30.03.2026
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Listing Act: Verhaltene Reaktionen auf Erleichterung von Börsengängen

Mit der Umsetzung des Listing Acts der EU in nationales Recht werden die Bestimmungen zu Börsengängen deutlich aufgelockert. Die Maßnahme, von der explizit auch Startups und Scaleups profitieren sollen, vermag im heimischen Ökosystem aber nicht für Begeisterung zu sorgen.
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vlnr.: Hansi Hansmann, Rudolf Kinsky, Hannah Wundsam, Philip Pauer und Philipp Kinsky | (c) Studio KoeKart / AVCO / AustrianStartups / Reploid / Martin Pacher
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„Ich weiß nicht einmal, was das ist.“ oder „Ich hab das bislang nicht wirklich am Schirm gehabt.“ – ein brutkasten-Rundruf bei durchaus exponierten Personen im heimischen Startup-Umfeld erwischte einige eher kalt. Gebeten wurde um ein Statement zur Umsetzung des Listing Acts der EU, die vergangene Woche im Parlament beschlossen wurde – brutkasten berichtete bereits im Vorfeld.

Das Gesetzespaket soll Börsengänge (IPOs) deutlich erleichtern und bringt dazu durchaus umfassende Maßnahmen. So müssen Unternehmen etwa künftig nur mehr ein Jahr statt drei Jahren als Aktiengesellschaft (AG) etabliert sein, um im Hauptmarkt der Börse gelistet werden zu können. Zudem werden die Schwellenwerte für nationale bzw. EU-Prospektpflichten deutlich angehoben und der Mindeststreubesitz deutlich gesenkt (alle Details hier).

Auch Startups und Scaleups sollen profitieren

Profitieren sollen von den Maßnahmen explizit auch Startups und Scaleups – so die Intention des bereits 2024 erfolgten EU-Beschlusses. Sie sollen durch das Gesetzespaket auch von der Abwanderung in die USA abgehalten werden.

Doch für Begeisterung sorgt der Listing Act im heimischen Startup- und Scaleup-Ökosystem nicht. Wie eingangs beschrieben wird er mitunter noch nicht einmal wahrgenommen. Und unter jenen, die sich damit beschäftigt haben, lässt sich ein klarer Tenor ausmachen: Die Richtung stimmt, vom großen Wurf ist das Gesetzespaket dann aber recht weit entfernt.

Hansi Hansmann: „klitzekleiner Baustein“

Besonders pointiert drückt es – wie so oft – Business-Angel-Legende Hansi Hansmann in einem gewohnt kurzen Statement für brutkasten aus. „Es ist ein klitzekleiner Baustein zu einem besseren Kapitalmarkt. Die größeren Bausteine heißen Financial Education – oder grob: Österreicher:innen haben keine Ahnung, wie und warum sie an der Börse etwas machen sollten – und die Möglichkeit, dass Pensionsversicherungen – vor allem die staatliche – einen Teil ihres Geldes am Kapitalmarkt anlegen.“

Auch der in der Startup-Szene weithin bekannte Anwalt und ehemalige „Business Angel of the Year“ Philipp Kinsky äußert sich kurz und prägnant. Der Listing Act sei ein „überfälliges Signal für einen wettbewerbsfähigeren Kapitalmarkt“. Aber: „Ob vereinfachte Prospektregeln und punktuelle MAR-Erleichterungen [Anm. Market Abuse Regulation] ausreichen, um strukturelle Standortnachteile Europas gegenüber den USA oder Asien zu kompensieren, ist offen. Ohne weitergehende Harmonisierung etwa im Steuer- und Gesellschaftsrecht dürfte der Effekt auf die IPO-Aktivität moderat bleiben.“

Hannah Wundsam, Managing Director Austrian Startups, sieht einen „ersten Schritt hin zu einem stärker integrierten europäischen Kapitalmarkt“, der ein zentrales Problem adressiere: den schwachen Exitmarkt in Europa. Schließlich würden in den USA 30 Prozent der Exits von Deep-Tech-Startups über Börsengänge erfolgen, in Europa dagegen nur 17 Prozent. Gleichzeitig ziehe es viele europäische Unternehmen für den IPO in die USA. Aber: „Der nächste wichtige Schritt ist der Aufbau einer starken, gemeinsamen europäischen Börse, die ausreichend Liquidität, Sichtbarkeit und attraktive Rahmenbedingungen für Scaleups bietet“, so Wundsam.

Rudolf Kinsky: „Kirche im Dorf lassen“

Deutlich ausführlicher äußert sich Rudolf Kinsky gegenüber brutkasten. Der Private-Equity- und Venture-Capital-Experte war unter anderem langjähriger Präsident des heimischen PE- und VC-Dachverbands AVCO (vor dessen Zusammenschluss mit der aaia zu invest.austria) und brachte als solcher bereits vor vielen Jahren das Dachfonds-Konzept für Österreich ins Spiel. „Das ist schon insgesamt als positiv für den Kapitalmarkt zu sehen. Die Vertiefung des Aktienmarkts ist wichtig. Man muss aber die Kirche im Dorf lassen, vor allem, was das für Startups bedeutet“, meint er.

Denn das eigentliche Problem der Liquidität werde damit nicht gelöst. Institutionelle Anleger wie Pensionsfonds würden dadurch nicht risikofreudiger. Für Startups brauche es also weiterhin VC-Kapital – bei dem es die altbekannten Probleme gebe. Schließlich bräuchten Startups bei Investments auch Begleitung, die Venture-Capital-Geber bieten könnten, Börseninvestor:innen aber nicht. „Das ist kein smartes Kapital“, so Kinsky.

Im Venture-Capital-Bereich gebe es zudem Profis, die Risiken einschätzen und Unternehmen bewerten können. „Im Aktienmarkt gibt es solche Leute für potenziell so kleine Titel in Österreich nicht. Da bräuchte es Investmentbanken, die wir nicht haben“, sagt der Experte. Es gelte also, holistisch zu denken, um wirksame Änderungen für Startups herbeizuführen.

Etwas anders sieht Kinsky den Listing Act im Bezug auf Scaleups und etablierte KMU. „Ein Unternehmen wird aber einige Jahre positive Ergebnisse liefern müssen, bevor Investoren das mitmachen“, gibt er zu bedenken. Daher steht er auch der Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht eher skeptisch gegenüber: „Das halte ich nur für oberflächlich positiv. Die Publizität ist wichtig. Ich hätte die Prospektpflicht nicht angehoben – die Anleger:innen müssen ja informiert sein, wo sie investieren.“

Philip Pauer: „Börse ist kein Spielplatz für junge Startups“

In eine ähnliche Kerbe schlägt Philip Pauer, Gründer des Welser Insektenzucht-Unternehmens Reploid. Dieses ging vergangenes Jahr den für heimische Jungunternehmen ungewöhnlichen Schritt des Börsengangs (im weniger stark regulierten „Direct Market Plus“ der Wiener Börse) nur vier Jahre nach der Gründung (brutkasten berichtete damals). „Die Entscheidung für jemanden, der eine Aktie kaufen möchte, wird dadurch nicht leichter“, sagt er.

Generell seien Maßnahmen für eine Stärkung des Kapitalmarkts aber zu begrüßen, meint Pauer. „Das wird es für die Zukunft brauchen. Es braucht mehr Public Money, mehr Public Interest, mehr Visibilität und auch mehr EU.“ Entsprechend hoffe er auch, dass über die Maßnahme langfristig auch Kapital vom Kapitalmarkt für Wachstumsunternehmen zur Verfügung stehe.

Ähnlich wie Rudolf Kinsky hat aber auch Pauer hier nicht Startups, sondern profitable KMU und Scaleups im Sinn. „Europäische Börsen sollen nicht zu Startup-Börsen werden, wo man sich Geld holt und vielleicht funktioniert es nicht. Das kann nicht das Ziel sein“, meint der Gründer. Man müsse den Markt und die Investor:innen sehr ernst nehmen. Und er legt noch nach: „Die Börse ist kein Spielplatz für junge Startups, sondern ist für Unternehmer:innen, die es wirklich ernst meinen. Es ist nicht Crowdfunding 4.0. Als drei Aufsichtsräte Mama, Papa und den Nachbarn festzulegen und mit einer Idee an die Börse zu gehen, wie es in den USA teilweise passiert – dieses Mindset verträgt der europäische Marktplatz nicht.“

Wohl aber könnten solide Unternehmen von der kürzeren Vorlaufzeit durch den Listing Act profitieren. „Wenn man bereits seit Jahren eine GmbH führt und sieht, dass man auf einem Börsenplatz wie Wien einen fruchtbaren Boden hätte, kann man die Wandlung machen, innerhalb eines Jahres alles aufsetzen und dann loslegen. Das ist sicher zu begrüßen“, so Pauer.

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GoStudent
© brutkasten - Felix Ohswald, Gründer GoStudent.

GoStudent verfolgt weiter seine Offline-Strategie. Bereits 2022 hatte man Studienkreis übernommen – brutkasten berichtete. Der bereits 1974 gegründete Studienkreis galt als Deutschlands größtes Nachhilfeunternehmen mit bundesweit über 1.000 Lernzentren.

Im Mai 2025 vermeldete das Unicorn dann die Erweiterung seines Geschäftsmodells und den Plan, künftig verstärkt auf stationäre Nachhilfestandorte zu setzen – siehe hier.

GoStudent erweitert sich

„Das Franchise-Modell mit stationären Nachhilfestandorten, das wir in Deutschland übernommen haben, hat sich äußerst positiv entwickelt. Deshalb ist es für uns ein logischer nächster Schritt, dieses erfolgreiche Modell nun auf weitere europäische Länder auszuweiten, in denen wir bereits mit unserer personalisierten Online-Einzelnachhilfe aktiv sind“, erklärte damals eine Sprecherin des EdTechs die Gründe für diesen Schritt.

Heute schrieb GoStudent-Gründer Felix Ohswald per LinkedIn-Post, dass man bereits am 28. August den Kaufvertrag mit der Berlitz Corporation für die Berlitz Deutschland GmbH unterzeichnet habe und sich damit nun 50 Sprachzentren in ganz Deutschland, öffentlich geförderte Integrations- und berufliche Qualifizierungsprogramme, das Geschäft mit öffentlichen Institutionen, Sprachprüfungen und Zertifizierungen, ein breites Portfolio an Präsenzkursen für Privatkunden, die Rekrutierung internationaler Fachkräfte sowie Programme für Kinder und Jugendliche einverleibt habe.

Sprachkenntnisse im Fokus

Während Berlitz das Geschäft mit Unternehmenskunden und das Online-Sprachtraining weiterführt, ist die Berlitz Deutschland GmbH seit 1. September in einem separaten Unternehmen organisiert. Die Berlitz Deutschland GmbH bleibt dabei unter der Marke Berlitz und als Franchise-Partner der Berlitz Corporation bestehen. Der Abschluss der Transaktion wird bis zum Jahresende erwartet.

Hintergrund des Deals ist die Bedeutung von Sprachkenntnissen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte aller Arbeitgeber verlangt laut dem Unternehmen mindestens Deutschkenntnisse auf B2-Niveau. Die für öffentlich geförderte Sprachprogramme notwendigen Akkreditierungen wurden über zwei Jahrzehnte aufgebaut. Die operative Führung der Berlitz Deutschland GmbH bleibt bei Mattias Schwarz und dem bestehenden Team.

Drei Beobachtungen

Den Grund für diesen Schritt erläutert Ohswald aus drei Beobachtungen und zwei Hypothesen heraus: Erstens sei Deutsch das meistgebuchte Fach in der Nachhilfe: In der Grundschule werde Deutsch sogar häufiger gebucht als Mathematik – und das gelte für Kinder aller Herkünfte.

Zweitens zeige sich ein Zusammenhang mit der Demografie: In Städten und Kreisen, in denen viele Familien zu Hause mehr als eine Sprache sprechen, sei Deutsch häufiger Bestandteil der Nachhilfeverträge. Gleichzeitig würden Familien mit Zuwanderungsgeschichte laut Bildungsforschung seltener Nachhilfe in Anspruch nehmen, obwohl der Bedarf höher wäre.

Drittens zeige sich die Bedeutung von Sprachkompetenz auch in der Mathematik: Bei der zentralen Prüfung am Ende der zehnten Klasse in Nordrhein-Westfalen würde Sprachkompetenz 14 Prozent der Unterschiede in der Mathematikleistung erklären, während es bei sozialer Herkunft und Migrationshintergrund jeweils ein bis drei Prozent seien. Zwischen dem sprachlich schwächsten und stärksten Drittel der Schüler lag dabei mehr als eine Schulnote.

„Aus diesen Beobachtungen sind zwei Hypothesen geworden, und aus den Hypothesen eine Entscheidung. Sie fällt in einen Markt, dessen Etat der Bund 2027 fast halbieren will, und in Wochen, in denen der Bundestag genau darüber berät. Man kann das den falschen Moment nennen. Wir halten es für den richtigen und erklären, warum“, beschreibt Ohswald seine Gedanken.

Hypothese 1: „Die Arbeitswelt sortiert nach Sprache, bevor sie nach Qualifikation sortiert“

Die erste Sortierung beginne Ohswald zufolge bereits in der Schule. „2021 sprachen noch 62 Prozent der Viertklässler zu Hause immer Deutsch, zehn Jahre davor 84. Jedes vierte Kind verließ die Grundschule, ohne so lesen zu können, wie es die weiterführende Schule voraussetzt. Ein Kind, das zu Hause nie Deutsch spricht, liegt im Lesen 36 Punkte zurück, auch im Vergleich mit Kindern gleicher sozialer Herkunft. Ein Teil des Rückstands ist Armut. Ein Teil ist Sprache. Der zweite Teil ist der, den Bildung beheben kann“, betont Ohswald.

Die zweite Sortierung würde an der Tür zum Arbeitsmarkt stattfinden. Sie treffe Erwachsene, die neu kommen: „Die Hälfte der Betriebe verlangt bei Einstellungen immer mindestens B2, in Gesundheit, Bildung und Finanzen drei Viertel und mehr. Die andere Hälfte stellt auch darunter ein, im Gastgewerbe, in Lager und Verkehr, in der Leiharbeit. Die Sprachschwelle entscheidet nicht, ob jemand arbeitet. Sie entscheidet, in welchem Segment. In den reglementierten Berufen ist sie Zulassungsbedingung: Ärztinnen und Ärzte brauchen überall B2 und eine Fachsprachprüfung auf C1, Pflegekräfte B2, obwohl viele mit B1 einreisen“, erklärt der GoStudent-Gründer.

Als Beispiel führt Ohswald an, dass 72 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine über einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss verfügen, doch nur fünf Prozent bei ihrer Ankunft gut Deutsch sprechen würden. Laut Studien seien es bessere Sprachkenntnisse, die die Einstellungsbereitschaft deutlich erhöhen, während fehlende Kinderbetreuung und nicht anerkannte Abschlüsse weitere Hürden darstellen. Sprache sei damit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass vorhandene Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sichtbar und nutzbar werden, so Ohswald.

Hypothese 2: Sprache hört nicht bei B1 auf

Der Integrationskurs – um auf seine zweite These zu kommen – zielt auf B1 ab. Für viele berufliche Wege seien jedoch weitergehende Sprachkenntnisse erforderlich, was für Ohswald bedeutet, dass auch nach dem Spracherwerb berufliche Weiterbildung schlicht ein wichtiger Schritt bleibe.

„Das IAB hat bei Geflüchteten gemessen, was nach dem Sprachkurs wirkt: Ein Sprachkurs mit Aktivierung bringt nach fünf bis sechs Jahren rund 3,5 Prozentpunkte mehr Beschäftigung“, zeigt sich der Founder auf LinkedIn überzeugt. „Eine geförderte Weiterbildung bringt rund 13 Prozentpunkte und etwa 800 Euro mehr Monatsbrutto. Sprache öffnet die Tür. Qualifikation bringt durch.“

All dies im Hinterkopf, scheint nun klar, was GoStudent mit der Berlitz-Übernahme möchte: Seine beiden Hypothesen in die Praxis übersetzen: Sprache als Schlüssel für Bildung und Arbeitsmarkt – und als Ausgangspunkt für den nächsten Schritt, die berufliche Qualifizierung, und sich weiter als stationärer Anbieter verfestigen.

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