26.11.2024
"BUSINESS MIT HERZ"

Lisa-Marie Schiffner: Vom Social-Media-Star zur Startup-Gründerin

Lisa-Marie Schiffner ist nicht nur eine der erfolgreichsten Content Creator:innen Österreichs, sondern auch Gründerin eines eigenen Startups. Die 23-Jährige brachte kürzlich eine App für Content Creation auf den Markt. Im Interview mit brutkasten spricht sie offen über die „Fuck-ups“ und Learnings auf ihrem Weg.
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Lisa-Marie Schiffner gründet eigenes Tech-Startup Lmwy. Foto: Lmwy

Über vier Millionen Menschen folgen ihr auf Social Media, sie wurde in die „Forbes 30 under 30“ aufgenommen und gründete mit Anfang 20 ihr eigenes Startup. Die Rede ist von Lisa-Marie Schiffner: Sie gehört zu den bekanntesten Persönlichkeiten in Österreichs Social-Media-Landschaft. Die heute 23-Jährige startete 2013 ihre Reise als Content Creatorin und zählt mittlerweile zu den erfolgreichsten des Landes. Mit ihrer Leidenschaft für Fotografie und Videografie begeistert sie seit rund elf Jahren ihre Community, die insgesamt auf über vier Millionen Follower:innen angewachsen ist.

Was viele nicht wissen: Schon lange vor ihrem Social-Media-Erfolg verfolgte Schiffner den Traum, eine eigene App zu entwickeln. Ende letzten Jahres setzte sie diese Vision in die Realität um und gründete das Tech-Startup Lmwy. Kurz darauf brachte sie ihre Editing-App auf den Markt. Die Idee entstand aus ihrer Frustration, ständig mehrere Apps für die Bildbearbeitung nutzen zu müssen. Ihre Lösung: eine einzige App, die all die Anforderungen und Bedürfnisse eines Content Creators erfüllen soll.

Lmwy als „All-in-One“-Creator-App

Nach fünf Jahren Optimierungszeit war es dieses Jahr endlich so weit: Am 15. April launchte Schiffner ihre Lmwy-App. Die Plattform positioniert sich als die erste „All-in-One“-Creator-App, die laut Produktversprechen sämtliche Werkzeuge für die Content-Produktion in einer Anwendung vereint. Dazu gehören ein Bildbearbeitungstool mit Vorlagen und Filtern sowie ein Video-Tool, das als mobiles Schnittprogramm fungiert. Mit diesen Funktionen soll Lmwy alle notwendigen Features an einem Ort bündeln und das laut Schiffner zu einem vergleichsweise günstigen Preis.

Gegenüber brutkasten betont Schiffner: „Damals musste ich mir alles selbst beibringen und das Problem war, ich musste mir alles zusammen suchen. Ich möchte anderen die Möglichkeit geben, an einem einzigen Ort kreieren zu können – und das nicht nur für professionelle Creator, sondern für alle, die einfach Lust darauf haben“.

Eine weitere Besonderheit der App ist das integrierte Community-Forum, das als Plattform für Austausch und Unterstützung dienen soll. Dort teilt Schiffner ihre Erfahrungen und Tipps als erfolgreiche Content Creatorin. Nutzer:innen erhalten Tutorials zu den neuesten Content-Trends und Inspiration für eigene Projekte. Außerdem verriet Schiffner im Interview, dass bereits die ersten Community-Events in Planung seien. Diese sollen die Möglichkeit bieten, sich persönlich zu vernetzen und gemeinsam Ideen rund um Content Creation auszutauschen.

50.000 iOS-Downloads in einem halben Jahr

Das Unternehmen Lmwy wurde von Beginn an durch Schiffners Personal Brand finanziert. Sie berichtet, dass sie während der Entwicklungsphase „immer wieder viel an der Personal Brand arbeiten musste, um das Startup überhaupt hochziehen zu können“. Die Einnahmen stammen aus den Abonnements der App sowie einem eigenen Online-Shop, bei dem ein speziell für die Content-Produktion entwickelter Kalender angeboten wird. Nach eigenen Angaben verzeichnete die App im ersten Halbjahr bereits 50.000 iOS-Downloads und erzielte einen Umsatz von über 100.000 Euro.

Um die Vision zu verwirklichen, holte sie zwei App-Entwickler ins Team – jeweils für iOS und Google Play. Abgesehen davon sei Lmwy aus einer reinen „One-Woman-Show“ entstanden, wie sie im Interview erklärt. Bis heute übernimmt Schiffner einen Großteil der Aufgaben selbst: von Designentscheidungen bis hin zum Marketing. Zusätzlich greift sie bei Bedarf auf die Unterstützung von Freelancer:innen im Grafikbereich zurück.

Schiffner über Lmwy: „Ich bin auf viel Ablehnung gestoßen“

Der Arbeitsaufwand, besonders in der Anfangsphase, sei zwar oft überwältigend gewesen, doch ihre Vision und ihr Durchhaltevermögen hätten überwogen, erzählt Schiffner im Interview. „Ich habe mir einen Bereich ausgesucht, der mich challenged. Nach elf Jahren als Creator habe ich für mich eine neue Herausforderung gebraucht. Es fühlt sich gerade an wie damals am Anfang von meiner Social Media Karriere, wo sich alles so schwer angefühlt hat. Aber ich habe Bock drauf, ich will dazu lernen und mich weiterentwickeln“.

Schiffner begann ihre Social Media-Karriere zwar rein aus Leidenschaft für die Fotografie, erkannte jedoch bald das enorme Potenzial, das die Plattformen im Bereich Marketing bieten. Dennoch stößt sie des Öfteren auf die Skepsis, die ihrem Berufsfeld entgegengebracht wird. Im Interview erzählt sie: „Ich bin auf viel Ablehnung gestoßen, weil meine App halt darauf ausgerichtet ist, mit Social Media zu interagieren. Dann präsentierst du das eingesessenen Business-Menschen, meistens Männern, die dann letztendlich erstens dich für zu jung empfinden und zweitens dann die Idee scheiße finden, was auch völlig in Ordnung ist“.

Als Frau erlebte sie zusätzlich, dass ihr oft weniger zugetraut wird. „Es ist eine Zusatz-Challenge“, sagt Schiffner, „es gibt immer noch sehr viele Vorurteile, dass eine Frau nicht fähig ist, ein Team zu führen oder irgendwie krass Karriere zu machen“. Anstatt dass Schiffner sich davon demotivieren lässt, lernte sie, an der Kritik und ihren Fehlern zu wachsen. „Ich ecke gerne an, ganz ehrlich. Mittlerweile finde ich es sogar lustig“.

Schiffner mache „Business mit Herz“

Die Lmwy-App ist mit ihren sechs Monaten noch in einer frühen Entwicklungsphase und befindet sich weiterhin in der Optimierung. Für das Team bedeute das Learning by Doing, da die technischen Herausforderungen einer Bildbearbeitungsapp laut Schiffner sehr komplex seien. In Zukunft plant sie, verstärkt auf Fotomanipulation durch Künstliche Intelligenz zu setzen und den Community-Bereich der App weiter auszubauen.

Langfristig schließt Schiffner die Gründung eines weiteren Unternehmens aus. Ihr Terminkalender lasse dafür neben Lmwy und ihrer Personal Brand keinen Raum. Außerdem sei sie sehr familiengebunden und will zukünftig in „Richtung Family gehen und auch eine andere Seite des Erfolgs, den im Personal Life, dann auch genießen“, sagt die 23-jährige Steierin. „Also ich muss nicht mehr die Welt zerreißen. Ich habe voll Bock auf das, was ich gerade mache und ich bin da mit Herz und Seele dabei, aber ich bin nicht verkrampft darin“. Schiffner mache „Business mit Herz und nicht nur aus Geldgründen. Das ist der Grund, weshalb das [Startup] so erfolgreich werden kann, genauso wie die Personal Brand“.


Aus dem Archiv: Lisa Marie Schiffner bei brutkasten Spotlight (März 2023):

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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