02.04.2024
LIVECHECK

Steirer Startup vermittelt österreichische Livemusik

Jazz, Austropop, Country, Punk: An die 520 österreichische Bands findet man auf der Plattform Livecheck, mittlerweile eine der führenden Vermittler von Livemusik in Österreich. Trotzdem ist noch viel Luft nach oben, wie Gründer Andreas Schlintl erzählt.
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Gründer Andreas Schlintl ist nach wie vor hauptberuflich Musiker. (c) Sara Sera

Evergreens für die Hochzeitsfeier, Heavy Metal für das Biker-Fest oder Austropop für das Straßenfest: Auf Livecheck finde man „jede Band, für jedes Event“, wie der Claim verspricht. Etwa 120 Mal wurden Bands bisher über die Plattform gebucht, die Aufträge reichen von kleinen Geburtstagsfeiern zu großen Veranstaltungen mit einer Gage von 6000 Euro. Laut Gründer Andreas Schlintl hätte das System Kapazitäten für bis zu 1000 Veranstaltungen pro Monat. Aber bereits jetzt ist die Plattform eine der größten Livemusik-Plattformen in Österreich. Von ähnlichen Konzepten wie EventAgent24 oder Eventbricks hebt sich das Steirer Startup außerdem dadurch hervor, dass Bands auf der Plattform nicht nur gesammelt werden, sondern auch direkt gebucht werden können. Interessierte können also nicht nur nach Musik suchen, sondern auch gleich Preis und Verfügbarkeit checken.

Wie beim Fliesenleger

Gründer Andreas Schlintl ist selbst seit 2008 hauptberuflich Musiker und hat mit dem Konzept Livecheck umgesetzt, was ihm selbst lange gefehlt hat: Dass die Aufträge zu den Musizierenden kommen anstatt umgekehrt. Besonders kleine Bands müssen sich oft auf ihr Netzwerk verlassen oder Türklinken polieren um an Aufträge zu gelangen. Laut Schlintl ein Missstand; er vergleicht Musiker gerne mit Handwerkern. „Stellen wir uns vor, ein Fliesenleger würde zum Beispiel jeden Monat vorbeikommen und fragen, ob es wieder was zum Fliesen gibt. Wenn man Fliesenleger braucht, dann ruft man Fliesenleger an. Das sollte bei Musikern nicht anders sein.“

Livecheck nun auch als Abo-Modell

Je nach Feier, Geschmack und Budget können die Bands auf Livecheck durch verschiedene Suchkriterien wie Genre, Datum, Preis oder Standort gefiltert werden. Der Ablauf der Buchung erfolgt direkt auf der Plattform, wobei 15 Prozent der Gage als Provision an Livecheck gehen. Schlintl vergleicht das Modell mit „Booking.com“: Auch da hätten Kunden die Wahl, auf der Plattform oder direkt beim Hotel zu buchen. Über Livecheck habe man zusätzlich eine Absicherung, da im Falle einer kurzfristigen Absage einer Band sofort eine andere vermittelt werden könne. Neu ist außerdem ein Abo-Modell, das Bands für 19,90 Euro pro Monat erwerben können. Dafür sinkt die Abgabe an Livecheck von 15 auf sieben Prozent, außerdem bekommen die Bands ein Marketingpackage und werden auf den Kanälen von Livecheck promotet.

Von den Flitterwochen in die harte Realität

Den Entschluss, das Livecheck-Konzept zu verfolgen, fasste Schlintl 2016, am Tag nach seiner Hochzeit: „Ich bin da am Strand gesessen, habe etwas über mein Leben nachgedacht und was ich damit machen will und dann war die Idee einfach da.“ Eine Idee für ein Konzept, das auf der Hand zu liegen schien; so vermutete Schlintl, bereits viel Konkurrenzkonzepte am Markt zu finden. Auf gründliche Recherchen plus Hinzuziehen eines Anwalts folgte schließlich Überraschung: „Verwunderlicherweise hat’s das wirklich noch nirgends gegeben“, so der 41-Jährige.

Nachdem die aws den nötigen Kredit bewilligt hatte, gründete Schlintl 2018 Livecheck. Trotzdem ist er bis heute hauptberuflich Musiker: „Ich lebe von der Musik. Hauptsächlich, weil ein Startup am Anfang nicht unbedingt viel Kohle bringt.“ Bis heute läuft das Startup ohne Fremdkapital. Das möchte Andreas Schlintl jedoch in Zukunft ändern: „Ich hoffe da sehr stark, dass sich in Sachen Investments in Zukunft etwas tut. Ich würde mich freuen, wenn es einen Interessenten gäbe, der nicht nur Investor ist, sondern wirklich ein Partner, mit dem man sich auch austauschen kann.“

Mehr dazu am Dienstag bei „2 Minuten 2 Millionen“. Weiters dabei: Zone 14, Drone Life Line und Bio Speckup.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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