10.06.2021

Linzer Stahlkonzern voestalpine will bis 2050 klimaneutral sein

Im Zuge der Präsentation der Bilanzzahlen hat die voestalpine auf ihrem Weg zur Klimaneutralität Details ihres greentec steel-Plans vorgestellt. Mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr ist man zufrieden - die Rückkehr in die Gewinnzone ist geglückt.
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voestalpine
© Martin Eder

„Das vergangene Jahr war ein besonderes für uns alle“, erklärt Herbert Eibensteiner, Vorsitzender des voestalpine-Vorstands mit Verweis auf die Corona-Pandemie. Im ersten Quartal hatte man mit einem massiven Nachfrageeinbruch in nahezu allen Business-Segmenten zu kämpfen. Besonders schwer von der Krise getroffen wurden die Luftfahrt- sowie die Öl- und Gasindustrie. Glücklicherweise – so der Vorstandsvorsitzende, zog die Wirtschaft gegen Ende des zweiten Quartals und im Laufe des Jahres wieder an. Vor allem die Automobilindustrie kehrte überraschend stark aus dem Coronatief zurück und ließ die Nachfrage nach hochqualitativen Stahlprodukten deutlich wachsen. Das ganze Jahr über stabil performt hat der Geschäftsbereich Bahninfrastruktursysteme; ein All-Time-High beim Auftragseingang erreichte das Segment Lagertechnik aufgrund des boomenden Online-Handels. Und der Aufschwung hält an – nahezu alle wichtigen Kundenbranchen freuen sich über eine „anhaltend hohe Nachfrage“. Lediglich bei der Luftfahrt werde man bis zur Erholung noch etwas Geduld haben müssen.

Die Zahlen im Detail

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 (per Ende März 2021) verringerte sich der Umsatz des Konzerns konjunkturbedingt um 11,4 % auf 11,3 Mrd. Euro. Der Rückgang des EBITDA um 4 % auf 1,1 Mrd. Euro fiel angesichts der Corona-Krise moderat aus. Beim EBIT gelang dem Konzern mit 115 Mio. Euro eine Rückkehr in den positiven Ergebnisbereich. Im Vorjahr belief sich das Minus auf 89 Mio. Euro. Sonderabschreibungen in Höhe von 197 Mio. Euro, die sich insbesondere auf die Gesellschaften voestalpine Texas und voestalpine Tubulars verteilten, verminderten das EBIT. Ausgesprochen positiv entwickelte sich der Cashflow, der signifikant auf 1,6 Mrd. Euro erhöht werden konnte. Das Ergebnis vor Steuern ist nach -230 Mio. Euro im Vorjahr mit 11 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2020/21 wieder leicht positiv. Auch beim Ergebnis nach Steuern konnte der voestalpine-Konzern mit 32 Mio. Euro (2019/20: -216 Mio. EUR) eine Verbesserung erreichen. Durch konsequentes Working Capital Management und geringere Ausgaben für Investitionen konnte die Nettofinanzverschuldung von 3,8 Mrd. Euro im Vorjahr auf 2,7 Mrd. Euro (- 1,1 Mrd. Euro) reduziert werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der am 7. Juli 2021 stattfindenden Hauptversammlung der voestalpine AG wird an die Aktionäre eine Dividende von 0,50 Euro ausgeschüttet. Gemessen am durchschnittlichen Börsenkurs der voestalpine-Aktie im GJ 2020/21 von 24,51 EUR ergibt sich eine Dividendenrendite von 2 %.

voestalpine Vorstand
Der Vorstand der voestalpine (v.l.n.r.): Robert Ottel (CFO), Franz Kainersdorfer (Head of the Metal Engineering Division), Herbert Eibensteiner (CEO), Franz Rotter (Head of the High Performance Metals Division), Hubert Zajicek (Head of the Steel Division), Peter Schwab (Head of the Metal Forming Division) © voestalpine

Finanzchef sieht erfolgreichstes Geschäftsjahr

Robert Ottel, Leiter des Ressorts Finanzen spricht sogar vom erfolgreichsten Geschäftsjahr des Linzer Stahlkonzerns. „Ich bin seit 17 Jahren im Vorstand und ich stehe trotz etwaigem Widerspruch zum wirtschaftlichen Gesamtbild und der vorgelegten Zahlen zu dieser Aussage.“ Gerade in schwierigen Zeiten könne man die Robustheit eines Unternehmens besser sehen als in jenen mit konjunkturiellem Rückenwind, untermauerte Ottel. Ein besonderer Dank, betonte Eibensteiner, gebühre der Belegschaft, die mit hoher Einsatzbereitschaft und Flexibilität agiert habe. Aktuell beschäftigt das Unternehmen 48.700 Mitarbeiter (-2,1 %).

„Neben dem konjunkturellen Rückenwind lieferten vor allem unsere internen Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung einen entscheidenden Beitrag zum positiven Jahresabschluss. Trotz Wirtschaftskrise verfügt die voestalpine heute über eine höhere Liquidität und weniger Schulden als noch vor einem Jahr. Auch unser Geschäftsmodell hat in der Covid-19-Krise einmal mehr seine Stärken gezeigt. Wir werden uns daher weiterhin auf High-Tech-Segmente mit höchstem Qualitätsanspruch konzentrieren und gemeinsam mit unseren Kunden Innovationen vorantreiben“, gibt Eibensteiner die Marschrichtung für die Zukunft vor.

Ziel: Klimaneutralität bis 2050

Fokus liegt dabei u.a. auf dem Schutz der Umwelt. „Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind wesentlicher Teil unserer Strategie. In den vergangenen zehn Jahren haben wir rund 2,4 Mrd. Euro in den Umweltschutz gesteckt“, sagt Eibensteiner. Mit dem greentec steel-Plan soll die herausfordernde Dekarbonisierung der Stahlherstellung vorangetrieben werden. Die ausreichende Verfügbarkeit von Strom aus erneuerbarer Energie zu wirtschaftlichen Preisen vorausgesetzt, soll der Umstieg von der kohlebasierten Hochofenroute auf die Elektrolichtbogentechnologie in einem ersten Schritt eine CO2-Reduktion um rund 30 % bis 2030 ermöglichen. Bis 2050 strebt der Konzern eine klimaneutrale Produktion unter Einsatz von grünem Strom und grünem Wasserstoff an. Schon heute ist das Unternehmen in der Lage, Stahl mit reduziertem CO2-Fußabdruck zu produzieren – Gespräche mit interessierten Kunden finden bereits statt. Dennoch wünsche man sich hier die Unterstützung der Politik. Es brauche erneuerbare Energien zu leistbaren Preisen sowie leistungsfähige Netzwerke. Um die nachhaltige Stahlproduktion weiter auszubauen kündigte der Linzer Stahlkonzern für die nächsten Jahre ein Investments in Höhe von 1,1 Mrd. Euro an. Ein Teil davon fließt in das künftig vollautomatisierte Edelstahlwerk in Kapfenberg (Stmk.), das man zum modernsten weltweit entwickeln will. Der Ausblick in die Zukunft fällt optimistisch aus: „Unter der Annahme, dass die aktuelle wirtschaftliche Dynamik anhält und keine unerwarteten Marktverwerfungen eintreten, geht der Vorstand der voestalpine AG für das gesamte Geschäftsjahr 2021/22 aus heutiger Sicht von einem EBITDA in einer Bandbreite von 1,6 bis 1,9 Mrd. EUR aus“, so Eibensteiner abschließend.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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