06.03.2023

So wurde OÖ-Wasser in der Dose zur „am schnellsten wachsenden Getränkemarke aller Zeiten“

Wasser aus dem oberösterreichischen Frankenmarkt in skurril designten Dosen - in einem Podcast erklärt Liquid Death-Gründer Mike Cessario, wie er mit diesem Konzept zum Wachstumschampion wurde.
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Liquid Death
(C) Liquid Death - US-Startup verkauft Wasser aus Österreichs Alpen in Dosen.

Das US-Startup Liquid Death ist immer wieder für eine kontroverse Diskussion gut. Das Unternehmen füllt Wasser der Firma Starzinger (Juvina, Schartner Bombe) aus Frankenmarkt in Oberösterreich in Getränkedosen und verkauft diese in den USA. Das auf schwarzem Humor aufgebaute Branding und die Marketingstrategie sind dabei ausgesprochen eigenwillig – der brutkasten berichtete bereits mehrmals und führte auch ein Interview mit Gründer Mike Cessario.

700 Millionen US-Dollar Bewertung und Tony Hawk als Testimonial

Doch so absurd man das Konzept (aus österreichischer Sicht) auch finden mag, es ist erfolgreich. Es ist sogar sehr erfolgreich – das Startup behauptet von sich, „die am schnellsten wachsende nicht-alkoholische Getränkemarke aller Zeiten“ in den USA zu sein und dürfte damit nicht ganz daneben liegen. 2019 in den Markt gestartet, stand Liquid Death nach einer 70 Millionen US-Dollar-Finanzierungsrunde im Herbst vergangenen Jahres bei einer Firmenbewertung von 700 Millionen US-Dollar. Im US-Einzelhandel ist das Dosenwasser mittlerweile ziemlich flächendeckend gelistet. Der Jahresumsatz betrug zuletzt 130 Millionen Dollar. Und unter den Investor:innen und Markenbotschafter:innen finden sich Persönlichkeiten wie Skateboard-Legende Tony Hawk oder NOFX-Sänger Fat Mike.

Hinter Liquid Death steht eine ausgefeilte Branding-Strategie

Doch wieso funktioniert die Marke Liquid Death? Wie bringt man so viele Menschen dazu, Import-Wasser aus einer skurril designten Dose zu trinken? Gründer Mike Cessario verfolgte in Sachen Branding und Marketing eine sehr ausgefeilte Strategie, die er kürzlich im Podcast 20VC erklärte. „Große Unternehmen glauben, dass sie sich durch einzigartige Inhaltsstoffe von anderen abheben, aber diese können leicht nachgeahmt werden. Ihre Marke ist der einzigartige Akzent, den sie im Marketing setzen können. Sie ist das, was andere nicht nachahmen können“, sagt der Gründer dort.

Eher auf Emotion als auf Logik fokussieren

Man solle nicht davor zurückschrecken, anders zu sein und zu polarisieren. „Wenn es Menschen gibt, die etwas wirklich lieben, wird es auch Menschen geben, die es wirklich hassen“, meint Cessario. Zudem sollte man im Branding eher auf Emotion als auf Logik fokussieren. „Liquid Death gibt den Menschen ein Gefühl der Rebellion, und das Marketing ist eher auf Unterhaltung als auf den funktionalen Nutzen der Flüssigkeitszufuhr ausgerichtet“, meint Cessario. Kreativität sei also der Schlüssel, aber ebenso entscheidend sei die richtige Umsetzung. Man nutze im Hintergrund etwa ein eigenes Comedy-Team. Mit der Marke mache man sich über Marketing lustig, parodiere es und nehme sich selbst nicht zu ernst.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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