03.09.2025
APP

Linzer Startup SURFJobs bringt eine App für Berufseinsteiger:innen auf den Markt

Ein Startup aus Linz bringt Berufsorientierung ins digitale Zeitalter: Die neue App SURFJobs kombiniert TikTok-ähnliche Kurzvideos mit direkter Bewerbungsmöglichkeit – und kommt bereits an über 120 Schulen zum Einsatz.
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Gründungsteam: Florian Girlinger, Elias Ramoser, Robert Hartl, Emin Vojnikovic. Foto: Antonio Bayer

Ein Frisör schneidet Haare, erklärt seinen Alltag. Weitergescrollt. Ein Metalltechniker schweißt, Funken sprühen durch die Gegend, fasziniert schaut man zu und klickt auf „Beruf erkunden“. Auf der SURFjobs-App können Schüler:innen bzw. Berufseinsteiger:innen oder Arbeitssuchende verschiedene Berufe entdecken, Einblicke in den Arbeitsalltag bekommen, Schnuppertage vereinbaren und sich direkt bewerben.

Arbeitgeber:innen haben das Potenzial von Social Media schon längst erkannt. Berufs- und Jobmessen sind eben Oldschool – dort erreicht man nur noch die wenigsten Jugendlichen. Plattformen wie der TikTok- und Instagram-Kanal #gemmalehre, das Kurzvideo-Portal watchado oder jopsy von der Arbeiterkammer haben sich bereits auf die digitale Lebenswelt der Zielgruppe eingestellt und setzen dort gezielt auf Berufsorientierung. Das von JKU Studierenden gegründete Linzer Startup SURFJobs verfolgt ein ähnliches Konzept.

Was unterscheidet SURFjobs?

„Anders als Plattformen wie watchado setzen wir gezielt im Berufsorientierungsunterricht an Mittel- und Polytechnische Schulen an“, sagt Co-Gründer Robert Hartl gegenüber brutkasten. Der USP von SURFJobs liege in der Kombination aus authentischen Kurzvideos, der direkten Bewerbungsmöglichkeit und der schulischen Integration. Ein Algorithmus sorgt für personalisierte Inhalte.

Besonders im Fokus steht der Unterricht: „Mit einem eigenen Lehrer-Interface bieten wir Lehrkräften eine strukturierte Übersicht und effiziente Unterrichtsorganisation“, so Hartl weiter. Pädagog:innen erhalten Video- und Unterrichtsmaterial, um ihre Stunden interaktiv zu gestalten. Jugendliche wiederum lernen reale Lehrbetriebe kennen, geben Interessen an und bekommen Orientierung zu passenden Berufsbildern. Die Idee dazu entstand direkt aus der Praxis – und zwar im Klassenzimmer selbst.

Vom Seminarraum ins Klassenzimmer

Nicht ganz. Die erste Idee entwickelte sich in einem Seminarraum der JKU Linz – damals noch als reine Kurzvideo-App für Lehrstellen. „Schnell erkannten wir das Potenzial im Bereich Berufsorientierung und entwickelten uns gezielt in diese Richtung weiter“, sagt Robert Hartl. 2023 begannen sie mit der Entwicklung des Prototyps, das sie bei der Berufsorientierungsmesse „Jugend & Beruf“ in Wels 2023 testeten. Im Frühjahr 2024 wurde das Startup offiziell gegründet.

Hintergründe der Gründer

„Für die meisten von uns ist es das erste Startup“, sagt Robert Hartl. Mit den unterschiedlichen Hintergründen der Founder sollen die Stärken gezielt gebündelt werden. Zunächst bestand das Team aus drei Personen, später wurde aus strategischen Gründen ein viertes Gründungsmitglied aufgenommen. Heute besteht das SURFJobs-Team aus sechs Personen.

Die vier Gründer sind: Robert Hartl (Geschäftsführung, Sales, Rechtliches), Florian Girlinger (Schulkooperationen, Partnermanagement) Emin Vojnikovic (Frontend-Development) und Elias Ramoser (Backend-Development, AI Development).

Meilensteine und Finanzierung

Im September 2024 wurde die App offiziell gelauncht. Im ersten Schuljahr wurden laut eigenen Angaben bereits über 7.400 App-Downloads verzeichnet, 124 Schulen nehmen teil. Zudem zählt SURFJobs bereits 40 Unternehmenskunden, darunter namhafte Partner wie Spar, DM, Rewe und Thalia.

Die einmaligen Setup-Kosten betragen 2.375 Euro, wobei es Förderungen der WKO gibt, die über die Hälfte des Betrags abdeckt. Kleine Unternehmen können ab 90,75 Euro monatlich einsteigen. Zusätzlich bietet SURFJobs Videoproduktionen sowie Workshops zu Themen wie Unternehmensbotschafter:innen und Videomarketing an.

Finanziert wurde das Startup bislang durch Eigenmittel, den Oberösterreichischen Gründerfonds sowie durch eigenen Cashflow.

Expansion: Ziel ist der DACH-Raum

Das Linzer Startup plant nun die Expansion über Oberösterreich hinaus in ganz Österreich. Ein neues Feature für den Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht soll das Matching sowie die Unterrichtsqualität weiter verbessern. Auch das Partnernetzwerk soll erweitert und das Team vergrößert werden.

In den nächsten Jahren sieht sich SURFJobs „als führende Berufsorientierungsplattform im DACH-Raum – mit Tausenden täglichen Nutzer:innen, starker Marktposition und einem echten Impact auf die Berufswahl der nächsten Generation“, so Hartl abschließend.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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