30.03.2026
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Listing Act: Verhaltene Reaktionen auf Erleichterung von Börsengängen

Mit der Umsetzung des Listing Acts der EU in nationales Recht werden die Bestimmungen zu Börsengängen deutlich aufgelockert. Die Maßnahme, von der explizit auch Startups und Scaleups profitieren sollen, vermag im heimischen Ökosystem aber nicht für Begeisterung zu sorgen.
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vlnr.: Hansi Hansmann, Rudolf Kinsky, Hannah Wundsam, Philip Pauer und Philipp Kinsky | (c) Studio KoeKart / AVCO / AustrianStartups / Reploid / Martin Pacher
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„Ich weiß nicht einmal, was das ist.“ oder „Ich hab das bislang nicht wirklich am Schirm gehabt.“ – ein brutkasten-Rundruf bei durchaus exponierten Personen im heimischen Startup-Umfeld erwischte einige eher kalt. Gebeten wurde um ein Statement zur Umsetzung des Listing Acts der EU, die vergangene Woche im Parlament beschlossen wurde – brutkasten berichtete bereits im Vorfeld.

Das Gesetzespaket soll Börsengänge (IPOs) deutlich erleichtern und bringt dazu durchaus umfassende Maßnahmen. So müssen Unternehmen etwa künftig nur mehr ein Jahr statt drei Jahren als Aktiengesellschaft (AG) etabliert sein, um im Hauptmarkt der Börse gelistet werden zu können. Zudem werden die Schwellenwerte für nationale bzw. EU-Prospektpflichten deutlich angehoben und der Mindeststreubesitz deutlich gesenkt (alle Details hier).

Auch Startups und Scaleups sollen profitieren

Profitieren sollen von den Maßnahmen explizit auch Startups und Scaleups – so die Intention des bereits 2024 erfolgten EU-Beschlusses. Sie sollen durch das Gesetzespaket auch von der Abwanderung in die USA abgehalten werden.

Doch für Begeisterung sorgt der Listing Act im heimischen Startup- und Scaleup-Ökosystem nicht. Wie eingangs beschrieben wird er mitunter noch nicht einmal wahrgenommen. Und unter jenen, die sich damit beschäftigt haben, lässt sich ein klarer Tenor ausmachen: Die Richtung stimmt, vom großen Wurf ist das Gesetzespaket dann aber recht weit entfernt.

Hansi Hansmann: „klitzekleiner Baustein“

Besonders pointiert drückt es – wie so oft – Business-Angel-Legende Hansi Hansmann in einem gewohnt kurzen Statement für brutkasten aus. „Es ist ein klitzekleiner Baustein zu einem besseren Kapitalmarkt. Die größeren Bausteine heißen Financial Education – oder grob: Österreicher:innen haben keine Ahnung, wie und warum sie an der Börse etwas machen sollten – und die Möglichkeit, dass Pensionsversicherungen – vor allem die staatliche – einen Teil ihres Geldes am Kapitalmarkt anlegen.“

Auch der in der Startup-Szene weithin bekannte Anwalt und ehemalige „Business Angel of the Year“ Philipp Kinsky äußert sich kurz und prägnant. Der Listing Act sei ein „überfälliges Signal für einen wettbewerbsfähigeren Kapitalmarkt“. Aber: „Ob vereinfachte Prospektregeln und punktuelle MAR-Erleichterungen [Anm. Market Abuse Regulation] ausreichen, um strukturelle Standortnachteile Europas gegenüber den USA oder Asien zu kompensieren, ist offen. Ohne weitergehende Harmonisierung etwa im Steuer- und Gesellschaftsrecht dürfte der Effekt auf die IPO-Aktivität moderat bleiben.“

Hannah Wundsam, Managing Director Austrian Startups, sieht einen „ersten Schritt hin zu einem stärker integrierten europäischen Kapitalmarkt“, der ein zentrales Problem adressiere: den schwachen Exitmarkt in Europa. Schließlich würden in den USA 30 Prozent der Exits von Deep-Tech-Startups über Börsengänge erfolgen, in Europa dagegen nur 17 Prozent. Gleichzeitig ziehe es viele europäische Unternehmen für den IPO in die USA. Aber: „Der nächste wichtige Schritt ist der Aufbau einer starken, gemeinsamen europäischen Börse, die ausreichend Liquidität, Sichtbarkeit und attraktive Rahmenbedingungen für Scaleups bietet“, so Wundsam.

Rudolf Kinsky: „Kirche im Dorf lassen“

Deutlich ausführlicher äußert sich Rudolf Kinsky gegenüber brutkasten. Der Private-Equity- und Venture-Capital-Experte war unter anderem langjähriger Präsident des heimischen PE- und VC-Dachverbands AVCO (vor dessen Zusammenschluss mit der aaia zu invest.austria) und brachte als solcher bereits vor vielen Jahren das Dachfonds-Konzept für Österreich ins Spiel. „Das ist schon insgesamt als positiv für den Kapitalmarkt zu sehen. Die Vertiefung des Aktienmarkts ist wichtig. Man muss aber die Kirche im Dorf lassen, vor allem, was das für Startups bedeutet“, meint er.

Denn das eigentliche Problem der Liquidität werde damit nicht gelöst. Institutionelle Anleger wie Pensionsfonds würden dadurch nicht risikofreudiger. Für Startups brauche es also weiterhin VC-Kapital – bei dem es die altbekannten Probleme gebe. Schließlich bräuchten Startups bei Investments auch Begleitung, die Venture-Capital-Geber bieten könnten, Börseninvestor:innen aber nicht. „Das ist kein smartes Kapital“, so Kinsky.

Im Venture-Capital-Bereich gebe es zudem Profis, die Risiken einschätzen und Unternehmen bewerten können. „Im Aktienmarkt gibt es solche Leute für potenziell so kleine Titel in Österreich nicht. Da bräuchte es Investmentbanken, die wir nicht haben“, sagt der Experte. Es gelte also, holistisch zu denken, um wirksame Änderungen für Startups herbeizuführen.

Etwas anders sieht Kinsky den Listing Act im Bezug auf Scaleups und etablierte KMU. „Ein Unternehmen wird aber einige Jahre positive Ergebnisse liefern müssen, bevor Investoren das mitmachen“, gibt er zu bedenken. Daher steht er auch der Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht eher skeptisch gegenüber: „Das halte ich nur für oberflächlich positiv. Die Publizität ist wichtig. Ich hätte die Prospektpflicht nicht angehoben – die Anleger:innen müssen ja informiert sein, wo sie investieren.“

Philip Pauer: „Börse ist kein Spielplatz für junge Startups“

In eine ähnliche Kerbe schlägt Philip Pauer, Gründer des Welser Insektenzucht-Unternehmens Reploid. Dieses ging vergangenes Jahr den für heimische Jungunternehmen ungewöhnlichen Schritt des Börsengangs (im weniger stark regulierten „Direct Market Plus“ der Wiener Börse) nur vier Jahre nach der Gründung (brutkasten berichtete damals). „Die Entscheidung für jemanden, der eine Aktie kaufen möchte, wird dadurch nicht leichter“, sagt er.

Generell seien Maßnahmen für eine Stärkung des Kapitalmarkts aber zu begrüßen, meint Pauer. „Das wird es für die Zukunft brauchen. Es braucht mehr Public Money, mehr Public Interest, mehr Visibilität und auch mehr EU.“ Entsprechend hoffe er auch, dass über die Maßnahme langfristig auch Kapital vom Kapitalmarkt für Wachstumsunternehmen zur Verfügung stehe.

Ähnlich wie Rudolf Kinsky hat aber auch Pauer hier nicht Startups, sondern profitable KMU und Scaleups im Sinn. „Europäische Börsen sollen nicht zu Startup-Börsen werden, wo man sich Geld holt und vielleicht funktioniert es nicht. Das kann nicht das Ziel sein“, meint der Gründer. Man müsse den Markt und die Investor:innen sehr ernst nehmen. Und er legt noch nach: „Die Börse ist kein Spielplatz für junge Startups, sondern ist für Unternehmer:innen, die es wirklich ernst meinen. Es ist nicht Crowdfunding 4.0. Als drei Aufsichtsräte Mama, Papa und den Nachbarn festzulegen und mit einer Idee an die Börse zu gehen, wie es in den USA teilweise passiert – dieses Mindset verträgt der europäische Marktplatz nicht.“

Wohl aber könnten solide Unternehmen von der kürzeren Vorlaufzeit durch den Listing Act profitieren. „Wenn man bereits seit Jahren eine GmbH führt und sieht, dass man auf einem Börsenplatz wie Wien einen fruchtbaren Boden hätte, kann man die Wandlung machen, innerhalb eines Jahres alles aufsetzen und dann loslegen. Das ist sicher zu begrüßen“, so Pauer.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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