05.03.2018

Linzer Startup swync verspricht: „In 30 Minuten DSGVO-konform“

Das Linzer Startup swync hat eine Adressbuch-App entwickelt, die wie ein Social Network funktioniert. Mit einem neuen Add-On sollen Kunden jetzt auf einfache Weise die Regelungen der neuen EU-Datenschutzverordnung in den Griff bekommen.
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(c) swync: Die drei Gründer Benedikt Aichinger (r.), Wolfgang Gumpelmaier-Mach (m.) und Harald Weinberger (l.)

„Mit unserer App swync drehen wir das Prinzip des Kontaktmanagements um“, erklärt Benedikt Aichinger, Co-Founder und Geschäftsführer des Linzer Startups Synca. Denn jeder Nutzer kümmert sich um seine eigenen Kontaktdaten. Ändert sich etwas bei Telefonnummer, Email-Adresse oder Anschrift, kann man seine eigenen Angaben einfach updaten. Zudem hat man selbst in der Hand, welche Daten man freigibt und welche nicht. swync ist also quasi ein Adressbuch als Social Network. Die App ist für iOS und Android verfügbar.

+++ EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten +++

B2B-Lösung nimmt DSGVO in Angriff

Zunächst für Individualkunden gestartet, bietet Synca nun auch eine (Desktop-basierte) B2B-Lösung an. Und hier sollen Unternehmen im Speziellen bei der Umsetzung der Regelungen der neuen EU-Datenschutzverordnung DSGVO unterstützt werden. Bei deren Nicht-Umsetzung drohen bekanntlich drakonische Strafen von bis zu mehreren Millionen Euro. „Datenschutz kann so einfach sein, wenn man es in die Hände jedes Einzelnen legt. Das habe ich im Zusammenhang mit der Entwicklung von ELGA erkannt, für das ich als Projektmanager tätig war. Die DSGVO greift zudem das Thema ‚Richtigkeit‘ von Kontaktdaten auf, was vor zwei Jahren unser Ausgangspunkt für die Entwicklung von swync war“, sagt Aichinger.

Eigenes Add-On für swync

Er verlässt sich beim Thema DSGVO aber nicht nur auf die Grundeigenschaften seiner App. Gemeinsam mit dem Datenschutzexperten Michael Pachinger arbeitete das Startup ein Add-On zu seiner App aus. Unternehmen haben damit die Möglichkeit anhand eines Datenschutz-Fragenkatalogs ein sogenanntes „Verarbeitungsverzeichnis“ zu erstellen. Zusätzlich erhalten sie eine „Datenschutzinformation“, die sie auf der eigenen Webseite veröffentlichen können. „Damit ist man innerhalb von 30 Minuten DSGVO-Konform“, verspricht Aichinger. Denn man gewährleiste damit die in der Verordnung eingeforderte „volle Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten“.

+++ 3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern +++


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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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