30.03.2026
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Listing Act: Verhaltene Reaktionen auf Erleichterung von Börsengängen

Mit der Umsetzung des Listing Acts der EU in nationales Recht werden die Bestimmungen zu Börsengängen deutlich aufgelockert. Die Maßnahme, von der explizit auch Startups und Scaleups profitieren sollen, vermag im heimischen Ökosystem aber nicht für Begeisterung zu sorgen.
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vlnr.: Hansi Hansmann, Rudolf Kinsky, Hannah Wundsam, Philip Pauer und Philipp Kinsky | (c) Studio KoeKart / AVCO / AustrianStartups / Reploid / Martin Pacher
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„Ich weiß nicht einmal, was das ist.“ oder „Ich hab das bislang nicht wirklich am Schirm gehabt.“ – ein brutkasten-Rundruf bei durchaus exponierten Personen im heimischen Startup-Umfeld erwischte einige eher kalt. Gebeten wurde um ein Statement zur Umsetzung des Listing Acts der EU, die vergangene Woche im Parlament beschlossen wurde – brutkasten berichtete bereits im Vorfeld.

Das Gesetzespaket soll Börsengänge (IPOs) deutlich erleichtern und bringt dazu durchaus umfassende Maßnahmen. So müssen Unternehmen etwa künftig nur mehr ein Jahr statt drei Jahren als Aktiengesellschaft (AG) etabliert sein, um im Hauptmarkt der Börse gelistet werden zu können. Zudem werden die Schwellenwerte für nationale bzw. EU-Prospektpflichten deutlich angehoben und der Mindeststreubesitz deutlich gesenkt (alle Details hier).

Auch Startups und Scaleups sollen profitieren

Profitieren sollen von den Maßnahmen explizit auch Startups und Scaleups – so die Intention des bereits 2024 erfolgten EU-Beschlusses. Sie sollen durch das Gesetzespaket auch von der Abwanderung in die USA abgehalten werden.

Doch für Begeisterung sorgt der Listing Act im heimischen Startup- und Scaleup-Ökosystem nicht. Wie eingangs beschrieben wird er mitunter noch nicht einmal wahrgenommen. Und unter jenen, die sich damit beschäftigt haben, lässt sich ein klarer Tenor ausmachen: Die Richtung stimmt, vom großen Wurf ist das Gesetzespaket dann aber recht weit entfernt.

Hansi Hansmann: „klitzekleiner Baustein“

Besonders pointiert drückt es – wie so oft – Business-Angel-Legende Hansi Hansmann in einem gewohnt kurzen Statement für brutkasten aus. „Es ist ein klitzekleiner Baustein zu einem besseren Kapitalmarkt. Die größeren Bausteine heißen Financial Education – oder grob: Österreicher:innen haben keine Ahnung, wie und warum sie an der Börse etwas machen sollten – und die Möglichkeit, dass Pensionsversicherungen – vor allem die staatliche – einen Teil ihres Geldes am Kapitalmarkt anlegen.“

Auch der in der Startup-Szene weithin bekannte Anwalt und ehemalige „Business Angel of the Year“ Philipp Kinsky äußert sich kurz und prägnant. Der Listing Act sei ein „überfälliges Signal für einen wettbewerbsfähigeren Kapitalmarkt“. Aber: „Ob vereinfachte Prospektregeln und punktuelle MAR-Erleichterungen [Anm. Market Abuse Regulation] ausreichen, um strukturelle Standortnachteile Europas gegenüber den USA oder Asien zu kompensieren, ist offen. Ohne weitergehende Harmonisierung etwa im Steuer- und Gesellschaftsrecht dürfte der Effekt auf die IPO-Aktivität moderat bleiben.“

Hannah Wundsam, Managing Director Austrian Startups, sieht einen „ersten Schritt hin zu einem stärker integrierten europäischen Kapitalmarkt“, der ein zentrales Problem adressiere: den schwachen Exitmarkt in Europa. Schließlich würden in den USA 30 Prozent der Exits von Deep-Tech-Startups über Börsengänge erfolgen, in Europa dagegen nur 17 Prozent. Gleichzeitig ziehe es viele europäische Unternehmen für den IPO in die USA. Aber: „Der nächste wichtige Schritt ist der Aufbau einer starken, gemeinsamen europäischen Börse, die ausreichend Liquidität, Sichtbarkeit und attraktive Rahmenbedingungen für Scaleups bietet“, so Wundsam.

Rudolf Kinsky: „Kirche im Dorf lassen“

Deutlich ausführlicher äußert sich Rudolf Kinsky gegenüber brutkasten. Der Private-Equity- und Venture-Capital-Experte war unter anderem langjähriger Präsident des heimischen PE- und VC-Dachverbands AVCO (vor dessen Zusammenschluss mit der aaia zu invest.austria) und brachte als solcher bereits vor vielen Jahren das Dachfonds-Konzept für Österreich ins Spiel. „Das ist schon insgesamt als positiv für den Kapitalmarkt zu sehen. Die Vertiefung des Aktienmarkts ist wichtig. Man muss aber die Kirche im Dorf lassen, vor allem, was das für Startups bedeutet“, meint er.

Denn das eigentliche Problem der Liquidität werde damit nicht gelöst. Institutionelle Anleger wie Pensionsfonds würden dadurch nicht risikofreudiger. Für Startups brauche es also weiterhin VC-Kapital – bei dem es die altbekannten Probleme gebe. Schließlich bräuchten Startups bei Investments auch Begleitung, die Venture-Capital-Geber bieten könnten, Börseninvestor:innen aber nicht. „Das ist kein smartes Kapital“, so Kinsky.

Im Venture-Capital-Bereich gebe es zudem Profis, die Risiken einschätzen und Unternehmen bewerten können. „Im Aktienmarkt gibt es solche Leute für potenziell so kleine Titel in Österreich nicht. Da bräuchte es Investmentbanken, die wir nicht haben“, sagt der Experte. Es gelte also, holistisch zu denken, um wirksame Änderungen für Startups herbeizuführen.

Etwas anders sieht Kinsky den Listing Act im Bezug auf Scaleups und etablierte KMU. „Ein Unternehmen wird aber einige Jahre positive Ergebnisse liefern müssen, bevor Investoren das mitmachen“, gibt er zu bedenken. Daher steht er auch der Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht eher skeptisch gegenüber: „Das halte ich nur für oberflächlich positiv. Die Publizität ist wichtig. Ich hätte die Prospektpflicht nicht angehoben – die Anleger:innen müssen ja informiert sein, wo sie investieren.“

Philip Pauer: „Börse ist kein Spielplatz für junge Startups“

In eine ähnliche Kerbe schlägt Philip Pauer, Gründer des Welser Insektenzucht-Unternehmens Reploid. Dieses ging vergangenes Jahr den für heimische Jungunternehmen ungewöhnlichen Schritt des Börsengangs (im weniger stark regulierten „Direct Market Plus“ der Wiener Börse) nur vier Jahre nach der Gründung (brutkasten berichtete damals). „Die Entscheidung für jemanden, der eine Aktie kaufen möchte, wird dadurch nicht leichter“, sagt er.

Generell seien Maßnahmen für eine Stärkung des Kapitalmarkts aber zu begrüßen, meint Pauer. „Das wird es für die Zukunft brauchen. Es braucht mehr Public Money, mehr Public Interest, mehr Visibilität und auch mehr EU.“ Entsprechend hoffe er auch, dass über die Maßnahme langfristig auch Kapital vom Kapitalmarkt für Wachstumsunternehmen zur Verfügung stehe.

Ähnlich wie Rudolf Kinsky hat aber auch Pauer hier nicht Startups, sondern profitable KMU und Scaleups im Sinn. „Europäische Börsen sollen nicht zu Startup-Börsen werden, wo man sich Geld holt und vielleicht funktioniert es nicht. Das kann nicht das Ziel sein“, meint der Gründer. Man müsse den Markt und die Investor:innen sehr ernst nehmen. Und er legt noch nach: „Die Börse ist kein Spielplatz für junge Startups, sondern ist für Unternehmer:innen, die es wirklich ernst meinen. Es ist nicht Crowdfunding 4.0. Als drei Aufsichtsräte Mama, Papa und den Nachbarn festzulegen und mit einer Idee an die Börse zu gehen, wie es in den USA teilweise passiert – dieses Mindset verträgt der europäische Marktplatz nicht.“

Wohl aber könnten solide Unternehmen von der kürzeren Vorlaufzeit durch den Listing Act profitieren. „Wenn man bereits seit Jahren eine GmbH führt und sieht, dass man auf einem Börsenplatz wie Wien einen fruchtbaren Boden hätte, kann man die Wandlung machen, innerhalb eines Jahres alles aufsetzen und dann loslegen. Das ist sicher zu begrüßen“, so Pauer.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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