungen durch Hinzufügen von Modulen einfach erweitern.

Die Livin Farms-Produktionsanlagen sind weitgehend automatisiert | (c) Aurelian Böhler / Livin Farms
Die Livin Farms-Produktionsanlagen sind weitgehend automatisiert | (c) Aurelian Böhler / Livin Farms

Eigene Livin Farms-Anlage in Simmering dient mehreren Zwecken

Auf nicht weniger als 2.500 Quadratmetern betreibt Livin Farms auch eine eigene Anlage in Wien Simmering. Diese fungiert als Demonstrations-, Test und Reproduktionsanlage. Durch die „echten operativen Erfahrungen mit der Anlagentechnik“ dort soll der Prozess auch für Kund:innen weiter optimiert werden. Zudem werden in der Anlage kundenspezifische und kostenoptimierte Futterrezepte entwickelt, „die auf die verfügbaren Rohstoffe des Kunden sowie die gewünschten Spezifikationen der Endprodukte (Proteinpulver, Fett und Dünger) eingehen“.

„Fidele und fresshungrige“ Larven

Und drittens werden vor Ort Millionen an Fliegen in von Livin Farms entwickelten vollautomatisierten Fliegenkäfigen gezüchtet, die für die Produktion der Babylarven zuständig sind. „Unsere Seedlings schlüpfen aus automatisiert geernteten Eiern aus unseren ersten vollautomatisierten Fliegenkäfigen der Welt. Sie sind wohl auch die längsten Käfige der Welt, mit ca. 30 Metern Länge. Seedlings sind quasi die ‚Kapseln‘ in unserem industriellen System für Insekten. Sie werden bei uns vor Ort produziert, grammgenau dosiert, in spezielle Verpackungen verpackt und an unsere Kundenstandorte geschickt, wo sie robotisch eindosiert werden“, erklärt Unger. „Pro Packungseinheit befinden sich, in nur wenigen Gramm, ca. eine halbe Million Tiere, die fidel und fresshungrig nach dem Transport bei unseren Kund:innen auf organisches Material, also Futter gesetzt werden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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