02.04.2019

Liquidität: Wenn der Kundenauftrag „zu groß“ ist

Wie finanziert man einen großen Kundenauftrag, wenn man nicht die nötigen liquiden Mittel hat und kein zusätzliches Kapital aufnehmen will oder kann? Es gibt eine Lösung.
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Einkaufsfinanzierung - Liquidität - SVEA - Speisenverteilung Kocher
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Es ist eine denkbar ärgerliche Situation für einen Unternehmer. Ein neuer großer Kunde ist gewonnen. Doch den Auftrag durchzuführen kostet mehr, als das Unternehmen derzeit an liquiden Mitteln hat. Die großen Umsätze, die der Auftrag hereinbringt, würden die nötige Liquidität bringen. Man bräuchte sie bloß bereits vorab, dann wäre alles kein Problem.

+++ Startup-Finanzierung: 5 Mythen über Factoring +++

Die lukrativsten Aufträge brauchen am meisten Vorfinanzierung

In diese Situation kommen viele Wachstumsunternehmen, die sich aus eigenen Mitteln und dem Cashflow finanzieren. So etwa auch der Wiener Neustädter Gastro-Ausstatter „Speisenverteilung Kocher“, der sich auf größere Küchen wie in Kliniken, Pflegeheimen und Schulen bzw. bei Cateringdienstleistern spezialisiert hat. „Wir führen sämtliche ‚Hardware‘ für das Servieren, Transportieren, Aufbereiten und Ausgeben von Speisen, also etwa Bestecke, Isolierboxen bis hin zu Transportwagen“, erklärt Gründer Hermann Kocher. Für jeden weiteren Auftrag ist also einiges an Material vorzufinanzieren. Und bei den größten (=lukrativsten) Aufträgen, würde es sich mit den vorhandenen liquiden Mittel nur schwer, oder gar nicht ausgehen.

Einkaufsfinanzierung: Die Rechnung ist schon bezahlt

Der neue Auftrag muss also schon bezahlt werden, bevor er durchgeführt wird. Doch kein Kunde würde den Gesamtbetrag in Vorauskasse bezahlen. Eine Lösung dafür, von der auch „Speisenverteilung Kocher“ Gebrauch macht, bietet der Factoring-Anbieter SVEA. Bei seinem Einkaufsfinanzierungs-Service kauft SVEA dem Unternehmen die Rechnung an den Auftraggeber schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt ab. „Wichtig ist dabei, dass gewisse Parameter erfüllt sein müssen, etwa eine gute Bonität unseres Klienten und des Debitors. Zudem darf die Einkaufsseite nicht zu lange dauern – unser Klient muss bereits seinen Lieferanten vorweisen können und der muss schnell liefern können. Und es muss zum Zeitpunkt der Einkaufsfinanzierung natürlich bereits der konkrete Auftrag vorhanden sein“, erklärt Andreas Draxler von SVEA.

In zwei Wochen zu mehr Liquidität

Gerade einmal zwei Wochen dauerte der Prozess beim ersten Mal im Fall von „Speisenverteilung Kocher“, erzählt Draxler. Dabei gibt es seitens SVEA klare Anforderungen. „Im Wesentlichen brauchen wir die wirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens und eine Erklärung des Geschäftsmodells inklusive der Vorlage von Unterlagen wie Aufträgen, Bestellungen und Musterrechnungen“, sagt Draxler. „In dem Zeitraum von zwei Wochen würde man auch keinen Zwischenfinanzierungs-Kredit bekommen“, ergänzt Hermann Kocher. Tatsächlich war es seine Hausbank, die im SVEA empfahl. „Weil man bei SVEA auch kleine Forderungen abtreten kann, war das von Beginn an attraktiv für uns“, sagt der Gründer. Inzwischen gewinne man „Zug um Zug“ weitere große Kunden im DACH-Raum. „Und deren Zahlungskonditionen können wir durch die Zusammenarbeit mit SVEA äußerst attraktiv gestalten“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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